Bridging-Pension ermöglicht vorzeitigen Zugriff auf das Kapital der Zukunftsvorsorge

Das angesparte Guthaben der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge ist vorzeitig ohne Abschlag auszahlbar.

Wenn der Staat eine Prämie zahlt, sollte man sie nicht liegen lassen. Nach diesem Motto haben bereits 1,2 Millionen Kunden eine geförderte Zukunftsvorsorge abgeschlossen. Für Einzahlungen im Jahr 2009 werden 9,5 Prozent Bonus gutgeschrieben. Bei einer maximalen Jahreseinzahlung von 2.214 Euro sind bis zu 210,35 Euro Prämie zu kassieren, außerdem sind auch alle laufenden Erträge KESt-frei. Praktisch alle Versicherten (und auch viele Polizzenvermittler) glauben, dass das angesparte Kapital nur in Form einer lebenslangen Zusatzpension ausgezahlt werden kann. Es besteht, so die weit verbreitete Meinung, allenfalls die Möglichkeit, sich das Kapital nach frühestens zehn Jahren bar auszahlen zu lassen, wenn man rückwirkend die gesamte KESt nachbezahlt und auf die Hälfte der Prämie verzichtet – was einen großen Teil der Rendite kosten würde.

Ungeahnte Möglichkeiten
In Wahrheit ist das Produkt wesentlich flexibler. Es gibt nämlich laut Gesetz eine Möglichkeit, das gesamte Kapital nach frühestens zehn Jahren ohne jeden Abstrich abzurufen. Heinz Schuster, Vorstand der Sparkassen Versicherung ( im Bild ): „Es ist nämlich erlaubt, sich das Guthaben in Form einer Bridging-Rente auszahlen zu lassen.“ Die Voraussetzung für diese Überbrückungspension ist leicht erfüllt. Schuster: „Es muss nur die Erwerbstätigkeit oder -fähigkeit eingeschränkt sein.“ In der Praxis öffnet der Gesetzgeber mit dieser sehr allgemein gehaltenen Regel eine universell nützbare Hintertür. So ist die Einschränkung der Erwerbstätigkeit nicht nur gegeben, wenn man arbeitslos wird, sondern auch dann, wenn man weniger Überstunden leistet als früher. Im Extremfall könnte es sogar reichen, eine vereinbarte Wochenarbeitszeit von 38,5 lediglich auf 38 Stunden zu reduzieren. Das heißt: Jeder, der vorzeitig sein Kapital ausgezahlt bekommen möchte, wird einen Weg finden.

Auszahlung schon ab 50 möglich
Wer eine derartige Bridging-Lösung ins Auge fasst, hat zahlreiche Wahlmöglichkeiten: Man kann sich das gesamte Guthaben innerhalb von drei Jahren auszahlen lassen. So könnte man zum Beispiel einige Zeit vor der gesetzlichen Alterspension die Arbeit reduzieren und die entstehende Einkommenslücke schließen. Es ist aber auch möglich, nur einen Teil vorzeitig zu kassieren und den verbleibenden Rest später in Form einer lebenslangen Zusatzpension zu lukrieren. Der frühestmögliche Zeitraum für den Beginn der Überbrückungsauszahlung ist das vollendete 50. Lebensjahr. Es wäre also zum Beispiel erlaubt, sich das volle Guthaben inklusive aller Prämien zwischen 51 und 53 steuerfrei auszahlen zu lassen.

Von Martin Kwauka