Steuer-Countdown für mehr Netto 2009: Was Sie im heurigen Jahr noch erledigen sollten
FORMAT zeigt, was Sie vor dem Jahreswechsel noch alles unternehmen können, um die Steuerlast zu senken und alle staatlichen Prämien zu kassieren. Durch die Steuerreform sind dabei zahlreiche neue Regeln zu beachten, damit Ihnen für 2009 noch mehr netto bleibt.
Zeit ist Geld. Diese bekannte Lebensweisheit macht sich zu Jahresende ganz besonders bezahlt. So senken alle Steuersparposten, die heuer noch getätigt werden, noch die Abgabenlast 2009. Wer zum Beispiel jetzt noch schnell den Vorrat an Büromaterial auffüllt, kann schon ab Februar 2010 bis zur Hälfte vom Finanzamt zurückfordern, in speziellen Fällen sogar den gesamten Betrag. FORMAT fragte namhafte Experten, was Sie heuer noch unbedingt erledigen sollten und welche neuen Gesetzesregeln zu beachten sind.
Steuerreform voll wirken lassen
Die heuer in Kraft getretene Steuerreform bringt einige erfreuliche Neuerungen. So sank der Eingangssteuersatz leicht von 38,3 auf 36,5 Prozent was allerdings nichts daran ändert, dass sich der Anfangssteuersatz in Österreich im internationalenVergleich weiter auf rekordverdächtigem Niveau befindet. Der Höchststeuersatz von 50 Prozent blieb zwar unverändert, wird aber erst ab 60.000 Euro Jahreseinkommen (statt ab 51.000 Euro) wirksam. Bei den meisten Arbeitnehmern machte sich die Steuerreform bereits rückwirkend seit April oder Mai bezahlt. Tipp: Falls Ihr Arbeitgeber die ersten Monatsgehälter des Jahres steuerlich nicht neu aufgerollt hat, muss man per Arbeitnehmerveranlagung 2009 selbst aktiv werden. Die Einreichung ist ab Februar 2010 möglich. Dort können natürlich auch alle anderen Absetzposten geltend gemacht werden.
Fiskus unterstützt Spenden
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die großzügigere Absetzbarkeit von Spenden ab Anfang 2009. Wer heuer zum Beispiel etwas an die Caritas, Diakonie oder SOS-Kinderdorf überweist, kann den Spendenbetrag als Absetzposten geltend machen
(siehe
Spenden: Ab heuer zahlt der Fiskus mit
)
. So bekommt man bis zur Hälfte des Betrags vom Fiskus retour. Man muss allerdings die Zahlung belegen können, sodass eine Überweisung aus steuerlicher Sicht wesentlich sinnvoller ist als eine Barspende auf der Straße. Mit einem Beleg kann man letztlich bei gleicher Nettobelastung wesentlich mehr spenden als früher. Zusätzlich wurde auch der Kirchenbeitrag großzügiger geregelt: Heuer werden 200 Euro statt bisher 100 Euro im Jahr anerkannt.
Crashkurs in Kinderbetreuung
Deutlich verbessert wurden auch die Familienleistungen. 2009 wurde der Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe überwiesen wird, erhöht und ein neuer Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Kind und Jahr geschaffen. Noch lukrativer ist die neue Absetzbarkeit von Betreuungskosten von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr. Steuerberater Josef Böck: Pro Kind können ab heuer bis zu 2.300 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden, wenn entsprechende Belege vorhanden sind. Achtung: Auch Omas oder andere Verwandte können eine absetzbare Rechnung ausstellen, müssen aber unbedingt nachweisen, dass sie heuer noch einen Crashkurs in Kinderbetreuung absolviert haben. Dieser Kurs gehört also zu den Dingen, die unbedingt heuer noch erledigt werden sollten. Falls der Arbeitgeber einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten gewährt, bleibt ab Jahresanfang 2009 ein Betrag von 500 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss an alle Arbeitnehmer oder an bestimmte Gruppen gezahlt wird und nicht direkt dem Arbeitnehmer gutgeschrieben wird. Erlaubt sind aber Gutscheine für Kinderbetreuungsinstitutionen.
