Welche Rechtsform bei einer Firmengründung empfehlenswert ist
Wenn eine Firma neu gegründet wird, stellt sich zunächst die Frage, welche Rechtsform dafür am besten geeignet ist - auch aus steuerlicher Sicht. Wolfgang Piribauer, Steuerberater bei TPA gibt Auskunft.
ARTIKEL-INHALT
- Welche Rechtsformen Firmengründer zur Auswahl stehen
- Was für ein Einzelunternehmen spricht
- Firmengründung: Wann eine Personengesellschaft besser als ein Einzelunternehmen ist
- Was für eine Kapitalgesellschaft spricht
Welche Rechtsformen Firmengründer zur Auswahl stehen
Den Neugründer stehen von Beginn an alle verfügbaren Rechtsformen offen. Dieser kann sein Unternehmen als
• Einzelunternehmen (mit oder ohne Eintragung im Firmenbuch),
• Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft), oder
• Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) starten.
„Da in der Anfangsphase manchmal Verluste anfallen oder die Gewinne erst im Laufe der Jahre ansteigen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft steuerlich oft vorteilhaft“, so Wolfgang Piribauer, Steuerberater von TPA. Später kann das Umgründungssteuerrecht in Anspruch genommen werden und man kann ohne große Steuerbelastung in die Rechtsform der GmbH gewechselt werden.
Was für ein Einzelunternehmen spricht
Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Anmeldung eines Gewerbes. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt, also auch mit dem Privatvermögen, für Schulden des Unternehmens. Ein Eintrag ins Firmenbuch ist jedoch erst ab einem Jahresumsatz von einer Million Euro Pflicht. Oder wenn zwei Jahre hintereinander ein Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro erzielt wurde.
Bei Verlusten positive Einkünfte beim Fiskus rasch gegenrechnen
Haben Sie neben den Anlaufverlusten im neu gegründeten Unternehmen noch andere positive, eventuell unselbständige Einkünfte, machen Sie nach Ablauf des Jahres rasch eine Einkommensteuererklärung. So bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt schnell zu viel bezahlte Lohnsteuer aus dem Vorjahr zurück“, empfiehlt Piribauer.
Firmengründung: Wann eine Personengesellschaft besser als ein Einzelunternehmen ist
Dennoch gibt es auch Gründe, die für eine andere Rechtsform sprechen können als für ein Einzelunternehmen. Soll eine Unternehmung etwa in einem Team gegründet werden, empfiehlt sich eine Personengesellschaft. Mindestkapital ist wie beim Einzelunternehmen keines erforderlich. Die Gesellschafter haften aber auch da mit ihrem persönlichen Vermögen. Der Fortbestand einer Personengesellschaft ist jedoch eng an die Gesellschafter geknüpft. So kann das Ausscheiden und der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung führen.
Personengesellschaften bieten die Möglichkeit, eng mit Partnern zusammen zu arbeiten und trotzdem die steuerlichen Vorteile des Einzelunternehmens zu nützen, so Piribauer.
GmbH lohnt sich nur bei hohen Gewinnen
TPA Steuerberater Piribauer
Was für eine Kapitalgesellschaft spricht
Eher selten wird bei einer Neugründung die Rechtsform der GmbH gewählt. „Aus steuerlicher Sicht lohnt sich diese vergleichsweise aufwendige Rechtsform nur bei hohen Gewinnen ab rund 500.000 Euro, wenn der Gewinn nahezu vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.
Piribauer: "Speziell bei Neugründungen spricht die leichte Übertragbarkeit der Anteile für die GmbH, falls rasch Investoren ins Unternehmen geholt werden sollen."
Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, werden vorerst nur mit 25 Prozent KöSt besteuert. Wenn die künftige Expansion des Unternehmens bzw. hohe Kreditrückführungen aus laufenden Gewinnen finanziert werden und daher keine oder nur geringe Ausschüttungen erfolgen, kann die GmbH schon bei „relativ“ niedrigen Gewinnen vorteilhaft sein.