Handel: Aufstand der gesperrten Fachhändler
Eine Lücke im Corona-Maßnahmengesetz ermöglicht dem Lebensmittelhandel bislang auch den Verkauf von Non-Food-Märkten. Zum Ärger von Baumärkten, Elektronikketten und vielen weiteren Handelsunternehmen. Der Streit ums Sortiment ist entbrannt.
Das Non-Food-Angebot im Lebensmittelhandel, wie hier bei Merkur, wirft die Frage auf: Was zählt zur Grundversorgung?
Der Shutdown hat den Handel zweigeteilt. Während alle Fachhändler zusperren mussten, bieten vor allem die Großformate der Lebensmittelriesen wie Merkur oder Interspar neben Lebensmitteln oder Drogerieware auch Haushalts- oder Hobbyartikel an, von der Tchibo-Warenwelt über Elektro- und Gartengeräte bis hin zu Bastelwaren. Der für seine Non- Food-Palette bekannte Diskonter Hofer hatte zuletzt unter anderem Gartenerde vor und Schnittblumen in den Filialen.
Die behördlich lahmgelegten Spezialisten protestieren. Etwa Robert Bigl, Chef des größten Blumenfachhändlers Blumen, B&B: "Hier sollte man schnell eine faire Lösung finden. Es kann nicht sein, dass Blumen gehandelt werden dürfen - aber eben nicht von Floristen." Oder sie beobachten die Lage mit Argusaugen, etwa Elektrospezialist Robert Hartlauer: "Wir möchten die Situation abwarten und geben gerne Rückmeldung."

Im Fachhandel, etwa bei Hartlauer (Bild) kann man derzeit keine Handys kaufen. Beim Diskonter Hofer sind sie erhältlich.
Frage der Gesetzesauslegung
Auch Cash-&-Carry-Märkte wie AGM (Adeg) oder Metro kämpfen mit der Gesetzesauslegung. Sie beliefern eigentlich die Gastronomie, haben ihre Flächen aber für Haushaltskunden geöffnet. Metro-Sprecherin Alexa Kazda-Klabouch: "Welche Produkte genau verboten sind, ist nicht ausreichend definiert, denn Nonfood sind auch Büromaterial, Batterien, Ladekabel und Material für Homeoffice." Immerhin, TV-Geräte oder Fahrräder wurden weggesperrt. Paul Pöttschacher, Sprecher der Rewe-Gruppe, sieht die Politik in Zugzwang: "Wir verkaufen Non-Food-Ware nach wie vor - solange die Politik keine Lösung vorgibt, die rechtlich belastbar ist."
Den Lebensmittelhändlern kommt eine Lücke im COVID-19-Maßnahmengesetz zugute, das keine Einschränkungen beinhaltet. Die Wirtschaftskammer regte zwar an, derartige Warengruppen (Non-Food-2) aus Fairnessgründen zu sperren -Rechtskraft hat das freilich keine, gesteht Rainer Trefelik, Handelssprecher in Wien: "Wir sehen die Kundennachfrage und verstehen das Bemühen der Politik, die Grundversorgung irgendwo aufrechtzuerhalten. Nur -wir bekommen schon sehr erboste Rückmeldungen. Das Dilemma ist schwer aufzulösen." Vielleicht wird es in der WKO sogar einen Mediationsgipfel geben, weil sich einige ihrer Mitglieder die Köpfe einschlagen. Und Bundeskanzler Sebastian Kurz wird Ende der Woche einen Brief von Baumarktbetreibern erhalten, die ihn bitten, wieder aufsperren zu dürfen.
Der Artikel ist der trend-Ausgabe 13/2020 vom 27. März 2020 entnommen.