Studium und Job: Was bei Versicherung, Beihilfen und Steuergrenzen zu beachten ist
Rund zwei Drittel der österreichischen Studenten gehen einer Arbeit nach. FORMAT gibt Tipps, wie Hochschüler bei Steuer und Sozialversicherung optimal wegkommen.
Studieren ist teuer. Kosten für Lehrbücher, Skripten, Miete und Freizeit gehen ins Geld. Kein Wunder, dass immer mehr Studenten neben dem Studium arbeiten müssen. Doch mitunter bedeutet mehr Arbeit unter dem Strich weniger finanziellen Spielraum, denn in einigen Fällen kassiert Vater Staat besonders viel an Abzügen. Für Studenten ist Jobben oft ein Spießrutenlauf, weil bei Berufstätigkeit mehrere Verdienstgrenzen in Gefahr sind, erklärt Steuerberaterin Veronika Weiß. FORMAT zeigt, was Studenten beachten müssen, damit die Familien- und Studienbeihilfe nicht gestrichen wird, was zu tun ist, damit die Steuerfalle nicht heftig zuschnappt, und welche Spielregeln bei der Sozialversicherung gelten.
Verdienstgrenzen einhalten
Der für viele Studenten und deren Eltern wohl wichtigste Zuschuss ist die Familienbeihilfe, die bis zum 26., in manchen Fällen bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird. Maximal 9.000 Euro netto dürfen Studierenden im Jahr unterm Strich übrig bleiben, sonst ist sie futsch. Steuerberaterin Weiß: Die 9.000 Euro gelten für das Einkommen abzüglich aller Ausgaben. Als Student kann man am Ende des Jahres mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung einiges von der Steuer absetzen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Fachliteratur, Skripten, Büromaterial, Fahrtspesen und Studiengebühren. Auch Laptop und Computer fallen darunter. Achtung: Liegen die Anschaffungskosten über 400 Euro, dann muss man diese auf drei Jahre verteilt abschreiben.
Regeln, die limitieren
Nicht nur zu hohe Einnahmen können den Verlust der Familienbeihilfe verursachen. Studentin Teresa, 20, hat nach dem vierten Semester Raumplanung-Studium zu Germanistik gewechselt und so die Familienbeihilfe für zwei Jahre verloren. Ein Wechsel ohne finanzielle Konsequenzen ist nämlich nur vor dem dritten Semester möglich. Teresa lebt in einer Wohngemeinschaft und jobbt nebenbei in einer Buchhandlung. Dort ist sie geringfügig beschäftigt. Von den 350 Euro im Monat kann sie sich das Studentenleben allerdings nicht leisten, die Eltern helfen mit Zuschüssen. Ich hab schon überlegt, mehr zu verdienen, aber ab 358 Euro zahl ich auch rückwirkend für alles Sozialversicherung. Außerdem kann sich meine Studienzeit durch zu viel jobben so verlängern, dass ich dafür dann auch noch Gebühren zahlen muss. Studienkollege Stefan, 22, betreut neben dem Studium psychisch kranke Menschen und bekommt dafür rund 670 Euro im Monat. Manchmal ist es auch ein bisschen mehr, deswegen habe ich auch die Studienbeihilfe verloren, erzählt Stefan. Studienbeihilfe-Bezieher dürfen nämlich maximal 8.000 Euro netto pro Jahr dazuverdienen. Dafür holt sich Stefan mittels Arbeitnehmerveranlagung zumindest einen kleinen Teil der eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurück.
Maximal 11.000 Euro verdienen
Wer keine Steuern zahlen will, der sollte nach Abzug aller Steuerabsetzposten nicht über 11.000 Euro Jahreseinkommen erzielen. Laut Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums können so brutto bis zu 1.200 Euro pro Monat verdient werden, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Die 11.000-Euro-Grenze gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbständige. Steuerberaterin Weiß: Es ist durchaus möglich, mit Subhonoraren, die man Kollegen für getätigte Arbeiten ausstellt, den eigenen Gewinn zu verringern, um so nicht über die Verdienstgrenze zu schießen. Tipp: Es macht durchaus Sinn, sich eine Stunde mit einem Steuerberater zusammenzusetzen, um danach genau zu wissen, wie man Fallen vermeidet und möglichst viel netto behält.
Gut versichert
Studenten, die geringfügig beschäftigt sind und über 357,74 Euro im Monat verdienen, werden von der Sozialversicherung mit einem Betrag von 18,07 Prozent des Bruttolohns zur Kasse gebeten. Für Neue Selbständige liegt die Latte bei 6.400 Euro pro Jahr, sofern im Beitragsjahr weder Arbeitslosengeld bezogen wurde noch eine Pflichtversicherung, etwa durch eine kurze Anstellung, vorlag. Sonst verringert sich die Grenze auf jährlich 4.292,88 Euro. Grundsätzlich sind Studenten bis zum 27. Lebensjahr bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Da die Mitversicherung an die Familienbeihilfe gekoppelt ist, meldet das Finanzamt der Sozialversicherung den aktuellen Status.
Eigene Polizze
Fällt nun die Familienbeihilfe durch zu hohes Einkommen oder zu späten Studienwechsel weg, so bleibt der Student laut Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) trotzdem bei den Eltern mitversichert. Dazu verlangt die WGKK jedoch eine Inskriptionsbestätigung und den Prüfungsnachweis über acht Stunden Lehrveranstaltungen. Geringfügig Beschäftigte sind übrigens nur unfallversichert. Wer nicht mehr bei den Eltern krankenversichert ist, kann sich auch selbst für einen Beitrag von 23,83 Euro pro Monat freiwillig krankenversichern. Die Selbstversicherung gilt nicht für Studenten, die über 8.000 Euro jährlich verdienen, das Studium öfter als zweimal oder erst nach dem dritten Semester gewechselt oder die Mindeststudiendauer um mehr als vier Semester überschritten haben. Möglicher Ausweg: Die Kosten einer freiwilligen Mitgliedschaft von geringfügig angestellten Beschäftigten in der Kranken- und Pensionsversicherung liegen derzeit bei 50,48 Euro im Monat.
Von Ingrid Krawarik