Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb: Das ändert sich für Firmen
Für multinationale Konzerne weht seit 2018 ein schärferer Wind. Über 100 Staaten haben sich bereits verpflichtet, Steuerdaten über multinationale Konzerne an ausländische Finanzbehörden zu übermitteln. Wie das funktioniert und worauf Firmen nun achten sollten.
Die Finanz schaut internationalen Konzern weltweit nun genauer auf die Finger. Unfairem Steuerwettbewerb wird härter denn je der Kampf angesagt.
Die OECD kämpft mit verschärften Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb. Doch wie weit sind weltweit Staaten bereit die neuen Standards der internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umzusetzen? TPA-Steuerexpertin Iris Burgstaller erklärt welche Länder bereits beigetreten sind und was das Abkommen für multinationale Konzerne bedeutet. und warum es deshalb für betreffenden Unternehmen und jene, die mit diesen zusammenarbeiten, notwendig ist, ihre Steuerstrategie zu überprüfen.
2018 leiten Staaten erstmals Daten internationaler Firmen an Finanzbehörden weiter. Um fairen Steuerwettbewerb zu erreichen, hat die OECD Tools zur Schaffung von mehr Transparenz von Unternehmen entwickelt, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen - „Level Playing Fields“ - zu erreichen. Dies ist die Grundidee des Anti- Base Erosion and Profit (BEPS) Aktionsplans der OECD.
Zu diesem Plan für mehr Transparenz zählt es, dass multinationale Konzerne mit einem Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro verpflichtend Reports erstellen müssen, die an alle Finanzbehörden in denen das Unternehmen tätig ist, verteilt werden. Der erste Austausch solcher Country-by-Country-Reportings erfolgt im ersten Halbjahr 2018.
Die Reportings für ausländische Finanzbehörden müssen folgende Angaben enthalten
- In welchen Ländern werden Umsätze getätigt, Gewinne verbucht und
Steuern gezahlt?
- Wo beschäftigt das Unternehmen das meiste bzw. hochqualifiziertes Personal?
- Wie verteilt sich das Vermögen des Unternehmens auf der Welt?
Zusätzlich: Besserer Informationsaustausch zwischen den Staaten
Der Informationsaustausch kann auf zweierlei Grundlagen erfolgen:
- Multilaterale Amtshilfe auf Anfrage
- Automatischer Informationsaustausch von Finanzbehörden über multinationale Konzerne
Um fairen Steuerwettbewerb zu erreichen, verpflichten sich Staaten derzeit in einem ersten Schritt vor allem zur gegenseitigen Amtshilfe. Das Abkommen für diesen gegenseitigen Informationsaustausch wurde bisher von 117 Ländern unterzeichnet, darunter auch mehr als 20 EU-Mitgliedsstaaten. Auch Österreich leistet anderen OECD-Staaten in Steuerfragen Amtshilfe.
Informationsaustausch derzeit auf Anfrage
Die Amtshilfe betrifft die Beantwortung konkreter Informationen anderer Staaten über die Finanzgebarung von Unternehmen. Weitere Maßnahmen der internationalen Steuerkooperation sind automatischer Informationsaustausch bis hin zu Simultanprüfungen und multilateralen Kontrollen, bei denen mehrere Steuerverwaltungen gleichzeitig einen Sachverhalt prüfen. „Solche multilateralen Kontrollen finden bis jetzt noch spärlich statt, können aber – gerade im Bereich Verrechnungspreise - für international tätige Unternehmen sogar von Vorteil sein“, so Burgstaller.
Unterschiedlicher Grad der Information
Der Grad des Informationsaustausches ist bezüglich der Amtshilfe zudem unterschiedlich. „Es bleibt abzuwarten, wie Staaten mit den Daten umgehen und ob Staaten sich an die Richtlinie der OECD zur sachgemäßen Verwendung der Daten halten werden. Der aktuelle Level an Transparenz ist jedenfalls die neue Steuerrealität, an die sich wohl alle gewöhnen müssen“, so TPA-Steuerexpertin Iris Burgstaller.
Länder wie die USA verweigern sich
Länder wie die USA wiederum weigern sich am automatischen Informationsaustausch teil zu nehmen. Andere Länder wiederum wie die afrikanischen Staaten und auch Länder wie die Ukraine, Thailand, Kasachstan und einige südamerikanische Staaten wollen sich mit der Unterzeichnung des Abkommens noch Zeit lassen.
Steuerschädliche Regime werden weniger
Doch das OECD-Abkommen führt dazu, dass mittlerweile weltweit viele Länder Steuerinformationen über Konzerne austauschen können und es auch tun. Die meisten der bislang als schädlich eingestuften Steuerregime wie insbesondere Patentboxregime (steuerrechtliche Möglichkeit, Erträge aus immaterialen Gütern wie geistiges Eigentum gesondert auszuweisen und niedriger zu besteuern als andere Erträge) wurden adaptiert und „BEPS-konform“ ausgestaltet. In Europa beispielsweise bestehen nur mehr Bedenken gegen das französische Patentboxregime sowie die Technologiezonen in der Türkei.
Spürbar neuer Wind in der internationalen Konzernbesteuerung
Die Maßnahmen für mehr Transparenz sind nur ein Teil im Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb. Lokale Unterschiede werden aber bestehen bleiben, denn Staaten gehen mit unterschiedlicher Härte gegen Steuermodelle vor. Österreich jedenfalls nimmt es ernst, was sich nicht zuletzt im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 zeigt.