Der Preis der Freiheit
Schon 300.000 Paare leben ohne Trauschein zusammen. FORMAT zeigt, wie sich Lebenspartner absichern können, damit die wilden Ehen nicht zum Alptraum werden.
Vor sechzig Jahren wurden unverheiratete Paare noch vom Gesetz verfolgt. Heute kräht kein Hahn mehr danach, wenn die Nachbarn ohne Trauschein zusammenleben. Wilde Ehen sind populärer denn je. 300.000 Lebensgemeinschaften sind es offiziell (siehe Grafik), die Dunkelziffer dürfte weit darüber liegen. Der Trauring gerät dagegen eher aus der Mode, was auch die Zahlen des ersten Quartals dieses Jahres bestätigen, in dem Eheschließungen um mehr als elf Prozent zurückgingen.
Doch das Zusammenleben ohne Trauschein hat immer noch seinen Preis. Unverheiratete Paare befinden sich im selbst gewählten rechtsleeren Raum und haben zahlreiche Nachteile im Familienrecht, bei der Steuer und ganz besonders beim Erb- und Schenkungsrecht. Zu Lebzeiten lauern rechtliche Fallen. So ruhen Unterhaltszahlungen und die Witwenpension, wenn man eine neue Lebensgemeinschaft eingeht. Spätestens dann, wenn der Lebenspartner stirbt und man keinerlei rechtliche Absicherung vorgenommen hat, steht man vor den Trümmern seiner Existenz.
Bernhard Auer, Experte im Wiener Notariat Alfred Mejstrik: In zumindest 15 Prozent der alljährlich von der Kanzlei abgewickelten Verlassenschaften müssen die hinterbliebenen Lebenspartner schmerzhaft feststellen, dass ihr Partner keine Vorsorge getroffen hat und sie keine Rechte haben. Das bedeutet im Extremfall, dass die Lebenspartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen müssen.
Damit es nicht so weit kommt, heißt es Vorsorge treffen. Familienrechtsexpertin Astrid Deixler-Hübner von der Uni Linz: Es gibt keine rechtlichen Vorgaben. Deshalb sollten sich Lebenspartner unbedingt gegenseitig vertraglich absichern. Bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft durch Trennung oder Tod ist der sozial Schwächere so geschützt. Besonders Frauen sollten es sich gut überlegen, eine Partnerschaft ohne gesetzlichen Treueschwur einzugehen, warnt Deixler-Hübner, die in ihrem Buch Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft die Problematiken der Lebensgemeinschaft unter die Lupe nimmt: Gerade für Frauen ist die Ehe ohne Trauschein brandgefährlich. Denn bei einer Trennung hat sie keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.
Auch für gleichgeschlechtliche Paare besteht Handlungsbedarf. Während europaweit über ein Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Partnerschaften bereits heftig diskutiert wird, dümpeln hierzulande entsprechende Regelungen weiter vor sich hin.
Um sich gegenseitig abzusichern, müssen zahlreiche Punkte geklärt werden.
Vorsichtige Lebenspartner sollten zum Beispiel durch Abschluss eines Partnerschaftsvertrages, einer Vorsorge-, Besuchs-, Post- und Bankvollmacht und durch die Errichtung eines Testaments vorsorgen. So ersetzt ein Partnerschaftsvertrag den Eheschein ohne einen Rechtsanspruch auf ewige Treue. Notariatsexperte Auer: Darin können zum Beispiel Unterhaltsvereinbarungen stehen, Aufteilungsvereinbarungen geregelt werden, also insbesondere Fragen, was mit der gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung im Trennungsfall zu tun ist. Doch so ein Vertrag hat auch seine Tücken. Rechtsexperte Martin Gregor von der Wiener Kanzlei Boran: Oft werden Verpflichtung zur lebenslangen Gemeinschaft oder Betreuungspflichten von Kindern nachträglich wegen Sittenwidrigkeit angefochten.
Auf eine Vorsorgevollmacht sollte generell nicht verzichtet werden, denn sie gewährt im Krankheitsfall des Lebenspartners Besuchsrecht, Zugriff aufs Konto sowie die Berechtigung, Schriftstücke entgegenzunehmen. Auer: Die Gefahr von Missbrauch ist bei medizinischen und Kontovollmachten natürlich gegeben. ,Drum prüfe, wer sich ewig bindet gilt noch viel stärker für Lebensgemeinschaften als für Ehen.
Eine weitere Möglichkeit der existenziellen Absicherung des Partners ist der Abschluss einer Ablebensversicherung. Eine Risikopolizze ist vor allem dann sinnvoll, wenn gemeinsame Kredite oder hohe absehbare Zahlungen offen beziehungsweise Kinder zu versorgen sind. Die Prämien können auch junge Paare leicht verkraften. So kosten zum Beispiel 100.000 Euro im Ablebensfall für eine 30-jährige Frau bei der deutschen Dialog, einer Tochter der Generali, 55,62 Euro im Jahr. Die günstigste inländische Assekuranz ist die Zürich mit einer Jahresprämie von 57,52 Euro.
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