Reisen: Corona-Bestimmungen der Nachbarstaaten
Ein Blick über die Grenzen Österreichs zeigt: Die Pandemie ist noch lange nicht vorüber. Es sind überall noch strenge Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft. Auch die Einreise ist nur unter Auflagen, teilweise auch gar nicht möglich. Ein Überblick.
Weiterhin nur kleiner Grenzverkehr: Eine Reise in einen Nachbarstaat ist an strenge Auflagen gebunden.
DEUTSCHLAND
Ein- und Ausreise.Deutschland und Österreich haben per 14. Mai bilateral Reisefreiheit vereinbart. Beide Seiten adaptierten ihre Einreiseregelungen: Geimpfte, Getestete und Genesene müssen nach dem Grenzübertritt nicht mehr in Quarantäne. Es muss ein entsprechendes Zertifikat bzw. ein Test- oder Impfnachweis mitgeführt werden. (Details siehe Artikel.) Für Einreisende aus anderen Staaten sind weiterhin ein negativer Test, danach eine zehntägige häusliche Quarantäne Pflicht. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich.
Bayern. Der kleine Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich ist seit Mittwoch, 12. Mai wieder möglich. Damit könnten sich etwa Freunde und Verwandte grenzübergreifend wieder treffen. Auch das Einkaufen im jeweiligen Nachbarland ist wieder möglich.
Maßnahmen. Die deutsche Regierung hat eine "Bundes-Notbremse" beschlossen, durch die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 einheitliche Regelungen für einen Lockdown gelten. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni. Wird die Inzidenz von 100 überschritten, greifen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht. Beschlossen wurde eine nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 5 Uhr früh. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und die Schließung des Handels sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist dann vorgesehen. Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nur in Schleswig-Holstein (73) unter 100, deutschlandweit beträgt sie laut Robert-Koch-Institut derzeit 164. Die Notbremse gilt seit Samstag, den 24. April 2021.
ITALIEN
Einreise. Die Einreise nach Italien aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern grundsätzlich erlaubt. Voraussetzungen (für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich durchgefahren sind):
- Mitführen des ausgefüllten Formulars Selbsterklärung (englische Fassung)
- Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests (bei Einreise nicht älter als 48 Stunden)
- verpflichtende 5-tägige Quarantäne
- nach Ende der Quarantäne: neuerlicher PCR- oder Antigen-Test
- Verpflichtende Registrierung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL)
Maßnahmen. Italien hat mit 19. April seine Corona-Beschränkungen gelockert. Mit dem neuen Corona-Dekret führt Rom nach wochenlanger Pause wieder Weiße und Gelbe Zonen für Regionen mit niedrigen oder moderaten Corona-Infektionszahlen ein. In den Gelben Zonen dürfen Restaurants und Bars ab 26. April wieder mittags und abends im Außenbereich Gäste an Tischen bedienen. Die Innenräume bleiben zu. Theater, Kinos und Konzerthallen dürfen dort mit begrenzter Besucherzahl loslegen.
Am 15. Mai dürfen Schwimmbäder in Gelben Zonen öffnen. Ab 1. Juni können wieder größere Sportevents - outdoor und mit maximal 1.000 Zuschauern - stattfinden. Ebenfalls Anfang Juni können in diesen Gebieten die Sportstudios starten. Ab 1. Juli sind Kongresse wieder möglich, erste Unterhaltungsparks dürfen öffnen.
Das nächtliche Ausgangsverbot gilt weiter zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Ganz neu ist der nationale Corona-Pass für Reisen in Orange und Rote Zonen mit hohem Corona-Risiko. In dieses Dokument soll eine Impfung, ein 48 Stunden alter, negativer Corona-Test oder eine Corona-Infektion des letzten Halbjahres eingetragen werden.
