Steuertipps zum Jahresende
Das Jahresende naht und damit die letzte Gelegenheit, die Steuerlast für 2011 zu senken. FORMAT zeigt in einer zweiteiligen Serie die wichtigsten Möglichkeiten auf und startet im aktuellen Heft mit den Selbständigen.
Das Match Steuerzahler gegen Fiskus geht wieder einmal dem Ende zu. Pünktlich am 31. Dezember wird abgepfiffen, es gibt keine Verlängerung. Die nächsten vier Wochen sind also die letzte Chance, um noch alle Maßnahmen zu treffen, um für das Jahr 2011 möglichst wenig Abgaben zu bezahlen. FORMAT zeigt in einer zweiteiligen Serie auf, was heuer noch unbedingt erledigt werden sollte. Im aktuellen Heft geben renommierte Steuerexperten Tipps für Unternehmer. Viele können auch von Angestellten oder Studenten mit selbständigem Nebenjob genutzt werden.
Weihnachtsgeld für Unternehmer
Was für Arbeitnehmer die steuerbegünstigten Sonderzahlungen sind, ist für Selbständige der Gewinnfreibetrag. In beiden Fällen wird das zu versteuernde Jahreseinkommen um ungefähr ein Sechstel gedrückt. Der einzige Unterschied: Unternehmer müssen selbst aktiv werden, um das Steuergeschenk einzufordern. Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 Prozent des Jahresgewinns, maximal 100.000 Euro. Betroffen sind also Gewinne bis zu einer Höhe von 769.000 Euro. Zu den Profiteuren gehören Freiberufler und Inhaber von Personengesellschaften genauso wie Arbeitnehmer mit einem selbständigen Nebenjob.
Bis zu einem Jahresgewinn von 30.000 Euro muss man nichts tun, der entsprechende Gewinnfreibetrag von maximal 3.900 Euro wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Wer mehr verdient, muss entsprechende Investitionen tätigen. Der Fiskus akzeptiert nicht nur klassische Investitionen wie etwa den Kauf von Maschinen, sondern auch die Anschaffung von bestimmten Wertpapieren (siehe Substory ).
Lkws werden anerkannt, Pkws nicht, ebenso keine gebrauchten Anlagen. BDO-Steuerberater Karl Bruckner: Für alle Anschaffungen gilt eine Mindestdauer von vier Jahren. Wertpapiere sind dabei die einfachere Lösung. Falls nämlich eine Maschine oder ein Computer vorzeitig kaputtgeht, kann der Fiskus den Gewinnfreibetrag zurückfordern. Übrigens kann es günstiger sein, eine steuerlich absetzbare Spende privat zu tätigen als über das Unternehmen, weil eine betriebliche Spende die Basis für den Gewinnfreibetrag kürzt.
Gewinne glätten
Um Steuerspitzen zu vermeiden, sollte das Einkommen in verschiedenen Jahren möglichst wenig schwanken. Sonst zahlt man in einem Jahr hohe Steuern und rutscht womöglich in einem anderen Jahr ins Minus und kann gar nicht alle Absetzbeträge ausnützen. Steuerberater Joseph Böck: Man kann zum Beispiel nur 75 Prozent der Verlustvorträge mit einem künftigen Gewinn verrechnen. Besteht ein Unternehmen aus mehreren GmbHs, kann bis zum Jahresende rückwirkend die Einführung einer Gruppenbesteuerung beantragt werden. So kann man die Verluste einer Gesellschaft mit den Gewinnen einer anderen gegenrechnen, und das gegebenenfalls auch weltweit. BDO-Experte Bruckner: Die Gruppenbesteuerung kann auch zur steueroptimalen Verwertung von Finanzierungskosten bei einem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft herangezogen werden.
Ganz besonders wichtig ist die Gewinnsteuerung bei Arbeitnehmern mit einem kleinen selbständigen Nebeneinkommen. Jährlich darf man 730 Euro (gerechnet als Saldo Einnahmen minus Ausgaben) steuerfrei dazuverdienen. Darüber wird aber bis zu Nebeneinnahmen von 1.460 Euro der Steuervorteil wieder gestrichen. Um nicht in eine bis zu 100-prozentige Steuerprogression zu geraten, sollte der Bereich zwischen 730 und 1.460 Euro unbedingt gemieden werden. Gegebenenfalls sind noch Büromaterial & Co einzukaufen, auch Subhonorare aus dem Freundes- und Familienkreis können helfen.
