So senken Sie Ihre Steuerlast noch vor Jahresende

Letzte Gelegenheit, die Steuerlast für 2016 zu senken: trend.at zeigt die wichtigsten Möglichkeiten für Steuerzahler, Immobilienbesitzer, Dienstnehmer und Unternehmer. Teil Eins der Serie widmet sich allen Steuerpflichten.

Thema: Steuertipps
So senken Sie Ihre Steuerlast noch vor Jahresende

2016 ändert sich bei den Absätzmöglichkeiten so manches.

Für Steuerzahler zählen die letzten Wochen vor Jahresende zu den wichtigsten im Jahr. Denn in dieser Zeit sollte man sich überlegen, wie man die Steuerlast für das laufende Jahr noch drücken kann. Denn die Wochen bis zum 31. Dezember sind die letzte Chance noch Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Steuern so weit als möglich zu drücken. Wir zeigen Ihnen, was jedermann noch vor diesem Datum tun kann, um möglichst wenig an die Finanz abführen zu müssen.

Außergewöhnliche Belastungen zum Jahresende erhöhen

Noch rasch ein Implantat oder eine Krone machen lassen.Zu den typischen Ausgaben, die unter die Rubrik " Außergewöhnlichen Belastungen" fallen Implantate oder Kronen. Ebenso Ausgaben für andere teure medizinische Behandlungen oder die Kosten für Begräbnis und Grabstein – soweit diese das Erbe übersteigen. Mit solchen Ausgaben lässt sich die steuerlich Last minimieren. Doch dafür müssen meist einige Rechnungen oder ein paar wenige große Rechnungen zusammenkommen, damit sich dieser Absetzposten auszahlt. Dabei wird aber nur ein Gesamtbetrag berücksichtigt, soweit der jährliche Selbstbehalt überschritten wird. Der Selbstbehalt ist vom Einkommen und möglichen Kindern abhängig. Der Selbstbehalt liegt zwischen sechs und zwölf Prozent des Einkommens, mit Kindern auch niedriger.

Kosten für Pflege absetzen. Auch Pflegekosten, beispielsweise für eine 24-Stunden-Pflege, können nach Abzug des Pflegegeldes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Generell gelten außergewöhnliche Ausgaben, die zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, als absetzbare außergewöhnliche Belastung. Gottfried Sulz, Steuerberater bei TPA: „Wer über kein steuerpflichtiges oder über ein geringeres Einkommen verfügt, sollte der besser verdienende (Ehe-)Partner die Arztrechnungen und den Kirchenbeitrag zahlen." Damit lässt sich bei der Steuererklärung des Partners unter Umständen ein höherer Steuerspareffekt erzielen.

Alles auf einmal zahlen. Wer also heuer bereits solche Ausgaben gehabt hat, sollte, wenn nötig und möglich, alle Vorhaben und Ausgaben noch 2016 tätigen und auch zahlen. Wer jedoch solche Rechnungen auf Raten zahlt, wird dagegen beim Posten „Außergewöhnliche Belastungen“ bei der Finanz oft nur kleinere Chancen haben.

Sonderausgaben hinaufschrauben

Heuer noch spenden. Spenden an die vom Finanzamt begünstigten Spendenempfänger sind in Höhe von maximal zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres als Sonderausgaben absetzbar.

Kinder von der Steuer absetzen. Für jedes Kind macht der Staat heuer einen Steuerfreibetrag von 440 Euro locker. Machen beide Elternteile den Freibetrag geltend, stehen beiden jeweils 300 Euro zu. Die Kosten für die Betreuung von Kindern sind bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich abzugsfähig. Begünstigt sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr. Was als Kinderbetreuungskosten angesehen wird oder nicht, wird nach Erfahrung von Steuerexperten Sulz nicht mehr so streng gesehen wie noch vor einigen Jahren.

Ausgaben für den Job erhöhen. Wer die Steuerlast senken will, sollte noch rasch in sogenannte Werbungskosten investieren. Dazu zählen Ausgaben für Fortbildung, Fachliteratur oder bestimmte Mitgliedsbeiträge. Steuerlich wirksam werden diese aber für heuer nur, wenn Sie die Rechnungen dafür bis 31. Dezember 2016 begleichen.

Steuerberater konsultieren. Wer noch in diesem Jahr zum Steuerberater geht und die Kosten dafür auch vor Jahresende begleicht, kann die Kosten dafür steuermindernd geltend machen. Diese Sonderausgaben sind nicht gedeckelt.

Bestehende Lebensversicherungen absetzen. 22016 abgeschlossene Lebensversicherungen können nach der Steuerreform 2015/2016 zwar nicht mehr abgesetzt werden, für bestehende Verträge bleibt jedoch die derzeitige Absetzmöglichkeit bis zu maximal fünf Jahre jedoch erhalten, also bis 2020. Durch Ausgaben zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum lässt sich die steuerliche Last jedoch nicht mehr minimieren. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber gestrichen.

In freiwillige Weiterversicherung einzahlen. Ausgaben für die freiwillige Weiterversicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten sind auch nach der Streichung vieler Sonderausgaben weiterhin möglich.

Verluste von Wertpapieren realisieren und so KESt senken

Anleger, die heuer durch den Verkauf von Wertpapieren schon Gewinne erzielt haben, sollten sich, falls sie auch Verlustbringer im Depot haben, überlegen diese zu verkaufen. So können Substanzgewinne mit den Verlusten gegengerechnet werden und damit die Kapitalerträge gesenkt werden. Das gilt allerdings nicht für Zinszahlungen. Man darf die betreffenden Titel, die verkauft werden auch anschließend wieder kaufen. Zu klären ist nur die Frage, ob die Rechnung trotz Bankspesen aufgeht.
Im Zuge der Steuerreform wurde die Kapitalertragsteuer (KESt) mit Anfang 2016 auf 27,5 Prozent angehoben. Diese erhöhte KESt gilt sowohl für Gewinnausschüttungen (Dividenden) als auch für Veräußerungsgewinne von Kapitalvermögen.

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