Unzulässige Klauseln in Kreditverträgen: VKI erringt Sieg vor Gericht

Der VKI, der im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) eine Unterlassungsklage einbrachte, beanstandete fünf Klauseln als gesetzwidrig. Das Landesgericht Feldkirch gab den Konsumentenschützern nun bei vier der fünf Bestimmungen recht, informierte die AK am Mittwoch in einer Aussendung.

Unzulässige Klauseln in Kreditverträgen: VKI erringt Sieg vor Gericht

Die Entscheidung in erster Instanz ist nicht rechtskräftig. Die Sparkasse Bregenz Bank AG prüft das Urteil und wird "sehr wahrscheinlich" in Berufung gehen, so Vorstandsvorsitzender Martin Jäger.

Die Klauseln finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in den Vertragsformblättern bei Fremdwährungs- und Eurokrediten. Beanstandet wurde etwa die "Zinsgleitklausel". Es sei bedenklich, dass die Erste Group Bank AG den 3-Monats-Refinanzierungssatz nicht nur nach der gegebenen Marktlage und nach einer festen SWAP-Formel berechne, sondern einen nicht näher angeführten Aufschlag hinzuverrechne, so das Gericht. Für den Verbraucher sei zwar ersichtlich, dass die Sparkasse eine Marge verrechne, nicht aber, dass zum Refinanzierungssatz auch noch ein Aufschlag für die Erste Group Bank AG dazukomme. Damit könne der Konsument nicht abschätzen, ob sich die Entgelterhöhung auf den Kostenfaktor auswirkt und wie sich dieser in Zukunft entwickeln wird.

Gegen das Verbraucherkreditgesetz verstößt die Sparkasse laut dem Urteil mit der "Vorfälligkeitsentschädigung". Dabei berechnet die Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits eine Entschädigung in Höhe von drei Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrags, wenn mit ihrer Zustimmung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder während einer Zinsperiode zurückbezahlt wird. Unzulässig sind laut dem Urteil weiters Klauseln zur Gehaltsverpfändung, durch die der Verbraucher etwa bereits im Vorfeld die Ermächtigung zur Lohnpfändung erteilen soll, und zur Geltungsvereinbarung, die die für die aktuelle Finanzierung geltenden Rahmenbedingungen auch für zukünftige Verträge als vereinbart sieht. Diese Klausel sei laut dem Urteil intransparent und gröblich benachteiligend, hieß es in der AK-Aussendung.

Als zulässig sah das Gericht dagegen die Konvertierungsrecht-Klausel. Damit wird die Bank berechtigt, die fällige Forderung jederzeit in Euro zu konvertieren und geltend zu machen, sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Dagegen will der VKI Berufung erheben.

Bei der Sparkasse Bregenz Bank AG ist man nach Erhalt des Urteils "noch in Beratung". Man habe bis 13. September Zeit, das Urteil zu prüfen. Eine Berufung dagegen sei jedoch "sehr wahrscheinlich", erklärte Vorstandsvorsitzender Martin Jäger.