186 Euro steuerfrei vom Chef
Nicht neu, aber immer noch gut sind die Steuerfreibeträge für Weihnachtsfeiern (365 Euro jährlich, gilt inklusive etwaiger Betriebsausflüge). Dort könnten auch noch Geschenke bis zum Gegenwert von 186 Euro steuerfrei übergeben werden. Bargeld ist zwar nicht erlaubt, dafür aber Gutscheine. Vielleicht sollten Sie Ihren Chef noch mal daran erinnern, den Betrag voll auszuschöpfen. Schließlich kommt dieser bei den Mitarbeitern voll an, während eine Gehaltserhöhung zur Hälfte vom Fiskus beziehungsweise von der Sozialversicherung aufgefressen wird. Interessant ist vielfach auch die optimierte Ausnutzung des Jahressechstels, das ja nur mit sechs Prozent Lohnsteuer belegt ist. Falls bestimmte Einkünfte wie Überstundenvergütungen oder Sachbezüge nur zwölfmal im Jahr ausbezahlt werden, kann eine zusätzliche Prämie helfen, den steuerbegünstigten Jahressechstel-Betrag voll auszuschöpfen.
Werbungskosten, Sonderausgaben & Co
Wer heuer noch ein neues Netbook anschafft oder andere beruflich bedingte Werbungskosten tätigt, senkt bei Beträgen unter 400 Euro noch die Steuerlast 2009 bei teureren Anschaffungen muss der Betrag auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Ganz besonders lohnend können Werbungskosten werden, wenn man als Arbeitnehmer einen selbständigen Nebenjob ausübt. Wer nach Abzug aller Absetzposten nicht mehr als 730 Euro dazuverdient, kann das Geld steuerfrei behalten. In der steuerlichen Todeszone zwischen 730 und 1.460 Euro wird der Steuervorteil rückwirkend bis auf Null zusammengestrichen, es gilt hier also eine Steuerprogression von 100 Prozent! Falls Sie heuer in diesen Bereich geraten, sollten Sie unbedingt noch irgendwelche beruflichen Ausgaben tätigen und wenn es ein edles Schreibgerät ist , um wieder unter 730 Euro zu rutschen. Die Kosten werden letztlich voll vom Fiskus getragen.
Auch bei Topf-Sonderausgaben gilt es, den Jahresrahmen von 2.920 Euro (so vorhanden) voll auszuschöpfen. Der Kauf von neuen Wohnbauanleihen, die zehn Jahre gehalten werden müssen, ist ein probates Mittel kurz vor dem Jahresabschluss. Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen wie Zahnarztkosten gilt ein höherer jährlicher Selbstbehalt. Deshalb empfiehlt es sich, entweder möglichst alle Rechnungen heuer zu bezahlen oder erst im nächsten Jahr zusammenkommen zu lassen.
Tipps für Unternehmer
Für viele Firmen ist das heurige Jahr bei der einen oder anderen Tochter schlecht gelaufen. Barbara Polster-Grüll, Geschäftsführerin der KPMG: Hier sollte man überlegen, Gewinne und Verluste über eine Gruppenbesteuerung auszugleichen. Dafür drängt die Zeit. PricewaterhouseCoopers-Partner Johannes Mörtl: Der Gruppenantrag muss nachweislich bis zum 31. Dezember unterfertigt sein und muss dann innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingereicht werden. 2009 läuft auch eine begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne aus. Consultatio-Partner Georg Salcher: Man kann sich im Rahmen einer Übergangsregelung von der damit verbundenen Entnahmebeschränkung befreien, wenn man die nicht entnommenen Gewinne mit einem Pauschalsatz von zehn Prozent nachversteuert.
Invest-Prämie auch im Nebenjob sichern
Selbständige, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind, können heuer zehn Prozent des Gewinns als Investitions-Freibetrag geltend machen. Das gilt auch für Hunderttausende Angestellte mit selbständigen Nebenjobs, Werkvertragsnehmer oder Ich-AGs. Man kann entweder tatsächlich investieren oder steuerlich anerkannte Wertpapiere wie bestimmte Anleihen oder Fonds mit vierjähriger Behaltefrist kaufen. Am einfachsten ist das Sparen auf www.bundesschatz.at. Achtung: Wegen der Weihnachtszeit sollte man unbedingt noch vor Weihnachten handeln, damit die Wertpapiere rechtzeitig geordert werden. Ab 2010 entfällt für alle Begünstigten, die weniger als 30.000 Euro Gewinn machen, die Invest-Pflicht. Generell wird dazu der begünstigte Prozentsatz von 10 auf 13 Prozent erhöht. KPMG-Partnerin Polster-Grüll: Wenn man 2010 voraussichtlich über die 30.000-Euro-Grenze kommt, kann es Sinn machen, eine geplante Investition auf das nächste Jahr zu verschieben.
Martin Kwauka