Ungarn: Banken müssen Schulden von Häuselbauern übernehmen

In Ungarn wurde ein neues Gesetz beschlossen, das 150.000 Schuldner entlasten soll. Eurokredite sollen per Gesetz einen günstigeren Wechselkurs gegenüber dem Euro bekommen. Staatsgarantien erhalten Banken nur im Gegenzug für einen Schuldenschnitt.

Ungarn: Banken müssen Schulden von Häuselbauern übernehmen

Das ungarische Parlament hat mit großer Mehrheit ein neues Gesetz verabschiedet, das auf Kosten der Banken weitere rund 150.000 Kreditnehmer entlasten soll, die sich mit Franken- oder Euro-Krediten übernommen haben. Konkret geht es um die Ausweitung einer bereits geltenden Regelung, wonach für die Rückzahlung der Fremdwährungskredite ein für die Kreditnehmer günstigerer Wechselkurs herangezogen wird als der tatsächliche.

Der vom Staat für die Rückzahlung festgesetzte fiktive Wechselkurs beträgt 180 Forint für einen Schweizer Franken und 250 Forint pro Euro. Die Differenz zwischen diesen Fixkursen und den tatsächlichen Marktkursen wird monatlich auf einem Sammelkonto verbucht - die anfallenden Zinsen teilen sich der Staat und die Banken je zur Hälfte. Der Kreditschuldner müssen später nur den anfallenden Kapitalanteil zurückzahlen.

Banken müssen auf Zinsen verzichten und Teil ihrer Schulden erlassen

Die Banken werden nicht nur gezwungen, auf Zinsen zu verzichten, sie sollen auch jenen Kunden, die mit ihren Kreditraten mehr als 90 Tage im Rückstand sind und die neue Regelung in Anspruch nehmen wollen, einen Teil ihrer Schulden erlassen. Diese Modifizierung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs hatte der parlamentarische Wirtschaftsausschuss kurzfristig eingebracht. Nur, wenn den Kreditnehmern ein Teil ihrer Schulden erlassen werde, übernehme der Staat im Gegenzug Garantien für die auf dem Sammelkonto verbuchten noch aushaftenden Beträge, betonte der Fraktionschef der Regierungspartei Fidesz-MPSZ im Parlament, Antal Rogan.

Extremer Schuldenschnitt um Staatsgarantien zu erhalten

Der Schuldenschnitt soll so stark ausfallen, dass die Schulden danach weniger als 95 Prozent des Wertes der Immobilie ausmachen, die zur Besicherung des Darlehens dient