So sorgt das Pensionssplitting während der Kindererziehungszeit für mehr Gerechtigkeit
Den Plänen der Regierung zufolge sollen Pensionsbeiträge zwischen Paaren mit automatischem Pensionssplitting gerecht aufgeteilt werden . Auch ein freiwilliges Pensionssplitting für alle Paare soll kommen. Wie so auch die Steuern gedrückt werden können. Plus Formular.
Bei Paaren, bei denen ein Teil wegen der Betreuung der Kinder weniger oder kein Gehalt bezieht, soll die Pension gerecht aufgeteilt werden.
Was versteht man unter Pensionssplitting?
Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Der berufstätige Elternteil kann Teile seiner Kontogutschrift an seinen Partner, der die Kindererziehung übernimmt, übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden.
Bis zu welchem Lebensjahr des Kindes kann Pensionssplitting vereinbart werden?
Eltern können ein freiwilliges Pensionssplitting bis zum 7. Lebensjahr des Kindes vereinbaren. Der erwerbstätige Elternteil kann maximal 50 Prozent der Teilgutschrift übertragen. Die Übertragung ist nur bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage möglich. Zurzeit wird diese Möglichkeit kaum genutzt. Grund dafür ist auch, dass es vom Partner eingefordert werden muss. Wenn die Betreuungs- und Haushaltsarbeiten ist das eine zusätzliche Diskussion, die gerade viele Frauen lieber sein lassen.
Pensionssplitting: Altersarmut von Frauen soll verhindert werden
Ziel der Neuregelung des Pensionssplittings ist es vorallem die Pensionen von Frauen heben. Denn bisher ist Altersarmut vorwiegend weiblich. Österreich gehört im Europavergleich zum Schlusslicht, wenn Pensionen von Frauen und Männern verglichen werden. Je nach Berechnungsweise klafft dort laut Statistik Austria eine Lücke zwischen 40 und 50 Prozent.
So arm sind die Frauen im Schnitt in der Pension
Zehn Prozent der Frauen (65+), die weder eine Pension, noch sonstige Leistungen beziehen und damit völlig von innerfamiliären Leistungen abhängig sind. Laut Daten vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger liegen die Brutto-Monatspensionen von 52 Prozent der Frauen in Alterspension unter 1.050 Euro. Bei den krankheitsbedingten Pensionen liegt der Prozentsatz bei 64 Prozent und damit noch höher.
2018 erhielt die Hälfte der Frauen bei erstmaliger Zuerkennung der Pension im Monat weniger als 1.133 Euro Pension. Zum Vergleich: Bei Männer lag der Median bei 2.232 Euro. Über zehn Prozent der Frauen über 65 Jahren gelten in Österreich als armutsgefährdet. Bei Männern über 65 Jahren sind es fünf Prozent. In Summe führen bei Frauen die niedrigen Erwerbseinkommen und die Lücken im Versicherungsverlauf durch Kindererziehungszeiten, zu niedrigen Pensionen. Als Armutsgefährdungsschwelle gelten ein Einkommen 14.851 Euro im Jahr oder 1.238 Euro im Monat.
Das Formular, um ein Pensionssplitting zu beantragen, finden Sie hier.
Pensionssplitting ist für gerade für Gutverdiener, die nicht in Karenz gehen, starker Tobak. Schließlich müssen sie für den betreffenden Zeitraum die Pensionansprüche mit ihrem Partner teilen. Bisher kann derjenige, der Arbeiten geht, während der andere die Kinder hütet, die Pensionsgutschrift in voller Höhe lukrieren - sofern sich dieser keinem freiwilligem Pensionssplitting unterzieht und dem Partner die Hälfte seiner Pensionsansprüche abtritt, während der andere zu Hause bleibt oder Teilzeit jobbt und dafür die Kinder betreut. Das Pensionssplitting steht allen Paaren offen, unabhängig davon ob sie verheiratet sind oder nicht. Doch nur wenige nehmen diese Möglichkeit in Anspruch, viele gerade Frauen, wissen jedoch davon gar nichts.
