EU-Einheits-KöSt: Das Ende der großen Gewinn-Verschiebung

Unternehmen verschieben derzeit Gewinne, hauptsächlich in Form von internen Verrechnungspreisen, in Länder, in denen die Steuern darauf besonders niedrig sind. Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat die EU nun einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorsieht und Tricks bei Transferpreisen ein Ende macht. Die Details, die Auswirkungen.

EU-Einheits-KöSt: Das Ende der großen Gewinn-Verschiebung

Unternehmen müssen künftig zwingend für ihre Körperschaftssteuer eine einheitliche Bemessungsgrundlage anwenden. Das wird das Steuersystem von Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, auf den Kopf stellen.

Bisher haben Unternehmen , die mehr als in einem EU-Mitgliedsland tätig sind, einen vergleichsweise großen Spielraum ihre Gewinne in jene EU-Staaten zu transferieren, in denen ihre Erträge am niedrigsten versteuert werden. Diese steuerliche Gestaltungsmöglichkeit entscheidet mitunter über die Wahl des Firmenstandorts, Investitionen oder die Finanzierung. Buchgewinne werden munter in Mitgliedstaaten mit niedrigen Steuersätzen für Gewinne verlagert indem etwa stille Reserven in das betreffend Land verschoben werden.

Neue Bemessungsgrundlage bringt vor allem für mittelständischen Unternehmen Vereinfachung

Andererseits haben sich europaweit tätige Firmen, vor allem solche aus dem Mittelstand, bisher vergleichsweise schwer getan, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Denn die steuerlichen Bemessungsgrundlagen für die Körperschaftsteuer ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedsstaat recht verschieden, etwa im Hinblick auf Abschreibungsregeln oder Möglichkeiten Verluste gegen zu verrechnen.

Gewinne und Verluste bisher steueroptimal verschoben

Finanzierungsstrukturen und Verrechnungspreisen im steuerlich optimalsten Land bis zum rechtlich möglichen Anschlag ausgereizt, lautete vor allem von EU-weit tätigen Firmen, die Devise. Dieser aggressive Form der Steuerminimierung will die EU nun mit einer einheitlichen Besteuerung von Unternehmensgewinnen innerhalb der EU einen Riegel vorschieben. Der Vorschlag dazu wurde nun von der EU-Kommission vorgelegt. Dieser sieht eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vor. Die neue neue Bemessungsgrundlage wird in zwei Stufen implementiert.

Bemessungsgrundlage für Konzerne zwingend

Anders als in den vergangenen Jahren immer wieder vorgeschlagen, wird die einheitliche Bemessungsgrundlage für große Unternehmensgruppen in Zukunft obligatorisch sein, also zwingend. Dadurch wird jenen Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe die besten Möglichkeiten zur europaweiten Steueroptimierung haben, die Möglichkeit genommen, ihre Gewinne ins steuerlich günstigste Land zu transferieren.

Eine einzige Steuerklärung reicht

Die einheitliche Bemessungsgrundlage soll die Berechnung des steuerlichen Gewinns nicht nur gerechter werden, sondern auch einfacher. Durch die GKKB sollen Unternehmen künftig ihren steuerbaren Gewinn nur noch anhand eines einzigen Systems ermitteln, während sie aktuell die jeweilige Regelung des Mitgliedstaats, in dem sie tätig sind, anwenden müssen. Künftig reicht demnach eine einzige Steuererklärung für sämtliche unternehmerische Tätigkeiten innerhalb der EU und Verluste in einem Mitgliedstaat können mit Gewinnen in einem anderen Mitgliedstaat verrechnen werden.
Der konsolidierte steuerliche Gewinn eines Konzerns wird dann auf Basis einer Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen der Konzern aktiv ist. Jeder Mitgliedstaat besteuert dann seinen Anteil am Gewinn unter Anwendung seines nationalen Steuersatzes. Anschließend wird die Konsolidierung zu einem Gruppenergebnis mit zentrierter Zuständigkeit einer Hauptsteuerbehörde (one-stop-shop) übermittelt und schließlich die formelhafte Aufteilung des Gruppenergebnisses auf die betroffenen Mitgliedstaaten beinhaltet.

Gewinne sollen auch nicht mehr außerhalb der EU verlagert werden können

Die einheitliche Bemessungsgrundlage soll auch dazu dienen, Unterschiede zwischen verschiedenen nationalen Steuersysteme zu beseitigen, ebenso die Praxis nicht öffentlicher Steuervorbescheide. Diese wurde bisher genutzt, um so viel Steuer wie möglich zu vermeiden. Das System der Transferpreise, eine der Hauptrouten für Gewinnverlagerung, wird laut EU-Kommission mit dem neuen Regelwerk obsolet. Denn die GKKB beinhaltet umfassende Regelungen um Steuermissbrauch zu verhindern und Mitgliedstaaten so vor Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen auch außerhalb der EU zu schützen.

Ausgaben in Forschung und Entwicklung steuerlich absetzbar

Die EU geht davon aus, dass das Ende der Gewinntransfers große Auswirkungen auf Investitionspolitik der Konzerne haben wird. Von der Neuallocation von Steuergeld sollen Forschung und Entwicklung, Wachstum und Jobs, profitieren, da zudem die neue GKKB einen zusätzlichen abzugsfähigen Betrag für Forschung und Entwicklungsausgaben vorsieht.

Eigenkapital wird wie Fremdkapital behandelt

um die derzeitige Verzerrung im Steuersystem zu beheben, wird in der GKKB Eigenkapital ähnlich behandelt werden wie zurzeit Fremdkapitalfinanzierungen. Das soll erheblich dazu beitragen, dass sich Finanzierungsstruktur von Firmen wieder auf solideren Beinen stehen und stabiler werden.

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