Diese 9 Änderungen bringt die Steuerreform für Unternehmen
Was sich bei der Sozialversicherung, Körperschaftssteuer, Abschreibung von Wirtschaftsgütern, Gewinnfreibetrag, für Kleinunternehmer, beim Kauf von Elektrofahrrädern ändert. Die Steuerexperten der TPA fassen zusammen.
Zu den Profiteueren der Steuerreform zählen unter anderem Kleinunternehmer.
1. Sozialversicherung soll für zwei Gruppen sinken
Für Bauern und Selbständige soll die Sozialversicherung gesenkt werden.
2. Einkommenssteuer sinkt
Die Einkommensteuer soll in zwei Schritten sinken. 2021 wird nur die unterste Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent reduziert (für Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro). 2022 werden dann zwei weitere Steuerstufen reduziert. Der 35-prozentige Tarif wird auf 30 Prozent (für 18.001 bis 31.000 Euro) und der 42-prozentige Tarif wird auf 40 Prozent (für 31.001 bis 60.000 Euro) gesenkt. Die oberen drei Steuerstufen bleiben gleich, Der bis 2020 befristete Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen über 1 Million Euro wird verlängert.
3. Körperschaftsteuer wird leicht gesenkt
Die Körperschaftsteuer soll im Wahljahr 2022 von 25 auf 23 Prozent und im Jahr 2023 auf 21 Prozent gesenkt werden.
4. Grenze für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern steigt
Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter steigt im Jahr 2020 auf 800 Euro und im Jahr 2021 auf 1.000 Euro.
5. Gewinnfreibetrag wird deutlich angehoben
Der Gewinnfreibetrag ist das Äquivalent für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehalts bei Arbeitnehmern. Viele fallen bisher jedoch auch darum um, da dafür häufig in Wertpapiere investiert werden muss. Da mitunter kein lohnenswert erscheinendes Investment, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, angeboten wird, unterbleibt die Veranlagung, verzichtet man über der Gewinnfreibetragsgrenze auf den Steuernachlass. Die Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag wird daher im Jahr 2022 von 30.000 auf 100.000 Euro erhöht. Bei einem Gewinn von 100.000 Euro sind dann beispielsweise 13.000 Euro steuerfrei. Echte Investitionen in steuerbegünstigte Wertpapiere sind dann erst ab 100.000 Euro erforderlich.
6. Kleinunternehmergrenze wird angehoben
Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 von 30.000 auf 35.000 Euro angehoben werden. Bis zu dieser Grenze sind Kleinunternehmen umsatzsteuerbefreit. Wer den Vorteil des Vorsteuerabzugs nicht verlieren möchte, kann weiterhin Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen.
7. Bis 35.000 Euro Umsatz ist keine Steuererklärung mehr nötig
Eine weitere Erleichterung für Kleinunternehmer: Ab 2020 soll es eine einfache Möglichkeit der Pauschalierung der Einkommensteuer geben. Für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe sollen die Betriebsausgaben 60 Prozent und bei Dienstleitungsunternehmen 35 Prozent betragen. Damit besteht für Unternehmen mit einem Umsatz bis 35.000 Euro in Zukunft die Möglichkeit, weder eine Einkommensteuererklärung noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben zu müssen.
8. Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder
Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen Mitarbeitern Elektrofahrräder anzubieten, wird für Firmen die Möglichkeit geschaffen, für den Kauf die Vorsteuer abzuziehen.
9. Steuer auf Schaumweine werden abgeschafft.
Die Bagatellsteuer wird wieder abgeschafft. Damit fällt mit 1. April 2022 die Sektsteuer.