Finanzmarkt: Aufsichtsbehörde warnt vor dubiosen Anbietern
Die Finanzmarktaufsicht FMA hat im vergangenen Jahr 162 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die der Aufsichtsbehörde mit zweifelhaften Angeboten aufgefallen waren. Die Zahl der dubiosen Anbieter ist auf dem österreichischen Finanzmarkt ist jedoch nach wie vor hoch
Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ihre Übersicht über die im Jahr 2016 von ihr eingeleiteten Schritte gegen dubiose Anbieter am heimischen Finanzmarkt veröffentlicht. Gegenüber dem Jahr 2015 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen die Anbieter etwas zurückgegangen, doch das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich am Markt immer noch zahlreiche Anbieter tummeln, denen man sein Geld nicht anvertrauen sollte.
Als Konsequenz ihrer Ermittlungsverfahren hat die FMA im Vorjahr 33 Warnmeldungen von unseriösen Anbietern veröffentlicht, 49 Strafanzeigen erstattet sowie 54 verwaltungsrechtliche Maßnahmen gesetzt. Elf Fälle mündeten in Straferkenntnisse, drei in Untersagungsbescheide und 40 in Verfahrensanordnungen.
Die FMA kämpft auf vielen Fronten gegen Bekämpfung dubiose Anbieter, mit dem Ziel, sie aus dem Österreichischen Finanzmarkt zu entfernen. Unerlaubter Geschäftsbetrieb ist dabei ein Punkt. Bietet jemand konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen an, ohne dafür die erforderliche Berechtigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zu haben, so wird das per Bescheid untersagt und der Gesetzesverstoß entsprechend sanktioniert.
Warnung an Investoren
Nicht in allen Fällen kann die heimische Aufsichtsbehörde aktiv werden. Wenn ein Anbieter etwa vom Ausland aus agiert, ist der für die Maßnahmen der Behörde nicht habhaftbar. In diesen Fällen macht die FMA ihre Warnungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie auf ihrer eigenen Website publik.
„Das Instrument der Investorenwarnung hat sich als sehr wirksam erwiesen“, erklärt der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wer von einem ihm unbekannten Anbieter kontaktiert wird, soll daher sofort auf der Website der FMA überprüfen, ob gegen diesen Anbieter bereits eine Warnmeldung veröffentlicht worden ist, gegebenenfalls von jeder Geschäftsbeziehung Abstand nehmen und unverzüglich die FMA über das ihm gemachte Angebot informieren.“ So werde sichergestellt, dass die FMA rasch vor einem dubiosen Anbieter warnen und die Schädigung von Anlegern möglichst frühzeitig eindämmen kann.
Ein Beispiel für das Vorgehen der FMA ist die am 18. November 2016 veröffentlichte Warnung für Investoren:
„Dr. Peter Müller, Internet: www.system-mueller.com, E-Mail: office@system-mueller.com, Königsallee 60F, 40212 Düsseldorf, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen“.
Auf der mittlerweile wieder vom Netz genommenen Website wurde damit geworben worden, Gelder im Hochfrequenzhandel anzulegen und so durchschnittlich mehr als 15 Prozent Rendite pro Monat zu erzielen. Die Ermittlungen der FMA hatten aber ergeben, dass der angebliche Dr. Müller weder in Deutschland noch in Österreich über die dafür erforderliche Bankenkonzession verfügt und an den angegebenen Adressen weder die Person noch das Unternehmen existiert.
Auf Grund der Veröffentlichung der Warnmeldung erfuhr die FMA, dass österreichische Anleger hier bereits Geld investiert hatten. Die FMA erstattete daher überdies Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue oder Betrug. Die Verfolgung der Finanztransaktionen ergab letztlich, dass die Gelder bei einem tschechischen Staatsbürger gelandet sind, der diese auf private Konten im Ausland verschoben hat.
Unrealistische Rendite-Versprechen
In Anbetracht des Niedrigzinsumfeldes war in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten, dass Anleger auf der Jagd nach Rendite auf unrealistisch hohe Versprechen hineinfallen. Dabei werden oft zwei- manchmal gar dreistellige Renditen insbesondere aus angeblichem „Hochfrequenzhandel“, aus „finanziellen Differenzgeschäften“ (CFDs) oder „Fremdwährungsderivaten“ (FOREX-Handel) versprochen. „Derartige Renditen sind im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht oder nur mit extrem hohen Risiko zu verdienen“, warnt der FMA-Vorstand und erinnert an eine Grundregel der Geldanlage: „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr.“
In der Regel handle es sich bei derartigen Finanzgeschäften überdies um konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen. „Prüfen Sie daher, ob der Anbieter grundsätzlich berechtigt ist, derartige Finanzgeschäfte überhaupt durchzuführen“, mahnt der FMA-Vorstand. Dies kann jederzeit von jedermann in der Konzessionsdatenbank der FMA über deren Website überprüft werden.
Investorenwarnungen sind auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/category/news/investorenwarnung/ abrufbar.