EU-Verordnung regelt europaweites Crowdinvesting

Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz (AlFG) wurde im Jahr 2015 der rechtliche Rahmen für das österreichische Crowdinvesting geschaffen. Eine EU-Verordnung schafft nun die Möglichkeit zu europaweiten Crowdinvesting-Kampagnen.

EU-Verordnung regelt europaweites Crowdinvesting

Der Beschluss des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) war im Jahr 2015 ein wichtiger Schritt, um das Crowdinvesting in Österreich auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Sowohl für die Betreiber der Vermittlungsplattformen als auch für Investoren und Projektanbieter, die eine Finanzierung suchten.

Österreichische Plattformbetreiber hatten es im internationalen Vergleich bisher mitunter dennoch schwer, genug Investoren für die Finanzierung von Projekten zu finden. Eine der Hauptgründe dafür war, dass für grenzüberschreitende Finanzierungen selbst im EU-Ausland stets auch die Genehmigung der jeweiligen Finanzaufsicht - dem Pendant der österreichischen FMA - erforderlich war.

Die neue EU-Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister, kurz ECSP-VO, die vom EU-Parlament bereits die Zustimmung erhalten hat, wird das nun ändern. Crowdinvesting-Plattformen die in einem EU-Land eine Lizenz halten werden ihre Projekte künftig Investoren in allen EU-Ländern anbieten können. Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA wird dazu ein Verzeichnis aller nationalen zuständigen Aufsichtsbehörden führen und auch alle in der EU lizenzierten Unternehmen auflisten.

Eine Lizenz für 27 Länder

Andreas Zederbauer, dagobertinvest

Andreas Zederbauer, dagobertinvest

"Die Verordnung macht das Geschäft in anderen EU-Staaten wesentlich einfacher“, kommentiert Andreas Zederbauer, Geschäftsführer und Gründer der österreichschen Crowdinvesting-Plattform dagobertinvest. „Nach Inkrafttreten wird es möglich sein, mit einer Konzession grenzüberschreitend tätig zu werden, wobei auch alle Anlegerschutzvorschriften von der EU geregelt werden und einheitlich sind“, sagt Zederbauer.

Auch was das Crowdinvesting-Volumen betrifft wird der Rahmen durch die EU-Verordnung größer gesteckt. Bisher lag die Prospektgrenze bei den Emissionen bei zwei Millionen Euro, künftig werden fünf Millionen Euro pro Emittent innerhalb eines Jahres möglich sein. Plattformen können in diesem Rahmen sowohl Darlehen, etwa besicherte Kredite, als auch Wertpapiere, zum Beispiel Anleihen, an Investoren vermitteln.

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