Zufrieden – oder Geld zurück

Sie haben zu viel Steuer bezahlt. trend sagt Ihnen, wie Sie sich Ihr Geld noch heuer zurückholen können. Alle Neuerungen im Überblick.

Das heurige Jahr war in steuerlicher Hinsicht durch die zweite Etappe der Steuerreform 2004/2005 geprägt. Die im Steuerreformgesetz 2005 enthaltenen Maßnahmen, wie die große Reform des Einkommensteuertarifs, werden überwiegend erst ab nächstem Jahr wirksam. Abgesehen von gesetzlichen Änderungen haben einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes bzw. Verfassungsgerichtshofes etwas Unruhe in die Steuerlandschaft gebracht.
Die bis zum Jahresende verbleibenden rund zwei Monate sollten daher genützt werden, zu überprüfen, ob für 2004 bereits alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies ist auch deshalb besonders wichtig, da einige Steuerbegünstigungen mit Ende 2004 auslaufen.

Die folgenden Tipps sollen Ihnen helfen, die optimale Steuerstrategie für den Rest des Jahres 2004 zu finden.

  • Am 32. Dezember 2004 könnte es zu spät sein.

* Rechtzeitig Steuerreduktion für ausländische Dividenden beantragen.
Bis März 2003 mussten Einkünfte aus bestimmten ausländischen Kapitalanlagen (wie z. B. Zinsen, Dividenden) zum laufenden Einkommensteuertarif versteuert werden. Vergleichbare Einkünfte aus inländischen Kapitalanlagen waren hingegen mit dem 25-prozentigen Kapitalertragsteuerabzug endbesteuert. Wie nicht anders erwartet, hat der EuGH im heurigen Sommer entschieden, dass diese Ungleichbehandlung EU-widrig war. Alle ehrlichen Steuerzahler, die in der Vergangenheit brav bis zu 50 Prozent Einkommensteuer für ihre Auslandszinsen bzw. Auslandsdividenden bezahlt haben, können sich nunmehr rückwirkend ab 1994 für diese Einkünfte die zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen. Diese Anträge sind aber nur möglich, wenn die Verjährungsfrist für die jeweiligen Jahre noch nicht abgelaufen ist oder ohnehin schon in der Vergangenheit dagegen Berufung eingelegt wurde.

Und hier kann die an sich begrüßenswerte faktische Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfristen, die ab 2005 wirksam wird, zum Bumerang werden.
Nach derzeitigem Recht beginnt nämlich die (fünfjährige) Verjährungsfrist bei jeder Amtshandlung der Finanzbehörde (wie Erlassung von Steuerbescheiden, Vorhalte, Prüfungen) wieder völlig neu zu laufen. Ab 1.1.2005 verlängert sich die Verjährungsfrist in diesem Fall nur mehr um ein Jahr. Nur wenn eine solche Amtshandlung in einem Verlängerungsjahr unternommen wird, endet die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des folgenden Jahres. Die Auswirkungen sollen an einem Beispiel verdeutlicht werden:

  • Herr Ehrlich hat in seiner Einkommensteuererklärung 1998 unter anderem Dividenden aus deutschen Aktien in Höhe von umgerechnet rund 5000 Euro erklärt. Die Veranlagung für das Jahr 1998 erfolgte im Jänner 2000. Die auf die Dividenden entfallende Einkommensteuer betrug rund 2500 Euro.
    Nach bisherigem Recht hat die fünfjährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2000 neu zu laufen begonnen und endet daher mit 31.12.2005. Nach der ab 1.1.2005 geltenden Regelung beträgt die Verjährungsfrist in diesem Falle maximal sechs Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres 1998. Die Verjährung ist danach bereits mit 31.12.2004 eingetreten. Stellt Herr Ehrlich noch heuer den Antrag auf Berichtigung der EU-widrigen Normalbesteuerung, erhält er eine Steuergutschrift von 1250 Euro (auch wenn der Antrag erst 2005 vom Finanzamt erledigt wird). Wird der Antrag erst 2005 gestellt, müsste er vom Finanzamt mit Hinweis auf die abgelaufene Verjährungsfrist abgelehnt werden.

