Ihr gutes Wohnrecht

FORMAT zeigt, wie Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer zu Ihrem Recht kommen und welche aktuellen Urteile Ihnen helfen können.

Dieter Habersohn staunte nicht schlecht. Er wollte im Sommer eigentlich nur „seine“ Wohnung beziehen. Doch dann stand der Mann vor verschlossenen Türen. Den Mietvertrag hatte er schon Monate vorher unterzeichnet und als Kaution drei Monatsmieten im Voraus hinterlegt. Allerdings floss das Geld in die Taschen eines Betrügers. Denn der Makler hatte Habersohn eine wildfremde Wohnung gezeigt. Ein Blick ins Grundbuch hätte das Malheur vermeidbar gemacht.

So wie Habersohn geht es vielen Wohnungssuchenden – es lauern überall Fallen. Verträge werden mündlich abgeschlossen und nicht eingehalten. Grundstücke werden verkauft, wo keine Baugenehmigungen vorliegen. Und auch nach dem Einzug kann Lärm die Wohnidylle beeinträchtigen. In vielen Fällen hilft gesundes Misstrauen vor der Unterschrift. AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka: „Bevor man sich ein Grundstück oder eine Wohnung kauft oder mietet, sollte man das Kleingedruckte genau durchlesen und im Vorfeld Vermieter und Makler genau unter die Lupe nehmen.“

Mieter und Wohnungseigentümer können sich aber auch nach Einzug oft genug wirksam wehren. Die rechtliche Situation wird sich per Juli 2005 durch die neue Wohnrechtsnovelle in einigen Details noch weiter verbessern. Beispielsweise wird der Vermieter verpflichtet, eine defekte Heiztherme zu reparieren – ausgenommen in frei finanzierten Nachkriegsbauten. Tipp vom Mietrechtsjuristen Herbert Rainer: „Wenn es möglich ist, sollen sich Konsumenten mit kleineren Reparaturen über die Zeit retten. Denn ab dem 1. Juli trägt diese Kosten der Vermieter.“

FORMAT zeigt Ihnen interessante neue Urteile und gibt die wichtigsten Tipps zu Miet- und Kaufverträgen.

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