ÖGB-Affäre: Spendable Lore
Wie Lore Hostasch als Chefin der ÖGB-Kontrollkommission dem früheren ÖGB-Finanzchef Günter Weninger ein zusätzliches Jahresgehalt von kolportierten 330.000 Euro zuschanzte.
Bislang galt der frühere ÖGB-Finanzchef Günter Weninger als braver Buchhalter, bescheiden und grundsatztreu; als einer, der sich von den Machenschaften eines Helmut Elsner blenden habe lassen und zuletzt total überfordert war. Sogar von einer potenziellen Selbstmordgefährdung war damals die Rede, als der Bawag-Skandal aufflog. Weninger könne es möglicherweise nicht verkraften, ohne sein Wollen zur größten ÖGB-Krise aller Zeiten beigetragen zu haben.
Doch nun sickern Details durch, die das Bild dieses Mannes in ein etwas anderes Licht rücken. Geldgier scheint ansteckend zu sein. Denn wie trend herausfand, ließ sich Weninger ausgerechnet von jener Anteilsverwaltung Bawag P.S.K. AG (AVB), in der im September 2005 die Karibik-Schulden der Bawag geparkt wurden, ein exorbitant hohes Gehalt auszahlen. Die Rede ist von 330.000 Euro jährlich, inklusive einer unter Managern üblichen Rechtsschutzversicherung. Die Größenordnung dürfte stimmen, bestätigt Anwalt Gustav Teicht, der seit September selbst im Aufsichtsrat der AVB sitzt, Weninger hat sich hier einen Gehaltsbezug geben lassen, über den wir alle gestaunt haben.
Mit alle sind in diesem Fall jene fünf Aufsichtsräte unter der Leitung von Walter Schwartz allesamt Rechtsanwälte oder Wirtschaftstreuhänder gemeint, die im September 2006 jene Aufsichtsmandate in der AVB übernommen haben, die bislang die ÖGB-Kontrollkommission innehatte.
Was Schwartz, Teicht & Co nicht wissen, ist die Tatsache, dass sich Weninger bei dieser Gelegenheit auch noch einen üppig dotierten Pensionsvertrag aushandeln wollte. Doch dazu kam es nicht mehr. Verzetnitsch zögerte die Unterzeichnung des Pensionsvertrags immer wieder hinaus, bis im März 2006 der Bawag-Skandal dazwischenkam, berichtet ein Insider.
Diejenige, die für diesen üppigen Geldsegen verantwortlich war, ist Lore Hostasch in ihrer Funktion als Chefin der Kontrollkommission und Vorsitzende des AVB-Aufsichtsrats. Und sie findet bis heute nichts Ungewöhnliches an dieser Aktion. Die Summe von 330.000 Euro jährlich, die übrigens der Größenordnung nach auch von ÖGB-Finanzchef Clemens Schneider via Pressesprecherin nicht bestritten wird, stellt Hostasch zwar in Abrede: Der Betrag ist niedriger, aber ich bin nicht autorisiert, über die genaue Höhe Auskunft zu geben.
Allerdings bestätigt Hostasch, dass sie bei jener Sitzung am 8. September 2005, bei der Vorstand und Aufsichtsrat der AVB (= die alte Bawag-Hülle nach der Fusion des operativen Bankgeschäfts mit der P.S.K.) neu bestellt wurden, vom Aufsichtsrat ermächtigt wurde, in Abstimmung mit ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch einen Vorstandsvertrag mit Weninger zu verhandeln: Als Orientierung hieß es, der Bezug solle unter der Höhe der Bawag-Vorstandsmitglieder liegen.
Also habe sie sich informell erkundigt, was denn die Bawag-Vorstände so verdienten. Laut Geschäftsbericht 2004 waren das für fünf Vorstände in Summe 2,359 Millionen Euro. Rechnet man mit dem üblichen Vorsitzendenbonus von 30 Prozent, ergibt das je Vorstand in etwa 445.000 Euro. So gesehen liegen die kolportierten 330.000 Euro des Günter Weninger tatsächlich darunter.
Johann Zwettler, der damals neben Weninger zweiter Vorstand der AVB war, kassierte übrigens nichts für diese Zusatzfunktion. Aber der war ja zu dem Zeitpunkt Generaldirektor, so Hostasch, wohingegen Weninger nichts hatte. Sofern man eine sicherlich nicht allzu niedrig dotierte Beamtenpension plus Funktionsentschädigung für das Amt des ÖGB-Finanzchefs plus Aufwandsentschädigung als Bawag-Aufsichtsratschef als nichts bezeichnen kann.
Sie habe sich auch nicht im Geringsten gewundert, so Hostasch, dass Weninger eine derart hohe Gage für die Vorstandsposition in der AVB, die zu diesem Zeitpunkt nicht viel mehr als eine Hülle war, haben wollte. Hostasch: Das war doch keine Pimperlgesellschaft, sondern eine Finanzholding mit Beteiligungen, die ein beträchtliches Volumen verwaltet hat. Schauen Sie sich doch an, was die Vorstände anderer Holdings etwa in der ÖIAG verdienen. Und dass in der AVB-Bilanz nicht alles der Wahrheit entsprochen hat, haben wir ja erst nachher erfahren.
Lediglich gegen die Pensionswünsche Weningers habe sie sich gemeinsam mit Verzetnitsch quergelegt, weil diese Vorstandsfunktion relativ kurzfristig angelegt war und Weninger keine entsprechenden Vordienstzeiten aufweisen konnte.
Doch das dicke Ende könnte erst kommen. Zwar wurde Weningers Vertrag laut AVB-Aufsichtsratsprotokoll vom 8. Mai 2006 einvernehmlich zum 30.04.2006 aufgelöst. Mit Ende April, lässt Schneider ausrichten, endeten deshalb auch die Zahlungen an Weninger, der für trend leider nicht zu sprechen war. Doch nun befürchtet man im ÖGB, dass der frühere Finanzchef im Zuge des Schadenersatzprozesses gegen ihn nachträglich auf die Erfüllung dieses Vertrags, dessen Laufzeit keiner der Beteiligten preisgeben will, bestehen könnte. ÖGB-Vizepräsident Karl Klein bestätigt: Ich habe gehört, dass da noch etwas auf uns zukommen könnte. Aber ich persönlich bin der Auffassung, dass man diesen Bezug dem Schaden, den er angerichtet hat, gegenrechnen soll.
Im Übrigen habe das ÖGB-Präsidium zwar einen Bericht über die Causa AVB angefordert, aber bis heute nicht erhalten. Klein: Was ich am allerwenigsten begreife, ist, dass weder Verzetnitsch noch Weninger auch nur einen Funken Unrechtsbewusstsein dafür zeigen, dass sie den ÖGB ideell und finanziell an die Wand gefahren haben.
von Ingrid Dengg