    * Internetanschluss als Sonderausgabe nur mehr bis Ende 2004 abschreibbar.
    Wer sich privat einen Internetanschluss zulegen will, muss sich beeilen. Die Möglichkeit, die Kosten als Sonderausgabe abzusetzen, läuft Ende 2004 aus. Begünstigt sind die erstmaligen Herstellungskosten für einen Breitbandanschluss bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro und die zu bezahlenden laufenden Grundentgelte bis maximal 40 Euro monatlich. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mindestens 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.
    * Bare Investitionshilfe für Unternehmer – die zehnprozentige Investitionszuwachsprämie läuft mit Ende 2004 aus.
    Zur Erinnerung: Die zehnprozentige Investitionszuwachsprämie steht im Kalenderjahr 2004 (und zwar letztmalig) dann und insoweit zu, als die Investitionen 2004 den Durchschnitt der Investitionen der drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre (also im Normalfall 2001 bis 2003) übersteigen. Begünstigt sind nur Investitionen in ungebrauchte, körperliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter (z. B. neue Maschinen, Büroeinrichtung, Lagerausstattung, EDV, Lkws). Nicht begünstigt sind z. B. Investitionen in Grund und Boden (weil nicht abnutzbar), in Software (weil unkörperlich) und in gebrauchte Anlagen. Ausgeschlossen sind weiters alle Gebäudeinvestitionen, der Erwerb von Pkws und Kombis sowie im Ausland eingesetzte Anlagen. Die Prämie selbst ist steuerfrei und mindert auch nicht die Basis für die Abschreibung.
    trend-TIPP: Im Jahr 2004 neu gegründete Unternehmen erhalten für die gesamten begünstigten Investitionen des Jahres 2004 die zehnprozentige Investitionszuwachsprämie ausbezahlt, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre aufgrund der Neugründung null ist. In diesem Fall zahlt es sich aus, noch möglichst viel im Jahr 2004 anzuschaffen und geplante Investitionen für 2005 vorzuziehen. Die begünstigten Anlagegüter müssen übrigens im Jahr 2004 noch nicht bezahlt sein oder in Betrieb genommen werden.
    Die Begünstigung gilt übrigens nicht nur für große Unternehmer. Wenn Sie z. B. heuer erstmalig nebenberufliche Einkünfte aus einer schriftstellerischen Tätigkeit beziehen und sich dafür einen PC angeschafft haben, können Sie sich selbstverständlich ebenfalls die zehnprozentige Prämie vom Finanzamt holen.
  • Woran Sie heuer sonst noch denken sollten.

* Belege sammeln wird für Studenten an ordentlichen Universitäten interessant.
Studenten an ordentlichen Universitäten, die über ein Einkommen verfügen, können heuer erstmalig die Studiengebühren als Werbungskosten absetzen, wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der beruflichen oder einer damit verwandten Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt. Sonstige Kosten in Zusammenhang mit einem solchen Studium, wie z. B. Ausgaben für Skripten und Fachliteratur, Fahrtkosten zur Universität, konnten bisher – im Gegensatz zu Fachhochschulstudien – nicht abgesetzt werden. Im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2004 ist nunmehr – nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für die Vergangenheit – vorgesehen, dass mit dieser Ungleichbehandlung bereits für 2004 Schluss sein soll. Daher heißt es ab sofort, Belege über diese Ausgaben sammeln, damit sie für die Absetzung in der Steuererklärung 2004 unzweifelhaft nachgewiesen werden können.

* Wurden bei der Lohnverrechnung bereits der neue Kinderzuschlag und das erhöhte Pendlerpauschale berücksichtigt?
Einige im Zuge der Steuerreform 2005 beschlossene Steuervorteile sind bereits im Jahr 2004 wirksam geworden. Es handelt sich dabei um den neuen Kinderzuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag, die neuen Zuverdienstgrenzen für Alleinverdiener mit Kind und um die Erhöhung des Pendlerpauschales. Diese Vorteile können bereits seit Juli 2004 in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Für das erste Halbjahr 2004 kann bis spätestens November eine Aufrollung erfolgen, soweit das Dienstverhältnis in diesem Zeitraum bereits bestanden hat.

Überprüfen Sie anhand Ihres Lohnzettels, ob die im linken Kasten dargestellten neuen Beträge schon berücksichtigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie sich in Ihrer Firma noch rechtzeitig mit der Lohnverrechnungsabteilung in Verbindung setzen, damit Sie möglichst schnell zu Ihrem Geld kommen. Ansonsten können Sie diese zusätzlichen Steuergutschriften erst mit der Arbeitnehmerveranlagung (bzw. Einkommensteuererklärung) 2004 beantragen und müssen entsprechend länger auf Ihr Geld warten.

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