Arbeitnehmerveranlagung 2010: Wie Sie sich jetzt Geld vom Fiskus zurückholen

Ende Februar ist Hochsaison für den Steuerausgleich des Jahres 2010. Alle Tipps, wie Sie sich das meiste Geld vom Fiskus zurückholen.

Krise hin, Krise her: Auf die Arbeitnehmer kann sich der Finanzminister verlassen. Als Melkkühe der Nation zahlten sie im Vorjahr 20,4 Milliarden Euro an Lohnsteuer. Das ist mehr als das Vierfache des Volumens der Körperschaftssteuer, die Unternehmen abführten. Doch einen Teil der Lohnsteuer hat der Fiskus nur vorläufig kassiert. Ende Februar, wenn alle Arbeitgeber die Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt haben, beginnt die Hochsaison für die Steuerrückzahlungen.

Wer jetzt die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 einreicht, kann oft schon nach wenigen Tagen mit einer Gutschrift auf dem Konto rechnen. Im Vorjahr wurden 2,7 Millionen Anträge eingereicht, die eine Gesamtrückzahlung von knapp 900 Millionen auslösten. Im Schnitt ergaben sich Gutschriften von 330 Euro, in zahlreichen Fällen wurden aber auch Beträge in Höhe von 2.000 Euro und mehr vom Staat retourniert.

Man kann nur gewinnen, nicht verlieren

Trotzdem verzichten immer noch Hunderttausende Arbeitnehmer und Pensionisten ganz auf die Möglichkeit, zu viel bezahlte Steuern vom Staat zurückzufordern. Insgesamt, so Schätzungen, werden dem Staat so mehr als 200 Millionen Euro im Jahr geschenkt. Dabei ist der Steuerausgleich ohne Risiko: Wer die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig macht, kann nämlich nichts verlieren.

Sollte es in seltenen Ausnahmefällen doch zu einer Nachforderung kommen, wird der Antrag automatisch zurückgezogen, und der Fall ist erledigt. Nur bei Personen, die ohnehin gesetzlich zur Abgabe einer Arbeitnehmererklärung verpflichtet sind (etwa weil man für zwei oder mehr Arbeitgeber gearbeitet hat), kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Auch wenn man über gar keine Quittungen für Werbungskosten oder sonstige Absetzposten verfügt, sind Steuergutschriften möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn die Monatsgehälter stärker schwankten oder nicht das ganze Jahr gleichmäßig gearbeitet wurde. Das betrifft etwa Berufsanfänger oder Jobwechsler, aber auch verstorbene Pensionisten – in diesem Fall können die Erben einreichen.

Selbst diejenigen Arbeitnehmer, die gar keine Steuer bezahlt haben, haben gute Chancen auf Geld vom Finanzamt. Unter dem Titel „Negativsteuer“ kann man zehn Prozent des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge retourniert bekommen, maximal aber 110 Euro im Jahr. Hat der Kleinverdiener auch noch einen theoretischen Anspruch auf eine Pendlerpauschale, erhöht sich der Betrag auf bis zu 240 Euro.

Übrigens: Wenn man in den vergangenen Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung abgeben hat, kann man dies auch noch fünf Jahre rückwirkend nachholen. Heuer ist also die letzte Frist für das Jahr 2006. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Entweder man füllt ein Papierformular „L1“ aus, das man auf jedem Finanzamt bekommt oder auf der Internetseite des Finanzministeriums, www.bmf.gv.at , unter dem Punkt „Formulare“, „Formularbestellungen“ anfordern kann. Es wird dann per Post zugeschickt. Achtung: Ab heuer ist es nicht mehr möglich, die Formulare online abzurufen, auszudrucken und dann einzuschicken.

Schneller geht die Steuerrückzahlung über den Menüpunkt „FinanzOnline“, allerdings muss man dafür einmalig ein Passwort beantragen. Seit Oktober gibt es auch eine Autorisierungsmöglichkeit per Handy-PIN, ähnlich wie beim Onlinebanking.

Computer, Handy & Co

In der Regel sind die Werbungskosten die lohnendsten Absetzposten. Hierzu gehören alle beruflich notwendigen Ausgaben wie Fachliteratur, Aus- und Fortbildungskosten oder Gewerkschaftsbeiträge. Steuerberater Joseph Böck: „Auch die Kontoführungsspesen für ein Gehaltskonto sind Werbungskosten. Außerdem kann man auch die Differenz zum amtlichen Kilometergeld einfordern, falls der Arbeitgeber nur einen Teil der Spesen übernahm.“

Bei Internet, Telefon oder Handy ist gegebenenfalls ein Privatanteil abzuziehen, dessen Höhe man selbst schätzen kann, er sollte aber glaubhaft sein. Bei mehr als 400 Euro teuren Anschaffungen muss man die Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt abschreiben. Im Falle eines Laptops geht das Finanzamt von drei Jahren Nutzungsdauer aus, drei Jahre lang kann also je ein Drittel des Kaufpreises abgesetzt werden, davon ist noch ein Privatanteil von 40 Prozent abzuziehen. Das ist aber nur ein Richtsatz, oft greift auch das Argument, dass das Gerät gänzlich beruflich verwendet wird. Kosten für Zusatzgeräte wie Drucker oder Maus sind zur Gänze im Anschaffungsjahr absetzbar. Diese sollten aber auf einer getrennten Quittung angeführt sein.

