Der Pawlow-Reflex bei Finanzierungsfragen
Die Pflegefinanzierung soll bis Jahresende gelöst sein. Bund und Länder streiten, wer zahlt. Jetzt gibt es neue Vorschläge.
So wie die Pawlowschen Hunde auf einen Klingelton reagierten, so kommt in Österreich bei jeder Finanzierungsfrage reflexartig die Vermögenssteuer ins Gespräch. Nicht anders ist es beim Streit um die legale Rund-um-die-Uhr-Pflege daheim und deren zukünftige Finanzierung.
Während aber Iwan Petrowitsch Pawlow für seine Arbeiten 1904 den Medizinnobelpreis verliehen bekam, wird dies SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger mit seinem Vorschlag einer Vermögensbesteuerung von 0,5 Prozent zur Finanzierung der Pflege wohl kaum gelingen. Der Grund, warum schon SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina im Jahr 1993 die Vermögenssteuer abschaffte, liegt klar auf der Hand: Vermögen ist nichts anderes als bereits versteuertes Arbeitseinkommen. Eine abermalige Besteuerung käme demzufolge einer Doppelbesteuerung gleich. Die Folge: Kapital wird abgezogen und fehlt für Investitionen.
Fakt ist, dass durch die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung ab 1. Juli 2007 höhere Kosten für den Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörige entstehen:
• bei unselbständiger Betreuung ca. 3.000 Euro,
• bei selbständiger Betreuung zwischen 1.500 und 2.200 Euro.
Eine selbständige Betreuung ist aber nicht nur um ein Vielfaches günstiger. Es überwiegen auch andere Vorteile, wie zum Beispiel der Wegfall arbeitszeitrechtlicher Beschränkungen oder der administrativen Tätigkeiten für den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen. Ein Großteil der Kosten wird durch das Pflegegeld ersetzt (in der Pflegegeldstufe 7 beträgt es stattliche 1.562,10 Euro); der Rest könnte durch einen sozial gestaffelten Zuschuss durch die Länder die bereits jetzt bei Pflege im Heim einen Beitrag gewähren und/oder durch einen langfristigen Aufbau einer Pflegeversicherung aufgebracht werden.