Grasser ade: Die neuen Steuer-Oasen

Während klassische Schlupflöcher wie die Schweiz unter Beschuss der EU kommen, sind die neuen Unionsmitglieder Meister im Steuerdumping.

Eine gute Oase kann Gold wert sein – nicht nur wenn es um lebensnotwendiges Wasser in der Wüste geht. Deswegen besitzen auch Steueroasen eine fast magische Anziehungskraft. Aber nicht jede Oase erfüllt auf Dauer ihren Zweck – sie kann versanden oder austrocknen. Mit Steueroasen ist es nicht anders.

Wer sein Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt hat, wird ab Juli doch wieder von der Steuer eingeholt. Dafür entstehen neue Steuerparadiese im Osten. So gilt in der Slowakei für Unternehmen und Arbeitnehmer eine Flat Tax von 19 Prozent. Rumänien zieht jetzt nach und will sich künftig schon mit 16 Prozent zufrieden geben. FORMAT zeigt, welche Staaten jetzt für Unternehmen, Angestellte und Anleger die attraktivsten Steuerregeln bieten.
Der Finanzminister hilft mit.

Der österreichische Fiskus hat durchaus Verständnis für die Abgabenflucht: So erleichtert die neue Gruppenbesteuerung den ganz legalen Gewinntransfer ins steuerschonende Ausland. Ein Unternehmen kann nämlich ab heuer die Verluste ausländischer Töchter mit inländischen Gewinnen gegenverrechnen.

PricewaterhouseCoopers-Steuerberater Herbert Greinecker: „In der Praxis kann man, wenn man jetzt in die Reformstaaten expandiert, die Steuern jahrelang auf null reduzieren. Das hilft auch Klein- und Mittelbetrieben.“ Und wenn die Töchter in die schwarzen Zahlen kommen, kann man den Gewinn bevorzugt dort anfallen lassen, wo es am günstigsten ist. Davon dürfte übrigens indirekt auch der österreichische Staat profitieren, weil jetzt einige US-Konzerne überlegen, künftig Wien wegen der Gruppenbesteuerung als Holdingstandort zu etablieren.

Ganz neue Möglichkeiten eröffnet dazu die neue Wegzugsbesteuerung. Firmen können seit 2005 einen Teil ihres Betriebes oder ihres Vermögens steuerschonend ins EU-Ausland verlagern, ohne dadurch etwaige Buchgewinne aufdecken zu müssen. Das betrifft auch Patente oder Lizenzen: Die Tochter im Steuerparadies als neue Besitzerin des immateriellen Firmenvermögens verlangt dann künftig Lizenzgebühren von ihrer Österreich-Tochter – und schon sind die Weichen für eine steueroptimale Bilanz gestellt. PWC-Steuerberater Greinecker: „Der Fiskus ist sich bewusst, was da auf ihn zukommen kann, und versucht nun, Betriebsverlagerungen wie eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe zu werten. Meiner Meinung nach ist das aber rechtlich nicht haltbar.“

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