Diese steuerlichen Erleichterungen für Jungunternehmer sind geplant

Die neue Regierung will Firmengründungen vorantreiben und vor allem kleinen Unternehmen steuerliche Erleichterungen und bessere Rechte bieten. Die neue Regierung hat ein Paket an Maßnahmen geplant, um es Unternehmen leichter zu machen.

Thema: Steuertipps
Diese steuerlichen Erleichterungen für Jungunternehmer sind geplant

Vielleicht bricht kein Jubel aus, aber das Leben vieler Unternehmer könnte durch die geplanten Reformen erleichtert werden.

Viele Neugründungen kommen über die Startphase nicht hinaus und scheitern kläglich. Das mag an zu geringer Nachfrage des angebotenen Produkts oder Services liegen, aber auch die Rahmenbedingungen können jungen Firmen den Rest geben. Damit das nicht passiert und die Hürden für die Gründung eines neuen Unternehmens gering sind, plant die neue Regierung zahlreiche Maßnahmen. Steuerberater Christian Oberkleiner von TPA fasst die geplanten Verbesserungen für Neugründungen zusammen.

In diesen fünf Bereichen sind Änderungen geplant
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1. Diese steuerlichen Entlastungen für Unternehmen sollen kommen

Einkommensteuertarif soll gesenkt werden
Zum Ausgleich für die kalte Progression soll der progressive Einkommensteuertarif, der für Einzelunternehmer und Personengesellschaften angewendet wird, in den niedrigen Progressionsstufen weiter gesenkt werden. In einem ersten Schritt wird überlegt, 2021 die unterste Stufe von 25 auf 20 Prozent zu senken. Die Senkung der nächsten zwei Stufen, von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent, soll 2022 umgesetzt werden. Pro Person soll sich durch die erste Tarifsenkung eine jährliche Steuerentlastung von bis zu 1.580 Euro ergeben. Der 55-prozentige Spitzensteuersatz soll, entgegen der ursprünglichen Absicht, verlängert werden.

KöSt soll gesenkt werden
Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs soll der KöSt-Tarif von 25 auf 21 Prozent gesenkt werden. Im internationalen Standort-Vergleich wäre Österreich damit im Mittelfeld. Im Fall von Ausschüttungen aus einer GmbH wird jedoch noch die 27,5-prozentige KESt zusätzlich fällig, sofern keine Einlagenrückzahlung vorliegt.

Ab 2022: Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird angehoben
Die Grenze für Ausgaben geringwertiger Wirtschaftsgüter, also solche, die im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, wird bereits mit 2020 von 400 auf 800 Euro, exklusive Umsatzsteuer, angehoben. Eine weitere Anhebung auf 1.000 Euro wird voraussichtlich ab 2022 gelten. Das bedeutet: Kleinere Anschaffungen können zeitlich früher steuerlich abgezogen werden und verschieben damit die Steuerlast in die Zukunft.

Ab 2022: Bedingungsloser Gewinnfreibetrag wird auf bis zu 13.000 Euro steuerfreien Gewinn erhöht
Der Gewinnfreibetrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll ausgeweitet werden. Derzeit steht ein bedingungsloser Gewinnfreibetrag von 13 Prozent bis zu einem jährlichen steuerlichen Gewinn von 30.000 Euro zu. Das sind somit bis zu 3.900 Euro, ohne ein Investitions-Erfordernis (Grundfreibetrag). Für den darüberhinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft und vier Jahre lang im Betrieb abgeschrieben oder gehalten werden, wie etwa Investmentfonds laut §14.
Das Regierungsprogramm plant den bedingungslosen Gewinnfreibetrag zu erhöhen. Die 13 Prozent sollen dann bis zu einer Summe von 100.000 Euro jährlichem steuerlichen Gewinn (ohne Veräußerungsgewinne) gelten, somit maximal 13.000 Euro.

