Abfertigung NEU: Stichtag: 1. Jänner 2003

Der 1.1.2003 rückt immer näher. Ab diesem Zeitpunkt wird das „Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz“ wirksam. Als Arbeitgeber sollten Sie möglichst bald die Entscheidung für eine Mitarbeitervorsorgekasse treffen!

Sie als Arbeitgeber sind dann verpflichtet, für Mitarbeiter, die ein neues Dienstverhältnis bei Ihnen beginnen, mit 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts als Abfertigungsbeitrag vorzusorgen. Das Inkasso erfolgt durch die Gebietskrankenkassen, diese leiten die Beiträge an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse weiter.

Als Arbeitgeber sollten Sie möglichst bald die Entscheidung für eine Mitarbeitervorsorgekasse treffen! Die Erste Bank und die Sparkassen machen es Ihnen ganz leicht.

Was tun mit bestehenden Abfertigungsansprüchen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass auch bestehende Abfertigungsansprüche langjähriger Mitarbeiter unter bestimmten Umständen in das neue System übergeführt werden können. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Einzelvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeiter.
Ein Teil der Arbeitgeber wird aber mit bestehenden Abfertigungsansprüchen im „Altsystem" verbleiben. Die Weiterführung der Wertpapierdeckung in Form von Abfertigungsfonds und Abfertigungs-Versicherungen kann auch weiterhin eine sinnvolle und ertragreiche Vorsorgeform sein. Diese Möglichkeit bietet noch einen Vorteil: Bei Ausscheiden eines Dienstnehmers ohne Abfertigungsanspruch verbleiben die angesparten Mittel im Unternehmen.

Treffen Sie jetzt die richtige Entscheidung!

Ob Fortführung des alten Systems der Rückstellungen und Wertpapierdeckung, Versicherungslösungen oder Übertragung der bestehenden Ansprüche in die Mitarbeitervorsorgekasse – mit dem Abfertigungs-Check der Erste Bank und Sparkassen können Sie die Auswirkungen aller Modelle auf Basis konkreter Dienstnehmerdaten vergleichen und entsprechend Ihrer Bedürfnisstruktur bewerten. Überzeugen Sie sich selbst, welche Alternative für Sie am besten ist, und vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen Abfertigungs-Check mit Ihrem Kundenbetreuer.

Weitere Informationen und Unterlagen können Sie unter www.erstebank.at bzw. www.sparkasse.at anfordern. Unter www.s-newsroom.at finden Sie eine umfassende Berichterstattung zur Abfertigung Neu.