Consultatio-Steuerberater Georg Salcher: „Durch ein neues Urteil des Unabhängigen Finanzsenats UFS ist es jetzt leichter möglich, berufliche Reisen mit einem privaten Nebenzweck zu kombinieren. Im UFS-Urteil ging es um einen mehrtägigen Abstecher nach Nepal im Anschluss an eine Vortragsreise in Asien.“ Früher wurden solche gemischten Reisen steuerlich gar nicht anerkannt. Jetzt gilt die Regel, dass die Kosten für den Flug anteilig aufzuteilen sind. Hotelkosten müssen nach den beruflichen und privaten Nächtigungen getrennt werden.

Derartig komplizierte Überlegungen über die Aufteilung der Ausgaben können sich einige Berufsgruppen wie Vereinsfunktionäre, Vertreter, Journalisten oder Schauspieler sparen. Hier dürfen pauschalierte Sätze statt einer Einzelabrechnung der Kosten geltend gemacht werden.

Generell gilt: Bei der Arbeitnehmerveranlagung sind keine Belege erforderlich. Allerdings kann das Finanzamt Quittungen anfordern. Deshalb sind diese noch mindestens sieben Jahre aufzuheben. Das gilt auch für Sonderausgaben wie zum Beispiel Kosten für Personenversicherungen oder Ausgaben für die Wohnraumschaffung oder -sanierung und die sogenannten Außergewöhnlichen Belastungen. Hierbei handelt es sich um teure Schicksalsschläge des Lebens wie Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, Arzt- oder Zahnarztrechnungen. Achtung: Bei vielen Außergewöhnlichen Belastungen, etwa aus dem medizinischen Bereich, werden nur Ausgaben anerkannt, die einen relativ hohen Selbstbehalt überschreiten. Hier macht es Sinn, möglichst viel in einem Jahr zusammenkommen zu lassen und dann innerhalb einer Familie von dem Partner einreichen zu lassen, der den höchsten Steuereffekt erzielt.

Viele nützliche Basisinformationen über die wichtigsten Absetzposten finden sich im Steuerbuch 2011 , das gratis in Finanzämtern aufliegt oder über das Internet abrufbar ist. Eingehendere Informationen sind in Steuerratgebern zu finden. Es macht sich in der Regel auch bezahlt, zumindest vor der ersten Arbeitnehmerveranlagung einen Steuerexperten eine Stunde lang zurate zu ziehen. Die Erklärung kann man dann eigenhändig erledigen.

Tipps und Tricks

Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird oft vergessen, abzugsfähige Spenden für Empfänger wie das Rote Kreuz oder Licht ins Dunkel geltend zu machen. Heinrich Treer, Sektionschef im Finanzministerium: „Es werden nur etwa ein Zehntel der infrage kommenden Spenden eingereicht.“ Allein unter diesem Punkt werden dem Staat zig Millionen Euro geschenkt. Viele Steuerzahler verzichten auch versehentlich auf den Kinderfreibetrag. Dieser beträgt, wenn er von einem Elternteil angefordert wird, 220 Euro im Jahr (oder 132 Euro pro Person, wenn ihn beide Eltern geltend machen).

Seit 2009 sind die Kosten der Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr bis zu 2.300 Euro im Jahr absetzbar, wenn der Betreuer einen speziellen Kurz-Kurs absolviert hat. Consultatio-Steuerberater Salcher: „Es gibt clevere Modelle, bei denen sogar Großmütter aus anderen Bundesländern einspringen. Für diese bleibt das Betreuungsgeld steuerfrei, weil diesem entsprechende Fahrtkosten gegenüberstehen.“

Die Ausgaben kann der Elternteil geltend machen, der die Kosten auch tatsächlich zahlt. Hier gibt es naturgemäß einen innerfamiliären Gestaltungsspielraum. In der Regel ist es sinnvoll, wenn der Partner mit dem höheren Einkommen und Steuersatz die Kosten geltend macht. Umgekehrt ist es bei Topfsonderausgaben oft angeraten, dass der Partner mit dem niedrigeren Einkommen einspringt, weil der Höherverdiener bereits die Einkommensgrenzen überschreitet.

Je mehr dieser Tipps beherzigt werden, desto mehr Steuergeld muss der Staat zurückzahlen. Vielleicht fällt ja schon heuer die magische Grenze von einer Milliarde Euro.

– Martin Kwauka