Künftig soll mit der Freiwilligkeit ohnehin Schluss sein. Die Pensionsansprüche, desjenigen Elternteils, der vorwiegend einen Lohn bezieht - während der andere die Kinder betreut - sollen automatisch halbiert werden und zu demjenigen Elternteil umgeschichtet, der Familienarbeit leistet. Eine Regelung, die zu mehr Gerechtigkeit beim Pensionseinkommen von Eltern führen soll. Betroffen von diesem Pensionsgefälle zwischen Ehepartnern sind vor allem Frauen. Sie sind es, die meistens wegen der Kinder zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten.
Opt-Out statt Opt-In
Wer bisher Pensionssplitting wollte, musste dafür selbst aktiv werden und die Teilung der geleisteten Pensionsbeiträge beantragen (Opt-in). In Zukunft soll es nur noch die einmalige, zeitlich befristete Möglichkeit geben, der automatischen Aufteilung zu entgehen (Opt-out).
Bisher ist das freiwillige Pensionssplitting auf maximal bis zum siebenten Jahresjahr des jeweiligen Kindes beschränkt. Laut Regierungsprogramm soll das automatische Pensionssplitting auf das 10. Lebensjahr ausgedehnt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die sogenannten Kindererziehungszeiten.
Als Kindererziehungszeiten gelten laut Gesetz maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes. Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.
Fiktive Pensionsberechnungsbasis von monatlich rund 1.900 Euro für vier Jahr
In den ersten vier Jahren nach der Geburt eines Kindes erhalten Frauen als Bewertung für die Kindererziehungszeit vom Staat als Pensionsberechnungsbasis im Jahr 2020 ein fiktives Gehalt von aktuell monatlich 1.922,59 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst. Ein Bezug, der meist höher als so manches Teilzeitgehalt ist.
Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplitting unabhängig von Kindern soll kommen
Im Regierungsprogramm ist jedoch auch ein freiwilliges Pensionssplitting vorgesehen. Das betrifft jedoch nicht die Zeit, in denen Pensionsansprüche für die Kinderbetreuungzeit automatisch gesplittet wird, sondern jede Form der Partnerschaft. Also Ehen, eingetragene Partnerschaften und freiwillige Vereinbarung bei Lebensgemeinschaften. Diese sollen künftig die für die Pension erworbene Beitragsgrundlage zusammen rechnen können und die Gutschrift auf das jeweilige Pensionskonto halbieren. Ausgenommen davon sind die Kindererziehungszeiten.
Steuern sparen durch Pensionssplitting
Das Pensionssplitting hat jedoch nicht nur einen Umverteilungseffekt innerhalb der Partnerschaft. Werden die Pensionsansprüche geteilt, kann das in der Pension das Gesamteinkommen der Partner insgesamt erhöhen. Tritt nämlich eine Person einen Teil seiner Pension ab, kann dieser dadurch in eine niedriger Steuerklasse kommen.
Beispiel: 1 Kind, 9 Jahre Teilzeitjob ergibt ein Viertel weniger Pension
Als große Falle für die Pension erweist sich die Teilzeitarbeit. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger rechnet dazu ein Beispiel vor: Ein 1967 geborener Versicherter, der ein Kind hat, und bis auf die Kindererziehungszeit 391 Monate Vollzeit arbeitet und ein linear steigendes Gehalt von zuletzt 3.200 Euro aufweist, erhält eine Pension in Höhe von 1.557 Euro. Wer jedoch mit 383 Beitragsmonaten fast genauso viele Monate berufstätig war, aber davon neun Jahr Teilzeit gearbeitet hat, erhält bei sonst gleichem Sachverhalt, um fast ein Viertel weniger Pension. In diesem Beispiel um genau 222 Euro im Monat weniger als in der vorangegangenen Berechnung.