Das achte Weltwunder vor der Steuer schützen
Eine Steuer auf alle Erträge kann hohe Summen kosten.
Der deutsche Pensionsexperte Bert Rürup nannte den langfristigen Zinseszinseffekt einmal das achte Weltwunder. Im Laufe der Jahre vermehren sich selbst kleinere Anfangsbeträge durch die enorme Kraft des Zinseszinses zu erstaunlichen Beträgen. Wenn zum Beispiel Eltern für ihr neugeborenes Kind 10.000 Euro beiseite legen und diese anschließend mit Jahresrenditen von 12 Prozent vermehrt werden, ist der Junior zum 50. Geburtstag fast dreifacher Millionär. Schon wenn der Ertrag um ein Viertel auf neun Prozent reduziert wird, sinkt das Guthaben auf 744.000 Euro. 25 Prozent weniger Zinsen vermindern also den Depotstand im Beispiel um rund drei Viertel. Dabei ist es gleichgültig, ob ein niedriger Ertrag durch weniger Veranlagungsgeschick oder durch eine entsprechend hohe Steuer verursacht wird.
Es ist praktisch fix, dass im Rahmen der nächsten Steuerreform auf Fonds- und Aktienerträge eine 25-prozentige Wertzuwachssteuer eingehoben wird. Das ist zwar grundsätzlich gerecht, weil ja Sparer schon seit langem mit der KESt leben müssen. Trotzdem sollte man unbedingt versuchen, der neuen Steuer zu entgehen. Zwar sind noch keinerlei Details zur neuen Steuer bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass es Übergangsfristen geben wird. Dafür gibt es in Österreichs Fiskalgeschichte viele Beispiele. Auch in Deutschland, wo eine solche 25-prozentige Steuer auf Investmenterträge ab Jänner 2009 eingeführt wird, sind alle Fonds, die noch heuer gekauft werden, unbegrenzt von der Steuer befreit. Deshalb sollten Sie anfangen, sich Gedanken zu machen, wie Sie Ihre Depotbausteine so weit wie möglich auf Langfristigkeit ausrichten und spätere Produktwechsel vermeiden, die die Steuerpflicht auslösen. Unter diesem Gesichtspunkt sind zum Beispiel Dachfonds, bei denen Profis die Zusammensetzung der Einzelfonds laufend überprüfen, besser als Einzelfonds, bei denen immer die Gefahr droht, dass der Fondsmanager in Zukunft stark nachlässt. Eine andere mögliche Variante ist die Übertragung des Vermögens in eine fondsgebundene Lebensversicherung. Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit für Ihre Überlegungen: Es kann nämlich passieren, dass der Stichtag für die steuerliche Übergangsregel unerwartet früh kommt, um die Ergiebigkeit der neuen Steuerquelle nicht zu stark zu reduzieren.