Auch für Studenten kann ein zu hoher Nebenverdienst unangenehme Folgen haben. Liegt das Einkommen in einem Jahr bei mehr als 9.000 Euro, geht die Kinderbeihilfe verloren (siehe Substory ). Umgekehrt kann es sinnvoll sein, wenn ein Student noch heuer im familieneigenen Unternehmen tätig wird, um die Steuergrenzen auszunutzen.
BDO-Steuerberater Bruckner rät Unternehmern, auch schon die neue Wertpapier-KESt im Auge zu behalten, die Anfang 2011 eingeführt wurde und ab April 2012 tatsächlich greift: Anders als früher kann es sinnvoll sein, wenn man die Investments im Betriebsvermögen hält und nicht privat. Nur im Unternehmen kann ich Nebenkosten wie etwa Ankaufsspesen vom Gewinn abziehen und kann obendrein Gewinne und Verluste viel einfacher saldieren. Allerdings gilt das nur für buchführende Unternehmer, nicht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Steuerberater Böck: Wenn Sie von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, sollten Sie darauf achten, ob Sie nicht im Jahr 2011 die Umsatzgrenze von 30.000 Euro netto beziehungsweise 36.000 Euro brutto überschreiten. Zwar ist ein einmaliger Mehrumsatz von 15 Prozent zulässig. Wenn Sie aber bereits in den Jahren 2007 bis 2010 einmal die 30.000-Euro-Grenze übertroffen haben, gibts auch bei einem geringfügigen Überschreiten der Umsatzgrenze im Jahr 2011 kein Pardon mehr, und Sie müssen heuer rückwirkend für alles Umsatzsteuer zahlen. Falls Sie sich der Gefahrenzone nähern, könnten Umsätze auf das Jahr 2012 verschoben werden. Haben Sie die Grenzen bereits überschritten, sollten Sie rasch handeln und versuchen, von allen Auftragnehmern noch Bruttorechnungen mit zusätzlicher Umsatzsteuer einzufordern.
GSVG-Befreiung für Kleinunternehmer
Manche Gewerbetreibende können bis zum 31. 12. beantragen, rückwirkend für das ganze Jahr von der GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung befreit zu werden. Voraussetzung ist ein Umsatzlimit im Jahr von 30.000 Euro und steuerpflichtige Einkünfte von heuer maximal 4.488 Euro. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer mit höchstens 12 Monaten GSVG-Pflicht in den vergangenen fünf Jahren sowie Frauen über 60 und Männer über 65. Auch ab 57 kann man profitieren, wenn man fünf Jahre die Grenzen nicht überschritten hat. Zusätzliche Ausgaben können heuer den Gewinn entsprechend drücken, und die Retournierung der Beiträge für die Sozialversicherung ist auf Schienen.
Verkauf von Kurzfrist-Beteiligungen
Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die ab 1. Jänner 2011 angeschafft wurden, sind grundsätzlich mit dem KESt-Satz von 25 Prozent zu besteuern. Allerdings gilt dies erst bei einem Verkauf ab April 2012. Vorher wird der volle Einkommenssteuersatz von bis zu 50 Prozent angewendet. Daher sollte man Verkäufe gegebenenfalls etwas hinauszögern.
Große Forschungsaufträge verschieben
Bisher gilt für die Forschungsprämie von zehn Prozent ein Jahreslimit von 100.000 Euro für die Auftragsforschung. Consultatio-Steuerberater Georg Salcher (Bild): Diese Grenze fällt voraussichtlich im kommenden Jahr. Deshalb kann eine Verschiebung auf das Jahr 2012 sinnvoll sein.
Fiskus muss Zinsen zahlen
Wird gegen einen Steuerbescheid berufen, kann man die Einhebung des Steuerbetrages aussetzen lassen, wofür der Staat aber Zinsen von derzeit 2,88 Prozent kassiert. Zahlte man deshalb zur Vorsicht die strittigen Steuern und gewann, musste der Staat bisher keine Zinsen an den Steuerzahler leisten. Ab 1. Jänner 2012 herrscht Waffengleichheit. Auch das Finanzamt muss für den Kredit zahlen, wenn es verliert. Und das Beste: Die Zinsen vom Staat sind KESt- und einkommenssteuerfrei, also recht attraktiv. Steuerberater Böck: Es ist einen Gedanken wert, ob man nicht ausgesetzte Steuern ab dem 1. 1. 2012 an das Finanzamt zahlt, weil dann die Zinsen zu laufen anfangen.
Martin Kwauka