Good Coin, Bad Coin: Kryptowährungen im Visier

Rund um Kryptowährungen wie Bitcoins sind viele Fragen offen. Sie werden genutzt, um Geldflüsse zu verschleiern, als Lockmittel für riskante Investments und stehen oft im Zentrum von Cybercrime-Ermittlungen. Auch juristisch sind viele Punkte ungeklärt.

Good Coin, Bad Coin: Kryptowährungen im Visier

Der Hype um Bitcoins & Co ist zwar seit dem großen Run auf Kryptowährungen rund Ende 2017 etwas abgekühlt und Anleger sind angesichts der seither heftigen Schwankungen ausgesetzten Kursentwicklungen vorsichtiger geworden. Die Cybercrime-Ermittler im Bundeskriminalamt (BKA) sehen die Cybercoins aber ungeachtet dessen kritisch wie eh und je.

Wobei es aber nicht darum, geht eine Technologie an sich zu diskreditieren, sondern deren Missbrauch zu verhindern und einen Rahmen zu schaffen, um die Vorteile von Bitcoins, Blockchains & Co ruhigen Gewissens für legale Zwecke nutzen zu können.

Hintergrund dafür ist, dass die Zahl der Cyber-Delikte in Österreich stark zunimmt. 2018 gab es knapp 20.000 Anzeigen, die dem Cybercrime zuzuordnen sind, um 16,8 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Zahl der tatsächlich verübten oder zumindest versuchten Delikte kann aber bestenfalls geschätzt werden und geht in die hunderttausende.

Die unterste und weithin bekannte Stufe sind betrügerische E-Mails, in denen den Empfängern enorm hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden und die sie auf Plattformen führen, deren einziges Ziel es ist, gutgläubigen Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Zu bekanntesten E-Mail-Betrügereien gehört der "Die Höhle des Löwen Fraud". Dabei werden Versprechen gemacht, dass man nur wie die bekannten Investoren aus der deutschen TV-Show "Die Höhle des Löwen" in einen Bitcoin-Trading-Bot investieren müsse, und schon beginne das Geld zu sprudeln.

Fallen und Fallensteller

Das ist natürlich nicht der Fall. Weder haben Investoren aus der TV-Show investiert noch existieren Bots, die automatisch mit Bitcoin-Trades Geld scheffeln. Wer sich dazu hinreißen lässt, Geld zu investieren, kann gleich den Totalverlust einkalkulieren. Die E-Mails werden in rein betrügerischer Absicht verschickt, sollten als "Spam" gekennzeichnet, blockiert und gelöscht werden.

"Bereicherung ist das Motiv, und Bereicherung im Cybercrime erfolgt über Kryptowährungen", ist der eindeutige Schluss der Cybercrime-Spezialisten.

Für die Mitarbeiter des BKA haben Kryptowährungen aber noch eine weitere komplexe kriminelle Dimension: Sie sind mittlerweile das hauptsächliche Zahlungsmittel für Kriminelle. "Weil sie zwar nachvollziehbar sind, aber man weiß nicht, wer dahinter steckt", erklärt Erhard Friessnik, Leiter des Cybercrime-Competence-Center im BKA.

Während die Ermittler bei klassischen Delikten der Spur des Geldes folgten, um zum Täter zu gelangen, ist das bei Kryptowährungen nur noch sehr schwer möglich. Krypto-Coins lassen sich auch nicht sicherstellen und können daher auch nicht als Beweismittel verwendet werden. Am leichtesten ist es für die Ermittler noch, ihre Falle zuschnappen zu lassen, wenn die Täter ihr virtuelles Vermögen in echte Währungen umtauschen

Rechtlich viele offene Fragen

Im Rahmen einer von der Rechtsanwaltskanzlei Wolf Theiss verantalteten Informationsveranstaltung zur Zukunft des Investierens (Future of Investing) wurden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen ausgelotet, wie ein technisch funktionierender und rechtlich abgesicherter Rahmen für Krypto-Assets geschaffen werden kann.

"Wir haben noch nicht gelernt, damit umzugehen", erklärte der auch als "Crypto Robby" bekannte Wiener Kryptowährungs-Spezialist Robert Schwertner. Digitale Assets richtig zu speichern sei eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft. Einer Zukunft, in der er klassische Bankkontos als "aussterbend" und von Wallets am Smartphone abgelöst sieht.

Entscheidend dabei wird die Ausstattung mit Sicherheits-Tokens sein, betont Christian Platzer von Black Manta Capital. Mit Hilfe derartiger Tokens können Vermögenswerte in einer Blockchain verbrieft und so Werte und deren Eigentümer identifiziert werden - etwas, das auch den Cyber-Ermittlern des BKA weiterhelfen würde. Dabei kann es sich um Krypto-Assets genauso handeln wie um andere Finanzwerte oder um Beteiligungen an Start-ups.

Ein weiterer Vortragender des Abends war Georg Brameshuber vom Institut für Finanzrecht an der Universität Wien, der die ungelösten Folgen thematisierte, die ein Splitting von Blockchains die Cyber-Vermögen enthalten hat. Im Falle eines solchen, sogenannten Blockchain-Forks werden die Vermögenswerte dann aus heutiger Sicht nämlich wie neue Vermögenswerte behandelt, womit sie aktuell steuerfrei sind. In betrügerischer Absicht können Blockchain-Forks daher dazu verwendet werden, um ein eigentlich steuerpflichtiges Krypto-Vermögen ganz legal an der Steuer vorbei zu bugsieren.

Um einen solchen Cyber-Steuerbetrug zu unterbinden müsse, wie Florian Himmer, CEO des Start-ups Blockpit, betont, eine lückenlose Dokumentation der gesamten Transaktionshistorie erfolgen, die es dann auch ermöglicht, Kryptosteuern effizient zu berechnen. Oder, wie Christine Siegl, Counsel bei Wolf Theiss betont, eine effiziente Regulierung der Handelsplattform für Krypto-Assets etabliert werden.

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Kommentar
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