Handwerkerbonus: Bis zu 600 Euro Förderung für Renovieren & Co.

Seit dem 1. Juli können Privatpersonen eine staatliche Förderung von bis zu 600 Euro für das Renovieren oder Modernisieren ihrer Wohnungen und Häuser bekommen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker erledigt werden. So kommen Sie an die Fördergelder.

Handwerkerbonus: Bis zu 600 Euro Förderung für Renovieren & Co.

Ein neues Bad, eine neue Heizung oder ein Fenstertausch - für alle Arbeiten im Haus oder in der Wohnung, für die ein Handwerker benötigt wird, gibt es seit dem 1. Juli 2014 den Handwerkerbonus. Bis zu 600 Euro kann man aus dem im Jahr 2014 mit zehn Millionen Euro dotierten Topf als Förderung für die Arbeiten bekommen. Im Kalenderjahr 2015 werden 20 Millionen ausgeschüttet.

Konkret erhalten Privatpersonen erhalten eine Förderung von 20 Prozent des Rechnungsbeitrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt. Damit werden Arbeitsleistungen von 200 Euro bis zu maximal 3.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. In einem Förderungsantrag können mehrere Endrechnungen für verschiedene Arbeiten gemeinsam eingereicht werden.

So funktioniert der „Handwerkerbonus“

1. Der Antrag
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.

Pro AntragstellerIn und Kalenderjahr kann nur EIN Förderungsantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.

2. Was wird gefördert
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31.Dezember 2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen dem 1. Jänner 2015 und dem 31. Dezember 2015 erbracht und abgeschlossen werden.

3. Rechnung ist notwendig
Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen überwiesen worden sein. Die Mindesthöhe der Kosten für Arbeitsleistungen muss 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) pro Endrechnung betragen.

Es ist keine Kombination mit anderen Förderungen möglich. Es gibt auch keinen Handwerkerbonus für Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neubeschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum, Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts und gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten, Gutachten sowie Ablesedienste, heißt es im Informationsblatt auf der Homepage zum Handwerkerbonus.

Weitere Informationen: www.handwerkerbonus.gv.at