Nach Diesel-Affäre: Sammelklagen in der EU in Sicht

Unternehmen, die künftig gegen den Konsumentenschutz verstoßen, können sich bald warm anziehen. Denn laut EU-Entwurf soll es bald Sammelklagen geben. Geschädigte Konsumenten günstig abspeisen, geht dann nicht mehr. Es werden sogar Klagen überlegt, bei denen man Betroffene vorher gar nicht fragt. Die heimische Handel steigt gegen das geplante Änderung auf die Barrikaden.

Nach Diesel-Affäre: Sammelklagen in der EU in Sicht

In Europa geht es was Sammelklagen betrifft wohl bald auf einen anderen Ton. Konsumenten können bisher nur neidisch in die USA blicken, wo Anwälte für ihre Klienten, für die sie eine Sammelklage einreichen, immer wieder hohe Summen an Entschädigung erkämpfen. Das soll nun auch in Europa möglich werden. Anlass ist die Diesel-Affaire von VW, wo US-Anwälte, die sich deutsche Klienten einsetzen, bisher bei VW auf taube Ohren. So sieht VW in Europa derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Sammelklage und ist nicht bereit Entschädigungen zu zahlen. Tatsächlich herrscht in Deutschland und der gesamten EU ein anderes Rechtssystem, in dem klassische Sammelklagen wie in den USA nicht möglich sind. Das will die EU mit einem neuen Richtlinien-Entwurf nun ändern. VW, Facebook und andere Unternehmen, die dem Konsumentenschutz zuwider handeln, müssen sich künftig warm anziehen.

Nicht nur mehr Geschäft für Anwälte

EU-Justizkommissarin Vera Jourova versicherte, die Sammelklagen sollten in einer europäischen Rechtstradition durchgeführt werden, und nicht zu mehr Geschäften für Anwaltskanzleien führen. Klagen können laut dem EU-Kommissionsvorschlag nur "qualifizierte Einheiten" wie Konsumentenschutzorganisationen im Namen von Verbrauchern, die geschädigt wurden. "Dieses Modell hat starke Schutzmaßnahmen und unterscheidet sich merklich von Sammelklagen in US-amerikanischem Stil", betonte die EU-Kommission. Ziel der Sammelklagen sei Schadenersatz, Ersatz oder Reparatur.

Konsument soll selbst entscheiden, ob er sich einer Klage anschließt


Mit dem EU-Vorschlag soll ein System von Sammelklagen in allen EU-Staaten eingeführt werden. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) beharrt darauf, dass so wie bisher in Österreich der Verbraucher selbst entscheiden müsse, ob er sich einer solchen Sammelklage anschließe. Dies sei im EU-Kommissionsvorschlag nicht ausreichend berücksichtigt. US-amerikanische "Klageindustrie-Systeme" müssten verhindert werden.

Massenklagen auch ohne Betroffene vorher zu fragen?

"In Österreich und in den meisten anderen europäischen Staaten muss es vom Rechtsgrundsatz her fassbare Kläger geben, in deren Namen ein Verfahren angestrengt wird. Eine Schadensersatzklage kann nicht einfach so aus der Luft gegriffen werden", sagte auch der ÖVP-Delegationsleiter im Europaparlament, Othmar Karas. Die EU-Kommission schlage aber vor, dass bestimmte Non-Profit-Organisationen Massenklagen für eine angenommene Anzahl an potenziell Geschädigten anstrengen können, ohne die Betroffenen vorher zu fragen ("Opt-out-Modell").

Die Beweislast soll laut EU beim beklagten Unternehmen liegen

("Discovery-Modell"). "Das lässt findigen Anwälten großen Spielraum für horrende Fantasie-Klagebeträge und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor", kritisierte Karas.

"Egal ob VW-Dieselskandal oder Max Schrems Klage gegen Facebook, es zeigt sich: es ist Zeit für europäische Sammelklagen", sagte der grüne Europaabgeordnete Michel Reimon. Eine Amerikanisierung der Rechtsprechung sei nicht im Interesse der Konsumenten. "Dass sich die EU-Kommission nun endlich für Sammelklagen einsetzt, ist eine gute Nachricht für die Konsumenten", sagte auch die SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner. "Ob beim Abgasskandal oder den tausenden gestrichenen Flügen bei Ryanair, für den einzelnen war es bisher schwierig, die am Papier sehr starken Verbraucherrechte in der EU auch durchzusetzen."

Hohe Strafen

Unternehmen sollen laut dem EU-Richtlinienvorschlag dann bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes im betreffenden Land an Strafzahlungen leisten, wenn weitgehende Verstöße gegen den Konsumentenschutz in mehreren EU-Ländern festgestellt werden. Die EU-Staaten können diese Höchststrafen sogar noch weiter hinaufsetzen.

Unterschiedliche Qualitätsstandards in EU-Ländern sollen vermieden werden


Das Verbraucherschutz-Paket der EU-Kommission enthält auch neue Bestimmungen zur Vermeidung unterschiedlicher Qualitätsstandards bei Lebensmitteln in Europa. Mehrere osteuropäische Staaten hatten sich über schlechtere Standards der Industrie in ihren Ländern beschwert. Die EU-Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken soll nun dahingehend aktualisiert werden, dass nationale Behörden gegen irreführende Praktiken bei Produkten, die in verschiedenen EU-Staaten gleich vermarktet werden, vorgehen können, wenn sich die Zusammensetzung oder die Eigenschaften signifikant unterscheiden.

Gruppenklagen in Österreich schon möglich

In der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) steht man dem Instrument von Gruppen-/Sammelklagen nach US-Vorbild ablehnend gegenüber: „Gruppenklagen sind in Österreich schon derzeit in vielfältiger Weise möglich - etwa durch das bewährte System einer Sammelklage österreichischer Prägung oder durch die Beteiligung an einer Streitgenossenschaft“, sagt Handelsobmann Peter Buchmüller. Die EU-Kommission präsentiert ja heute, Mittwoch, in Brüssel mehrere Gesetzesvorschläge zur EU-Sammelklage gegen Unternehmen.

Geht nur darum Druck aufzubauen

Buchmüller: „Im amerikanischen Modell geht es vor allem darum, Druck aufzubauen, sowohl durch Strafandrohungen als auch medial. Die Wirtschaft wird massiv unter Druck gesetzt, Reputationsschäden von Unternehmen werden oft willentlich in Kauf genommen, ja sind sogar Teil des Systems. Damit können Gruppen- und Sammelklagen zu Folterwerkzeugen für Unternehmerinnen und Unternehmer werden, die ihren eigentlichen Zweck verfehlen, nämlich in Schadenersatzfällen eine vernünftige Einigung herbeizuführen.“
„Dazu kommt noch: Gruppen- oder Sammelklagen sind eine Mogelpackung - indem sie nämlich Vereinfachungen vortäuschen, die es gar nicht gibt“, so Bundesspartenobmann Buchmüller. Sie sind mit erheblichem sowohl organisatorischem als auch finanziellem Aufwand verbunden.

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