KROATIEN
Einreise. Von Touristen aus EU-Ländern wird bei der Einreise ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest verlangt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer mit einem Schnelltest einreist und sich mehr als zehn Tage in Kroatien aufhält, muss sich zehn Tage nach dem ersten Test erneut testen lassen. Ohne Quarantäne können auch Geimpfte, die vor mehr als 14 Tagen die zweite Dosis erhalten haben, einreisen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. April. Bei der Einreise wird außerdem eine Reiseregistrierung durchgeführt.
Maßnahmen. Corona-Maßnahmen sind regional festgelegt. Landesweit gilt die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie im Freien überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Außenbereiche der Gastronomie sind geöffnet, die Öffnungszeiten sind von 6.00 bis 22.00 Uhr beschränkt. Nachtclubs sind geschlossen. Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet.
In den Küstenregionen gibt es unterschiedliche Regelungen: die Halbinsel Istrien, Nord- und Süddalmatien haben eine günstigere Lage, hingegen gibt es höhere Infektionszahlen in Mitteldalmatien (Region Split-Dalmatien) und in der Kvarner Bucht (Region Primorje-Gorski Kotar).
LIECHTENSTEIN
Einreise. Für das Fürstentum die gleichen Regeln wie für die Schweiz.
Maßnahmen. Die Außenbereiche der Restaurants haben an kommenden Montag (26. April) wieder offen. Auch was Veranstaltungen mit Publikum betrifft, folgt Liechtenstein der Schweiz.
SCHWEIZ
Einreise. Sechs österreichische Bundesländer gelten für die Schweiz derzeit als "Risikogebiet". Einreisende aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Burgenland und Kärnten müssen daher in eine zehntägige Quarantäne, die bei einem negativen Test auch schon nach sieben Tagen beendet werden kann. Die Steiermark gehört mittlerweile nicht mehr zum Risikogebiet. Ferner müssen alle Österreicher einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test beim Grenzübertritt vorlegen. Bei Flugreisen wird das vor dem Einsteigen kontrolliert.
Maßnahmen. Seit 19. April gelten in der Schweiz Lockerungen. Die Außenbereiche von Restaurants sind offen. Die Maske darf man aber nur zum Essen und Trinken abnehmen. Kinos und Fitnesszentren sind ebenfalls geöffnet. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen wieder erlaubt, mit bis zu 50 Personen auch in Innenräumen. Im letzteren Fall müssen Abstände eingehalten und Masken getragen werden (Ausnahmen: Ausdauertraining, Chorproben). Theater und Konzerthäuser dürfen nur ein Drittel ihrer Sitzkapazität anbieten. Universitäten bieten wieder Präsenzunterricht an.
Daran soll sich bis 26. Mai nichts ändern. Bis dahin dauert nämlich die von der Regierung in Bern geplante "Schutzphase". Erst danach sind weitere Lockerungen und Öffnungen in Aussicht genommen, wenn es die Infektionszahlen zulassen - im Rahmen einer "Stabilisierungsphase", die bis Ende Juli dauern soll. Bis Ende Juli sollen alle erwachsenen Schweizer, die sich impfen lassen wollen, geimpft sein. Im Anschluss folgt eine "Normalisierungsphase".
SLOWAKEI
Einreise. Bei der Einreise aus Österreich ist eine Registrierung verpflichtend, ebenso wie die Heimisolation bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Tests, der frühestens am achten Tag der Quarantäne durchgeführt werden darf.
Maßnahmen. Die Slowakei setzte ebenfalls mit 19. April - nach vier Monaten Lockdown - erste Öffnungsschritte und öffnete die meisten Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe wieder. Für das Betreten ist neben einer Maske auch ein negativer Test Voraussetzung, außerdem gibt es Personenbeschränkung. Auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, Zoos und Museen durften wieder öffnen, Gottesdienste dürfen wieder stattfinden.
