Steuervorteile bei Altbauten: Reparaturen und Sanierung als mögliche Absetzposten

Wer eine Immobilie erst in Schuss bringen muss, hat einen größeren steuerlichen Spielraum.

Ob sich eine Immobilie als Investment lohnt, hängt nicht zuletzt von steuerlichen Gesichtspunkten ab. Schließlich werden Erträge aus Vermietung und Verpachtung mit dem individuellen Einkommensteuersatz belastet, also mit bis zu 50 Prozent. Die Absetzmöglichkeiten für die Abnutzung sind dagegen eher mager: Der Anschaffungspreis muss auf 67 Jahre verteilt abgesetzt werden, die AfA einer 100.000-Euro-Eigentumswohnung beträgt also jährlich nur 1.500 Euro.

Gut formulierte Rechnungen  
Wesentlich schneller wirken Reparaturen steuermindernd. Die laufende „Instandhaltung“ wie etwa Reparaturen oder das Ausmalen können im betreffenden Jahr voll abgesetzt werden. Die „Instandsetzung“, also zum Beispiel der Austausch undichter Fenster durch neue Isolierfenster, immerhin in zehn Jahren. Steuerberater Stefan Walter von RSM Walter, Steinler & Partner: „Wer ein Objekt kauft, das erst saniert werden muss, hat wesentlich größere steuerliche Spielräume als bei einer bezugsfertigen Immobilie.“ Wichtig ist, dass die Handwerker die Rechnung auch so formulieren, dass das Finanzamt die rasche Absetzbarkeit tatsächlich anerkennt. Übrigens: Wer überlegt, Immobilien zur Eigenvermietung, etwa über Zwischengesellschaften, anzukaufen, sollte sich das dreimal überlegen – hier sind die Finanzämter sehr hellhörig geworden.

Von Martin Kwauka