Einlagensicherungen – das sollten Sie wissen [Österreich]
Bei einer Bankpleite greift in Österreich die Einlagensicherung. Welche gesetzlichen Regelungen für Anlegerentschädigung, bei Gemeinschaftskonten und Banken, die Tochterunternehmen von Instituten sind, gelten. Welche Einlagen in welcher Höhe abgesichert sind, welche Arten der Einlagensicherung es gibt.
Wenn der Bankomat kein Geld mehr ausspuckt, kann, wie bei der Commerzialbank in Mattersburg, auch die Bank pleite sein.
ARTIKEL-INHALT
- Bis zu welcher Einlage gilt die Einlagensicherung?
- 3 Einlagensicherungen: Welche Banken unterliegen welcher Sicherheitseinrichtung
- Wann erhalten Kunden bei einer Insolvenz der Bank ihr Geld?
- So funktioniert die Einlagensicherung bei Wertpapieren
- So sind Gemeinschaftskonten bei Bankpleiten abgesichert
Bis zu welcher Einlage gilt die Einlagensicherung?
Geht eine Bank pleite, gibt es die Einlagensicherung. Beträge bis zu 100.000 Euro sind für Guthaben, etwa Spar- und Girokonto, pro Kunde und Bank gesetzlich gesichert. „Anleger sollten daher nicht alles auf eine Karte setzen, sondern ihr Bares streuen, um das Geld nicht bei einer einzigen Bank liegen zu lassen“, rät AK Finanzexperte Christian Prantner. Denn bei Beträgen über 100.000 Euro greift die Einlagensicherung nicht. Gesichert sind auch Einlagen in Fremdwährungen und von nicht-österreichischen Staatsbürger. Außerdem: Wer vom Girokonto bis zum Wertpapierdepot alles auf einer insolventen Bank hat, muss zumindest die siebentägige gesetzliche Frist auf Auszahlung durch die Einlagensicherung abwarten.
Für welche Einlagen gilt die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt für sämtliche Guthaben auf alle verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher. Sämtliche dieser Einlagen sind bei einer Insolvenz erstattungsfähig.
3 Einlagensicherungen: Welche Banken unterliegen welcher Sicherheitseinrichtung?
Die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) ist die sogenannte „einheitliche“ Sicherungseinrichtung. Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennimmt, muss Mitglied der ESA sein. Von dieser verpflichtenden Mitgliedschaft ausgenommen sind jedoch die Sparkassen und die meisten Raiffeisen-Banken. Sie gehören einem der beiden österreichischen Sicherungssystemen - S-Haftungs GmbH (Sparkassen) und Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (Raiffeisen) – an.
Hier finden Sie die Liste der Banken, die Mitglied der Einlagensicherung sind.
Wann erhalten Kunden bei einer Insolvenz der Bank ihr Geld?
Zunächst fehlt den Betroffenen von einem Tag auf den anderen das Geld, um das tägliche Leben zu bestreiten. Die betroffenen Bankkunden müssen tagelang darauf warten, bis die Einlagensicherung das Geld auszahlt. Denn die Sicherungseinrichtung zahlt die gedeckten Einlagen jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Arbeitstagen aus. Es kann aber auch zu Verzögerungen kommen.
Die Rückzahlungsfrist verzögert sich, wenn
- der Anspruch auf Erstattung strittig ist,
- die Einlage Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit ist,
- es sich um eine Einlage im Zusammenhang mit einer Treuhandschaft handelt.
Das können Sie tun, um selbst bei einer Bankpleite liquide zu bleiben
"Es ist für Sparer daher ratsam, Kontoverbindung und Spareinlagen auf mehrere Banken aufzuteilen – oder zumindest auf einer anderen Bank als der Hausbank eine Liquiditätsreserve für Notfälle zu halten“, rät Prantner. Zum einen greift die Einlagensicherung nicht bei Beträgen über 100.000 Euro. So zeigen schmerzhafte Fälle wie die insolvente Commerzialbank in Mattersburg, dass Kunden, die ihre Girokonten, Spareinlagen oder Wertpapierdepots bei der insolventen Bank gehalten haben, lange nicht an ihr Geld kamen, weil alle Konten zunächst „eingefroren“ waren .
So funktioniert die Einlagensicherung bei Wertpapieren
Geringe Anlegerentschädigung für Wertpapiere. Die Anlegerentschädigung für Wertpapiere beträgt maximal 20.000 Euro und kommt nur zum Tragen, wenn die Wertpapiere nicht mehr vorhanden sind – etwa durch betrügerische Handlungen der Bank oder einer Wertpapiergesellschaft. Sie deckt jedoch nicht das Risiko, dass ein Unternehmens, das zum Beispiel eine Anleihe begeben hat, in Konkurs geht. Dann ist das Geld weg, da hilft auch die Einlagensicherung nichts, die für solche Fälle nicht gedacht ist.
Beträge, die beispielsweise in Form von Dividendenerträgen, Kuponauszahlungen, Tilgungen oder Verkaufserlöse als Guthaben auf einem (Verrechnungs-) Konto liegen, für diese gilt die Einlagensicherung bis zum Auszahlungshöchstbetrag von 100.000 Euro.
Die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) ist die Sicherungseinrichtung für solche Fälle und als solche auch für die Anlegerentschädigung zuständig. Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss Mitglied der ESA sein.
So sind Gemeinschaftskonten bei Bankpleiten abgesichert
Die Einlagensicherung gilt für 100.000 Euro pro legitimierte Kontoinhhaber: Gibt es ein Gemeinschaftskonto oder Gemeinschaftssparbuch, das jeweils auf mehrere Namen lautet, gilt die Maximalgrenze von 100.000 Euro pro legitimiertem Kontoinhaber. Bei Sparvereinen gilt – vorausgesetzt der einzelne Sparer hat sich gegenüber der Bank legitimiert – die volle Einlagensicherung pro Person und nicht nur für das einzelne Sparvereinskonto.
Für welche Institute es keine eigene Einlagensicherung gibt
Die Einlagensicherung gilt für ein Kreditinstitut mit Bankenkonzession, die zur Entgegennahme von Einlagen berechtigt. Banken, die bloß als Marken fungieren, etwa Easybank – Bawag oder Dadat – Schelhammer Capital Bank, haben keine eigene Einlagensicherung, sondern nur die Mutterbank. Eine Liste finden Sie auf der Webseite der Finanzmarktaufsicht.
Weiterführende Informationen zur Einlagensicherungen finden Sie auch einlagensicherung.at.