Restaurants dürfen ab 26. April Außenbereiche wieder aufsperren. In Fitnessstudios darf ab dann auch wieder eine limitierte Anzahl von Personen trainieren. In fast allen Bezirken wird auch der Präsenzunterricht in Volksschulen und höhere Schulen wieder aufgenommen. Bis zum 28. April gilt noch der landesweite Notstand. Verboten bleiben dadurch etwa Protestversammlungen und Massenveranstaltungen im Inland sowie touristische Reisen ins Ausland.
SLOWENIEN
Einreise. Österreicher müssen bei der Einreise nach Slowenien einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder eine zehntägige Heimquarantäne antreten. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden. Dies gilt nicht für Geimpfte nach der zweiten Dosis oder Genesene nach einer Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten. Die Einreise aus Österreich ist nur über die Grenzübergänge Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld (Autobahn), Bad Radkersburg und Sicheldorf möglich. Die Durchreise durch Slowenien ist auflagenfrei, muss aber innerhalb von zwölf Stunden erfolgen.
Maßnahmen. Auch Slowenien hat seine Maßnahmen aufgrund verbesserter Coronazahlen gelockert. Das landesweite Reiseverbot zwischen den Regionen wurde aufgehoben. Ab Samstag dürfen Bars und Restaurants im ganzen Land wieder im Außenbereich Gäste bedienen, die Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 19.00 Uhr begrenzt. In drei gelben Regionen (Küstenregion und Region Goriska im Westen sowie Region Pomurska im Osten) dürfen außerdem die Innenräume von Lokalen genützt werden, allerdings müssen die Gäste dafür entweder getestet, geimpft oder Corona-genesen sein. Am Montag dürfen Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe unter Auflagen (Personenbeschränkung) öffnen. Auch hier gilt, dass die Gäste entweder getestet, geimpft oder von Corona genesen sein müssen. In geschlossenen öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Maske muss auch im Freien getragen werden, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist.
TSCHECHIEN
Einreise. Für die Einreise aus Österreich sind das Ausfüllen eines elektronischen Formulars, ein negativer Test sowie eine Quarantäne erforderlich. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem weiteren negativen Test beendet werden.
Maßnahmen. In Tschechien, vor einigen Wochen noch Corona-Sorgenkind der EU, beruhigt sich die Situation langsam und die Zahl der Neuinfektionen konnte zuletzt unter die 3.000-Marke gedrückt werden. Die Tendenz ist weiter sinkend, sodass die Regierung vorsichtige Öffnungsschritte durchführt. Der Notzustand sowie die nächtliche Ausgangssperre wurden aufgehoben, teilweise wurden auch Kindergärten und Schulen geöffnet. Weitere Lockerungen sind in der Woche ab 3. Mai geplant, darunter die Öffnung mehrerer Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen. Hotels und Restaurants bleiben zunächst weiter geschlossen, hier will die Regierung eine noch bessere Infektionslage abwarten.
UNGARN
Einreise. Die Einreise nach Ungarn ist für Ausländer seit September 2020 grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind Ausländer, die über eine ständige oder eine länger als 90 Tage gültige Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, sowie Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung und Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen. Für aller Rückkehrer nach Ungarn gilt eine zehntägige Quarantäne. Zwei negative PCR-Tests können die häusliche Isolation beenden.
Maßnahmen. Auch in Ungarn gibt es bereits erste Öffnungsschritte. Die Außenbereiche in der Gastronomie werden ab Samstag bis 21.30 Uhr öffnen. Die Ausgangssperre ist nun "nur mehr" zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr früh in Kraft. Inhaber eines Corona-Impfpasses können ab voraussichtlich kommender Woche Einrichtungen wie Theater, Büchereien, Kinos, Sporteinrichtungen, Zirkusse, Zoos, Schwimmhallen, Hotels sowie die Innenbereiche der Gastronomie nutzen. Bereits seit dieser Woche sind Kindergärten und Volksschulen geöffnet. Handel und körpernahe Dienstleister haben - mit Beschränkungen - seit Anfang April wieder geöffnet.