Steuer auf Verluste soll abgeschafft werden
Bei Kapitalgesellschaften fallen gerade in der Anfangsphase häufig Verluste an. Sie müssen bisher dennoch einen Mindeststeuersatz zahlen. In den ersten fünf Jahren sind das 500 Euro pro Jahr. Sobald später Gewinne erwirtschaftet werden, werden diese Mindeststeuern auf die Körperschaftsteuer angerechnet. Das Regierungsprogramm sieht nun eine Prüfung der Abschaffung der Mindeststeuern für Körperschaften vor. Dadurch würde eine Steuerbelastung für Unternehmen wegfallen, die Verluste erwirtschaften.

Senkung der Lohnnebenkosten und Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen am Gewinn
Die Regierung hat sich auf die Fahnen geheftet, die Lohnnebenkosten zu senken und so Unternehmen als auch Dienstnehmer zu entlasten. Neben der bereits bestehenden Steuerbegünstigung für die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital, soll es in Zukunft auch möglich sein, Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen und dafür Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen. Daraus könnten sich laut TPA-Steuerexperten Oberkleiner interessante, flexible Vergütungsmodelle ergeben.

Begünstigungen für Landwirte
Landwirte sollen erst ab einem Einkommen von 700.000 Euro Buch führen müssen. Gewinne sollen auf drei Jahre aufgeteilt werden können. Die Maßnahmen sollen 2021 in Kraft treten.


2. Steuerliche Erleichterungen für Investoren von Start-ups

Verbot der Verlustverrechnung soll gelockert werden
Privates Risikokapital ist für Start-ups oft eine wichtige Finanzierungsquelle. Doch derzeit können Kapitalgeber Verluste (im steuerlichen Privatvermögen) meist nicht mit anderen Einkünften gegenrechnen. Das soll sich künftig ändern. So soll das Verbot der Verlustverrechnung laut Regierungsprogramm unter bestimmten Voraussetzungen gelockert werden.

Anschub- und Wachstumsfinanzierung sollen steuerlich absetzbar werden

Um Risikokapital in Österreich beliebter zu machen, sieht das Regierungsprogramm zudem vor, die Anschub- und Wachstumsfinanzierung steuerlich absetzbar zu machen. Geplant ist dies für Investments bis zu 100.000 Euro, verteilt über fünf Jahre. So sollen speziell Investments in Start-ups und KMUs begünstigt werden.


3. Was sich beim Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verbessern soll

Lockerung der Rot-Weiß-Rot Card
Die Rot-Weiß-Rot-Card soll verbessert werden. Dadurch soll es leichter werden, Fachkräfte aus dem Ausland nach Österreich zu holen. Für Unternehmen könnte es damit einfacher werden, qualifizierte ausländische Mitarbeiter im Inland zu beschäftigen.

Bessere Abgrenzung von Selbstständigen und Werkvertragsarbeiten
Die Abgrenzung zwischen Dienstverträgen und Werkverträgen soll klarer und praktikabler werden. Davon wird mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Freeelancern erwartet.


4. Was sich beim Gesellschaftsrecht ändern soll

GmbH: Mindeststammkapital soll sinken
Das Mindeststammkapital für GmbHs soll von bisher 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Gründungen sollen damit erleichtert werden. Dies ist jedoch bereits jetzt – für maximal zehn Jahre – in Form der „gründungsprivilegierten“ GmbH mit einer Einlage von 10.000 Euro möglich. Davon ist eine Mindesteinzahlung von 5.000 Euro erforderlich.

Eigene Gesellschaftsform für Start-ups geplant
Eine neue Gesellschaftsform soll kommen. Speziell zugeschnitten für Start ups. Ziel ist es ebenfalls, Unternehmensgründung attraktiver zu machen. Eine derartige Gesellschaftsform auf europäischer Ebene zu etablieren, ist ebenfalls vorgesehen.


5. Neue Geschäftsmodelle sollen rascher zu Gewerbe werden

Gewerbeordnung für innovative Geschäftsmodelle
Wenn völlig neue Geschäftsmodelle entstehen, passen diese meist auch nicht in eine Gewerbeordnung. Nun will man auf diese Lücke reagieren und mit den zuständigen Aufsichtsbehörden derartige Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Raum testen. Hat der neue Bereich eine angemessene Reife erreicht, soll daraus ein Gewerbe entstehen.

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