Ökosoziale Steuerreform: Was sie Anlegern (nicht) bringt
Bei der ökosozialen Steuerreform sind die Hoffnungen viele Anleger und Pensionsspezialisten enttäuscht worden. Welche Reformen für Anleger doch nicht gekommen sind und welche Zugeständnisse an jene, die ihr Geld nicht am Sparbuch lassen möchten und mit Wertpapieren sparen möchten, gemacht wurden.
Sowohl Anleger als auch Pensionskassen hatten bei der jüngsten Steuerreform auf Steuererleichterungen gehofft. Ihr Ziel und ihre Hoffnung war es durch steuerliche Anreize den Kauf von Wertpapieren anzukurbeln und so den Anteil derjenigen die an der Börse investieren, zu erhöhen. So sollten Kapitaleinkünfte erhöht und die dritte Säule, die private Pensionsvorsorge, gestärkt werden. Doch Anleger und Interessenverbände wurden enttäuscht.
Aus der Betriebspension für alle wurde nichts
So hatte sich der Pensionskassenverband dafür eingesetzt, dass es künftig möglich sein sollte, die aus der "Abfertigung neu" in den Abfertigungskassen angesparten Beträge steuerfrei in eine Pensionskasse bzw. an Anbieter von betrieblicher Altersvorsorge zu übertragen. Damit sollen auch für jene, die bei keiner Pensionskasse sind, mit einer Art "Generalpensionskassenvertrag" nach standardisierten Bedingungen möglich sein, eine Betriebspension zu erhalten. Doch davon findet sich in der Steuerreform kein Wort.
Nein, zu Boni steuerfrei in Betriebspension umwandeln
Die Forderung von Experten, Boni - diese werden derzeit gleich hoch wie das Gehalt besteuert - steuerfrei in eine Betriebspension umwandeln zu können, blieb ungehört.
KEST-Senkung ausgeblieben
Lange Gesichter auch beim Interessenverband für Anleger (IVA). Die erwartete Senkung der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 auf international üblichere Werte von 25 Prozent zu wurde nicht umgesetzt.
Steuerbegünstigt Aktiensparen bleibt ein frommer Wunsch
Auch bei der erhofften Einführung einer Behaltedauer was die Besteuerung von Wertpapieren betrifft, bissen Anlegervertreter auf Granit. Denn seit 2012 sind realisierte Wertsteigerungen unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß steuerpflichtig und unterliegen wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung („Vermögenszuwachsbesteuerung“). Bis 2012 wurden Wertpapierbesitzer hingegen in erster Linie für Zinsen oder Dividenden ihrer Wertpapiere besteuert. Gewinne beim Verkauf von Aktien oder Anleihen wurden nur besteuert, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgte. Für Anleger bleibt jedoch alles beim Alten. Jene, die Wertpapiere kaufen, um damit beispielsweise für die Pension anzusparen, werden somit genauso hoch besteuert wie kurzfristige Zocker.
Steuerbefreiung bei Mitarbeiterbeteiligung kommt
Einzig die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung bis 3.000 Euro wirkt direkt. Ab dem kommendem Jahr ist ein Betrag bis zu dieser Summe jährlich sozialversicherungs- und steuerfrei auszahlbar.
Gewinnfreibetrag steigt
Positiv für Anleger ist auch die Erhöhung des Gewinnfreibeträge von 13 auf 15 Prozent. So können Selbstständige und Bilanzierer Ihre Steuerbemessungsgrundlage deutlich senken, wenn sie einen Teil ihres Gewinnes in bestimmte Wertpapiere investieren und so einen unversteuerten Gewinnfreibetrag erhalten.
KÖSt-Senkung belohnt vor allem Firmen mit hohen Gewinnen
"Einen positiven Effekt auf das Ergebnis von Anlegergesellschaften kann die KÖSt-Reduzierung in den kommenden Jahren auf 23 Prozent haben, ist aber von international-attraktiven KÖSt-Sätzen weit entfernt. Fiktive Eigenkapitalverzinsung oder Verbesserungen am bestehenden KESt-System bleiben weiter offen", so Florian Beckermann, Vorstand des Verbandes für Anlegerinteressen. Doch diese Regelung, die eine Senkung der Körperschaftssteuer von einem Prozent vorsieht, spielt vor allem großen Unternehmen mit hohen Gewinnen in die Hände. Bei Unternehmen mit geringen Gewinnen macht sich dieser Steuervorteil nicht groß bemerkbar.
Auch vom System der CO2-Bepreisung ist Beckermann vom Verbandes für Anlegerinteressen enttäuscht: „Sowohl die Kapitalmärkte, als auch die EU nehmen die Ökologisierung der Wirtschaft ernst. Das CO2-Modell der Steuerreform scheint eher eine Gewöhnungsübung für ein Verrechnungsmodell, als ein mutiges Lenkungsinstrument für eine nachhaltige Reform der Wirtschaft." Ab 1. Juli 2022 gilt ein CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne. Diese soll sich dann, wie in Deutschland, auf 35 Euro, 45 Euro und 55 Euro bis zum Jahr 2025 steigern.
- Diese direkten und indirekten Erleichterung für Anleger bringt die Steuerreform:
- Steuerbefreiung bei Mitarbeiterbeteiligung kommt
- Gewinnfreibetrag für Selbstständige und Bilanzierer steigt
- KÖSt für Unternehmen wird gesenkt. Anleger,könnten indirekt von so steigenden Gewinnen profitieren.