So funktioniert die Steueramnestie für Russen mit Auslandsvermögen

Russland bietet seinen reichen Bürgern, die ihr Geld – wenn auch nicht immer ganz legal erworben - im Ausland geparkt haben, eine Amnestie. Gerald Kerbl, Steuerexperte der TPA erklärt, wie man straffrei ausgeht. Welche neue große Welle des Steuerdatenaustausches beginnt und damit auch die Amnestie betreffen dürfte.

Thema: Steuertipps
So funktioniert die Steueramnestie für Russen mit Auslandsvermögen

Kreml-Chef Wladimir Putin will genau wissen, wie hoch das Vermögen der Russen im Ausland ist. Um den Anreiz zu erhöhen, es zu melden, ist er zu einer großzügigen Geste bereit.

Steuerflüchtlinge dazu zu bewegen, durch Straferlass, ihr Geld bis zu einem bestimmten Stichtag, wieder ins eigene Land zu transferieren, hat bereits innerhalb der EU gut funktioniert. Das versucht man derzeit auch in Russland, wo die Reichen mit Steueramnestie für im Ausland geparktes Geld gelockt werden.

Russen sind bereit Geld ihr Auslandsvermögen offenzulegen

Bisher mit großem Erfolg. Seit der Einführung die Straffreiheit im März 2018 stürmen, laut russischen Medienberichten, Reiche mit den dicken Bankkonten im Ausland deshalb regelrecht Beratungs- und Steuerkanzleien.
Zwar hat es zwischen 2015 und 2016 bereits einmal eine Steueramnestie gegeben, diese hat aber nur mäßigen Anklang gefunden. Der Unterschied zu damals: " Das Angebot wurde gegenüber der ersten Kapitalamnestie wesentlich ausgegorener und deutlicher formuliert", erläutert Gerald Kerbl, Steuerexperte der TPA. Und die erneute Amnestie gilt als die letzte Möglichkeit bis jetzt noch nicht gemeldete ausländische Konten den russischen Behörden mit strafbefreiender Wirkung offenzulegen.

Was die Amnestie bedeutet

Die russischen Staatsbürger, die mehr als 183 Tage im Jahr in Russland verbringen, sind laut geltendem Gesetz verpflichtet, ihre ausländischen Konten und anderes Vermögen im Ausland den zuständigen Behörden in Russland zu melden und danach jährlich Berichte über die Kontobewegungen zu erstatten. Die nun gewährte Amnestie gibt damit jenen die Möglichkeit, die das Gesetz bereits verletzt haben, straffrei davonzukommen. Ein Beispiel: Hat ein Meldepflichtiger 2016 ein Auslandskonto eröffnet und dieses nicht schon damals innerhalb von 30 Tagen den Behörden gemeldet, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Durch die Amnestie hat der Betroffene nun eine befristete Möglichkeit dieses Konto, nämlich seit März 2018 bis 28. Februar 2019, straffrei offenzulegen. Ohne Amnestiegesetz drohen ihm hohen Strafen. Meldet er das Konto im Rahmen der Amnestie auch nicht, drohen weiterhin Strafen.

Konten, Aktien, Immobilien, Autos: Was gemeldet werden muss

Unter das Kapital, das es zu melden gilt, fallen ausländische Bankkonten, ausländische Gesellschaften die unter die russischen CFC (Controlled Foreign Corporation) Regeln fallen, Wertpapiere, Immobilien und Fahrzeuge im Ausland.

Was die Offenlegung bringt

Sein Auslandsvermögen offenzulegen befreit Russen, die Bankkonten und sonstiges Vermögen im Ausland haben, sowohl vor Strafen im Zusammenhang mit der Verletzung der Meldepflichten, als auch von jeglicher Haftung dafür – sofern das Geld nicht aus dunklen Kanälen stammt. Ausgenommen sind Fälle der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Betrügerei und illegales Bankgeschäft. All jene, die ihr Auslandsvermögen dem russischen Staat melden, gehen mit der Amnestie verwaltungs-, steuer- und strafrechtlich straffrei aus.

Automatischer Informationsaustausch gilt ab September auch für Russland

Verschärfend zur Frist für die Steueramnestie im nächsten Jahr, kommt hinzu, dass ab Herbst 2018 der automatische Informationsaustausch (AIA) angewendet wird. Das bedeutet, dass Steuerdaten von im Ausland geparktem Geld, die seit dem Vorjahr von vielen Staaten weltweit erhoben wurden, dann auch tatsächlich der Datenaustausch mit den Finanzämtern der betroffenen Länder erfolgt. Betroffen davon sind Bürger von 38 Partnerstaaten. Dazu zählen alle Länder der EU sowie zehn weitere Staaten, darunter neben Kanada, Japan, Südkorea und Australien eben auch Russland. „Ab September 2018 kann es daher schon zu spät sein, für eine Amnestie in Russland, da das Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch auch dort umgesetzt wird“, warnt TPA-Steuerberater Kerbl.

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