Schadenersatz für Schweizer Franken Kreditnehmer

Rechtsansprüche von Kreditnehmern, die sich mit Schweizer Frankenkrediten verspekuliert haben, drohen zu verfallen. Cobin Claims will Kreditnehmern helfen, Anträge gegenüber Banken rechtzeitig einzubringen und Rechtsmittel auszuschöpfen.

Schadenersatz für Schweizer Franken Kreditnehmer

1,67 Franken war der Euro im Mai 2007 wert, und Konsumenten, die sich damals für einen Kredit - vor allem zur Immobilienfinanzierung - interessiert hatten, wurde von Banken leichtfüßig empfohlen, sich nicht in Euro, sondern in Schweizer Franken zu verschulden. Begründet wurde das mit den in der Schweiz erheblich günstigeren Kreditzinsen. Als Kreditnehmer könne man über die gesamte Laufzeit gut und gerne etliche tausend Euro sparen.

Die Frage nach dem Risiko wurde damals, bevor es an den Finanzmärkten so richtig zu scheppern begann, gerne mit dem Hinweis auf die historische Kursentwicklung beiseite gewischt: Seit seiner Einführung hatte der Euro gegenüber dem Franken kontinuierlich an Wert zugelegt. Rein rechnerisch war die Buchwährung davor sogar noch stärker. Was sollte also passieren? Eine Weltwirtschaftskrise? Ach was! Außerdem ginge es um eine Veranlagung im Schweizer Franken und nicht in irgendeiner Micky-Maus-Währung.

Kurz darauf war sie da, die Weltwirtschaftskrise. Gepaart mit einer Finanzkrise, einer Immobilienkrise und natürlich einer Euro-Krise. Und die vermeintlich so sicheren Schweizer-Franken-Kredite erwiesen sich als Schuss ins Knie, wurden als hochriskantes Spekulationsmittel bezeichnet und durften von Banken ob ihres hohen Ausfallsrisikos bald gar nicht mehr verkauft werden.

Wer "beraten" wurde wie oben beschrieben und in der Folge einen Frankenkredit abgeschlossen hatte, brauchte seither starke Nerven und einen starken Glauben in die weitere Entwicklung des Euro. Oder viel Geld, um den bereits entstandenen Kursverlust auszugleichen und eines der Konvertierungsangebote anzunehmen.

Der Verein Cobin Claims (= COnsumer, Business, INvestors) sieht jedoch in derartigen Fällen gute Chancen für Kreditnehmer, den erlittenen Verlust mit juristisch eingebrachten Schadenersatzforderungen zumindest teilweise auszugleichen.

Sammelaktionen für Kreditnehmer

Und es gibt noch weitere Gesichtspunkte, unter denen Cobin Claims Schadenersatzforderungen an Banken für aussichtsreich hält. Der Verein hat daher nun vier Sammelaktionen gestartet, um Kreditnehmer bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche gegenüber den Finanzinstituten zu unterstützen. In einigen Fällen sollten Kreditnehmer nicht mehr lange mit dem Einbringen von Forderungen zögern, denn es droht die Verjährung der Ansprüche.

Folgende Sammelaktionen wurden von Cobin Claims ins Leben gerufen:

  • Sammelaktion Tilgungsträger: Mitunter haben dass Banken Kredite mit Tilgungsträgern unterlegt, die das Risiko von Währungskursveränderungen nicht neutralisiert, sondern im Gegenteil den Schaden dadurch potenziert haben. Diese Konzepte waren aus der Sicht von Cobin Claims von Anfang an fehlerhaft – daraus ergeben sich Rechtsansprüche.
  • Sammelaktion "Stop-Loss-Opfer": Nach der Aufgabe der Euro/Franken Wechselkursbindung durch die SNB am 15.1.2015 wurden eigentlich zur Absicherung gedachte Konvertierungen von Krediten zu für die Kunden extrem ungünstigen Bedingungen durchgeführt. Auch in diesen Fällen bemüht sich Cobin Claims.
  • "Sammelaktion Falsche Beratung": Obwohl Kreditnehmer zwar formal über Risiken aufgeklärt wurden, haben Berater in den Gesprächen gelegentlich untertrieben und die Hoffnung erweckt, dass alles wieder ins Lot kommen wird. Im Lichte der OGH-Judikatur laut Cobin Claims nicht von einer Verjährung der Ansprüche ausgegangen werden.
  • Sammelaktion "Unrichtige Abrechnung“: Am 15.1.2015 waren zahlreiche Anleger und private Trader in Kapitalmarktprodukten mit Basis Euro-Franken investiert. Nach dem Schwellenbruch des Franken wurden vielfach Kunden Ausführungskurse ihrer Orders mitgeteilt, die zu Ungunsten der Kunden nachträglich von Banken/Brokern abgeändert wurden. Fälle sind bisher von der dänischen Saxo-Bank bekannt. Laut Cobin Claims verjähren allfällige Ansprüche daraus am 15.1.2018.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung von Forderungen finden Kreditnehmer auf der Website von Cobin Claims unter cobinclaims.at/chf/sammelaktion