Stichtag 2. August
Bei der Beratung zu nachhaltiger Geldanlage gelten ab dem 2. August zum Wohl von Anlegern neue Spielregeln und Pflichten für Anlageberater und den Finanzvertrieb.
Die Erde schwitzt. Gleichzeitig ziehen im Kampf gegen den Klimawandel bereits viele Menschen an einem Strang. Den Erhalt des blauen Planeten für die nächsten Generationen haben auch immer mehr nachhaltig orientierte Anleger zum Ziel. Darüber hinaus legen Investoren Wert darauf, dass Unternehmen soziale Standards einhalten und die Unternehmenslenker Verantwortung an den Tag legen. Diesen Ansprüchen werden nachhaltige Investments, die den sogenannten ESG-Kriterien folgen, gerecht. Zur Erklärung: Unter ESG wird die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) verstanden.
Das neues Pflichtenheft.
Aber nicht nur der Wunsch von Anlegern, ihr Geld nachhaltig zu investieren, hat sich verstärkt. Vielmehr ist der ganze Bereich in den Fokus politischer Entscheidungsträger gerückt, was einen konzertierten Regulierungsschub in Richtung Nachhaltigkeit brachte. Davon werden ab dem 2. August 2022 auch Mitarbeiter im Fondsvertrieb und Finanzberater betroffen sein. Der Hintergrund: Im Anschluss an den EU-Aktionsplan Sustainable Finance von 2018 wurde ein EU-Gesetzespaket veröffentlicht, das Vorschriften zur Offenlegung von Unternehmen, zur Taxonomie und zur Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung enthält. Letzteres bringt für Vertriebspartner und Finanzberater deutliche Veränderungen. Johannes Rogy, Österreich-Chef von Nordea Asset Management: „Ab August wird sich die Art und Weise, wie Berater und ihr Team mit ihren Kunden sprechen, drastisch ändern. Es ist höchste Zeit, sich bereits jetzt auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten.“

IM ZUGE EINER VON NORDEA ASSET MANAGEMENT europaweit unter 1.200 Teilnehmern durchgeführten Umfrage erwarten sich 81 Prozent der befragten Investoren, dass ihr Finanzberater in der Lage ist, einfache Erklärungen zu nachhaltigen Finanzprodukten zu liefern. Immerhin 73 Prozent der Befragten ist es wichtig, dass die Finanzberatung den persönlichen Werten gerecht wird.
Die Taxonomieverordnung zielt darauf ab, ein EU-weites Klassifizierungssystem oder eine Taxonomie für umweltverträgliches Wirtschaften zu schaffen. Nordea-Experte Rogy: „Um es einfach auszudrücken: Es ist festzulegen, was als grün gilt und was nicht.“ Das geschieht über zusätzliche Offenlegungspflichten für Finanzprodukte, die ausdrücklich als ESG-orientiert vermarktet werden. Über diesen Weg soll das sogenannte Greenwashing nicht mehr möglich sein.
Eine der wichtigsten gesetzgeberischen Maßnahmen, die sich auf den Vertrieb von Anlageprodukten auswirken, ist die Aktualisierung von MiFID II mit der Anpassung an die ESG-Verordnung. Diese Maßnahmen haben auch zur Folge dass Finanzberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bewerten müssen. Darüber hinaus ist zu klären, über welche Erfahrung und Kenntnisse Kunden verfügen und ob sie in der Lage sind, finanzielle Risiken tragen zu können.

Johannes Rogy, Nordea Investments
Ab August wird sich die Art und Weise der Kundenberatung drastisch ändern.
Nordea-Experte Rogy: „Ab 2. August sind Berater und Finanzvertrieb verpflichtet, zu beurteilen, ob ein Kunde auf ein ESG-fokussiertes Anlageprodukt gelenkt werden soll oder nicht.“ Deshalb müssen Vertriebsmitarbeiter in der Lage sein, ihren Kunden unterschiedliche Optionen zu erklären und anzubieten, wenn der Wunsch nach einem Investment in ein ESG-Produkt besteht. Um diesen Ansprüchen zu genügen, muss der Finanzvertrieb erforderliche Ausbildung und Wissen über Nachhaltigkeit samt Kenntnis der für Kunden geeigneten Anlageprodukte mitbringen.

Das Onlinetool.
Um Beratern die Umstellungen zu erleichtern, hat Nordea mittels einer ESG-Online-Schulung ein Tool entwickelt, in dem wichtige Nachhaltigkeitsthemen, Ansätze und Begriffe rund um ESG skizziert werden. Darüber hinaus gewährt das Tool Einblicke in die Grundlagen der ESG-Verordnung und den Umgang mit den neuen Anforderungen.
Fazit: Ab 2. August müssen Berater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen. Wird nachhaltige Veranlagung gewünscht, dürfen dann nur noch Produkte angeboten werden, die für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen geeignet sind. Bis Anfang August müssen die Finanzberater Listen geeigneter nachhaltiger Finanzprodukte erstellen.

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