Rückschlag für Airbnb: Gericht verbietet Wohnungsvermietung
Das Bezirksgericht der Inneren Stadt Wien hat erstmals die Vermietung von Wohnungen via Airbnb wegen fehlender touristischer Widmung verboten. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall darstellen.
Zimmer mit Aussicht? Die Zukunft von Sharing Economy Plattfomen wie Airbnb steht nach einem Gerichtsurteil zumindest in Wien auf der Kippe.
Im mittlerweile jahrelangen Streit ob die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen via Online-Plattformen wie Airbnb zulässig ist gibt es eine neue, aus juristischer Sicht spannende Entwicklung.
Wie der Kurier berichtet hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien einer Wiener Wohnungsbesitzerin die Vermietung von zwei Wohnungen via Airbnb untersagt. Die Entscheidung wurde mit der Feststellung begründet, dass der Immobilie die erforderliche Widmung zum Anbieten von Beherbergungsdienstleistungen fehle und daher die laufende kurzzeitige Vermietung an ständig wechselnde Gäste nicht zulässig ist.
Wohnungen ohne entsprechende Widmung müssten der Gerichtsentscheidung zufolge mindestens für die Dauer eines halben Jahres an eine Person vermietet werden. Obwohl die betroffene Frau beteuerte, dass es sich bei ihren Gästen nicht um Touristen handle, sondern um Personen mit mehrmonatigen Aufenthalten ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Erfreute Hotellerie
Das Urteil ist hochbrisant, denn es könnte für die sogenannten "Sharing Economy Plattformen" wie Airbnb praktisch das Aus bedeuten.
Entsprechend erfreut zeigt sich Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie in der Wiener Wirtschaftskammer. Die Kammer pocht seit langem auf Chancengleichheit für die Hotellerie und die neuen Anbieter wie Airbnb. Schmid sieht durch das Urteil einen Graubereich beseitigt und dass verschärfte Regeln wie etwa die Zustimmungspflicht der Miteigentümer greifen.
Im konkreten Wiener Fall hatte auch die Zustimmung der Miteigentümer im Haus gefehlt. Ein Wohnungsbesitzer hatte Klage eingereicht, weil sich laufend fremde Personen im Haus befunden hatten.
Enttäuschte Airbnb
Airbnb hat in einer Stellungnahme bekräftigt, dass man "faire Regeln" begrüße, solange sie "verhältnismäßig und bürgerfreundlich" seien. Hierzu arbeite man überall mit den politischen Entscheidungsträgern zusammen. "Uns ist es wichtig, dass die Gastgeber sich an die lokalen Regeln halten, auf unserer Website weisen wir unter anderem auch auf Gemeinschaftsregeln hin."
Das Unternehmen gab jedoch zu bedenken, dass unterschiedliche Bestimmungen auf Landes- und Stadtebene missverständlich sein könnten. Airbnb arbeite weltweit mit Städten an "zeitgemäßen und verhältnismäßigen Regeln" zusammen, "und setzt sich für einen verantwortungsvollen Tourismus ein", wurde beteuert.
Die Plattform erinnerte auch daran, dass man bereits 2016 auf die Stadt Wien zugegangen sei und man angeboten habe, die Ortstaxe automatisiert über die Plattform einzuheben. Dabei kam man mit der Stadt bisher aber auf keinen grünen Zweig. Denn im Rathaus möchte man auch Daten der Nutzer erhalten, was Airbnb ablehnt.
Digitalwirtschaft neu regeln
Die neue EU-Kommission hat sich für das Jahr 2020 als einen Schwerpunkt die Ausarbeitung eines Gesetzespaketes für die Digitalwirtschaft vorgenommen.
Die Stadt Wien hat dazu eine Initiative und einen Forderungskatalog eingebracht, der im im Ausschuss der Regionen (AdR) beschlossen wurde. Das Ziel ist die klarer Regeln für Digital-Plattformen wie Airbnb & Co. Damit soll die Digitalwirtschaft rechtlich abgesichert und die Vollziehung von Regeln durch die zuständigen öffentlichen Behörden sichergestellt werden.
„Die EU muss global mit fairen Regeln für Digital-Plattformen vorangehen. Gesetze müssen in Europa für alle gelten. Die EU muss sich dabei um die Interessen der Menschen in den Städten, Gemeinden und Ländern kümmern. Wir brauchen Lösungen: bei der Besteuerung, im Bereich Wohnen durch die Kurzfristvermietung, in der städtischen Mobilität und im Bereich des öffentlichen Raums“, erklären Stadtrat Hanke und Gemeinderat Florianschütz.
Wien führt gegen mehrere Plattformen auf Basis des Wiener Tourismusförderungsgesetzes Verwaltungsstrafverfahren. Die Stadt kooperiert im Bereich Kurzfristvermietung auch mit europäischen Städten wie Amsterdam, Paris, Barcelona, Berlin, Bordeaux, London oder Krakau.