Lebensversicherungen: Garantiezins fällt auf Null
Lebensversicherungen galten lange Zeit als sichere und ertragreiche Vorsorgeinstrumente. Das ist vorbei. Der Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht FMA zufolge dürfen Versicherungen ab Juli 2022 keine Zinsen mehr garantieren.
Versicherungen dürfen bei neuen Lebensversicherungen ab Juli 2022 keine Zinsen mehr garantieren.
Jahrzehntelang haben Versicherungen in Österreich Lebensversicherungen als ertragreiche, sichere und zudem oft auch noch prämienbegünstigte Vorsorgeinstrumente beworben und verkauft. Das ist nun vorbei. Ab Juli 2022 dürfen Versicherungen bei Vertragsabschlüssen keine Garantiezinssätze für die klassische Lebensversicherung und die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge mehr versprechen.
Bedingt durch das anhaltend niedrige Zinsumfeld hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den höchstzulässigen Zinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung sowie in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge schon mit Stichtag 1. Jänner 2017 auf 0,5% gesenkt, mit 1. Juli 2022 fällt dieser Zinasstz nun auf 0,0 Prozent.
Variable Verzinsung
Die Finanzmarktaufsicht betont jedoch, dass damit ist nicht auch unbedingt eine Reduzierung der Gesamtverzinsung von Lebensversicherungsverträgen verbunden ist, da für den Versicherungsnehmer die Gesamtverzinsung, also die Mindestverzinsung zuzüglich der Gewinnbeteiligung maßgeblich ist. Allerdings soll durch die Maßnahme sichergestellt werden, dass Garantieleistungen aus neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen langfristig erfüllt werden können.
Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich auch nur nur auf die Sparprämie der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteilen. Die variablen Gewinnbeteiligungen aus den Veranlagungen sind davon nicht betroffen.