Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkredit an?
Kostenüberschreitung bei Bauprojekten – wer kennt das nicht? Den Satz „Es wird immer teurer als geplant.“ hat wohl jeder schon gehört. Planen Sie daher die Kosten beim Festlegen Ihres Budgets für einen Immobilienkauf oder Bau möglichst sorgfältig, um vor unangenehmen Überraschungen bewahrt zu bleiben.
Die Kosten für die Grunderwerbsteuer und den Grundbuchseintragung sind in ganz Österreich einheitlich. Maklergebühren sowie Anwaltskosten können jedoch variieren. Neben den Finanzierungskosten fallen folgende Kosten an:
Die wesentlichen Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf:
GrESt | 3,5 % | = Grunderwerbsteuer | |
Maklerprovision | bis zu 3,0 % | = des Kaufpreises zzgl. MwSt. | |
Anwalt / Notar | 1,5 – 2 % | = für Vertrag, (treuhändige) Abwicklung, Verbücherung | |
Grundbucheintragung | 1,1 % | = Gebühr für die Eintragung im Grundbuch | |
Die wesentlichen Kaufnebenkosten bei Bau einer Immobilie:
GrESt | 3,5 % | = Grunderwerbsteuer | |
Grundbucheintragung | 1,1 % | = Gebühr für die Eintragung im Grundbuch | |
Maklerprovision | 3,6 % | = vom Kaufpreis inkl. MwSt | |
Anwalt /Notar | 1- 2,0 % | = Vertrag, (treuhändige) Abwicklung | |
Baugenehmigung | variabel | = abhängig vom Projekt | |
Erschließungskosten | variabel | = je nach Erschließungsgrad, Lage der Immobilie | |
Baustrom, -wasser etc. | variabel | = abhängig vom Projekt | |
Versicherungen (z.B. Haftpflicht) | variabel | = abhängig vom Projekt | |
Hinweis: Zumindest die Kaufnebenkosten sollten aus Eigenmitteln aufgebracht werden.
Budgetieren Sie allenfalls auch die Anschaffung neuer Einrichtung und Möbel ein.
Beim Erwerb einer Immobilie lauern weitere Kostenfallen, die Sie budgetieren sollten. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob mit weiteren Kosten zu rechnen ist. Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie folgendes tun um sich vor Überraschungen zu schützen:
Sofern detaillierte Informationen nicht schon im Exposé des Maklers angeführt sind, fragen Sie dort oder beim Verkäufer, Miteigentümern, Hausverwaltung Nachbarn nach, ob z.B. Rücklagen bestehen und Investitionen geplant oder erforderlich sind, die nicht in der Rücklage gedeckt sind. (z.B. Dach-, Fassade-, Lifteinbau, Steigleitungen, etc.)
Üblicherweise ist in den Verkaufsunterlagen bereits ein Energieausweis enthalten, der über die Energieklasse bzw. Energieeffizienz d.h. wie hoch sind insbesondere die Heizkosten für diese Objekt (diese Kosten werden hier nicht genannt), Auskunft gibt. Sobald Sie die Immobilie gekauft haben, tragen Sie diese und Ihre verbrauchsabhängigen Kosten anteilig mit und müssen sie in Ihrem Budget berücksichtigen.
Beachten Sie auch, dass die laufenden Kosten – sofern Sie in eine größere oder ältere Immobilie wechseln möchten – unter Umständen höher ausfallen. Es lohnt sich daher auch die
- Kosten der Energieanbieter und die
- Kosten der Versicherung
zu vergleichen und allenfalls den Anbieter zu wechseln.
- Die Umzugskosten sollten Sie ebenfalls nicht vergessen.
- Bauvorhaben: Sollte bei einem Bauvorhaben die Erschließung des Grundstückes noch nicht auf Kosten des Verkäufers erfolgt sein, berücksichtigen Sie auch diese Kosten in Ihrer Budgetierung.
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