Rückzahlung von Corona-Steuerstundungen wird erleichtert
Bonitätshilfe für Unternehmen: Die Rückzahlung von während der Corona-Krise bis Juli 2021 gestundeten Steuerzahlungen wird erleichtert. Betriebe bekommen die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten nur einen symbolischen Betrag zurückzuzahlen.
Während der Corona-Krise hat die Bundesregierung Unternehmen unter anderem mit generösen Steuerstundungen unter die Arme gegriffen. Diese Stundungen werden nun mit Ende Juni auslaufen, die fällig gewordenen Steuern müssen ab Juli nachgezahlt werden. Eine Verlängerung der Stundungen ist nicht vorgesehen.
Für Betriebe und Unternehmer, denen angesichts dieser Perspektive und mangels immer noch weit unter dem Plan liegender Einnahmen schwindlig wird, kommt jedoch nun eine weitere Unterstützung. Finanzminister Gernot Blümel kündigte an, dass das Finanzministerium die Rückzahlung noch etwas erleichtern wird. Firmen sollen auf Antrag die Möglichkeit erhalten, drei Monate lang einen nur symbolischen Betrag zurückzahlen zu müssen, um deswegen nicht in Liquiditätsprobleme zu kommen.
5,4 Milliarden Steuern gestundet
Wie relevant diese Möglichkeit für die von der Corona-Krise gebeutelten Unternehmen, Betriebe und besonders auch viele Ein-Personen-Unternehehmen ist zeigt der Blick auf die Zahlen. In Summe hat das Finanzministerium aufgrund der Pandemie Stundungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen in der Höhe von 5,4 Milliarden Euro gewährt, davon die Hälfte für echte Stundungen.
Die Erleichterung gilt zusätzlich zu bereits vorgesehenen und vereinbarten Ratenzahlungen. Blümel bezeichnete die dreimonatige Frist als Safety-Car-Phase, während der nur 0,5 oder 1 Prozent des gesamten Betrags fällig gestellt werden. Man wolle damit verhindern, dass die Unternehmen, kaum dass sie das Geschäft wieder aufgenommen haben, auch schon mit Ratenzahlungen konfrontiert sind.
Alle Unternehmen, denen Stundungen zugestanden wurden, sollen Anfang Mai über das Auslaufen der Maßnahme und alle Möglichkeiten zur Rückzahlung informiert werden.