Drogeriemärkten bleibt der Verkauf von Medikamenten verboten
In Österreich bleibt der Verkauf von rezeptfreien Medikamenten weiterhin zugelassenen Apotheken vorbehalten. Die Drogeriemarktkette dm hatte dagegen geklagt.
Wer ein Medikament braucht muss weiterhin eine Apotheke aufsuchen - auch wenn es sich um eine rezeptfreie Arznei handelt.
Die Drogeriemarktkette dm holt sich auch im dritten Anlauf eine Abfuhr beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie hatte den Verkauf rezeptfreier Medikamente eingeklagt. Das Urteil wurde nun veröffentlicht. Rezeptfreie Arzneimittel dürfen demnach in Österreich weiterhin nur von Apotheken abgegeben werden und nicht etwa über Drogeriemärkte. Auch das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung bleibt.
dm hatte beim VfGH einen Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung eingebracht. Das Unternehmen wandte sich damit gegen Vorschriften, denen zufolge auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz abgegeben werden dürfen. Ebenso angefochten war das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung.
Entscheid wird geprüft
dm ist der Ansicht, dass die angefochtenen Vorschriften gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verstießen. Den öffentlichen Interessen des Patientenschutzes, der Arzneimittelsicherheit, der Gesundheit sowie des Konsumentenschutzes könnte nämlich auch durch Drogisten entsprochen werden. Ein Apothekenvorbehalt sei daher unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Der VfGH hatte bereits 2016 und 2017 einen Antrag der Drogeriemarktkette auf Prüfung des Apothekenmonopols aus formalen Gründen zweimal abgelehnt.
dm-Österreich-Geschäftsführer Harald Bauer ist über die bürokratische Entscheidung verärgert. Auf welcher sachlichen Grundlage seitens der Beamtenschaft in den Ministerien suggeriert werde, der durchschnittliche Verbraucher würde vor jeder Einnahme einer Kohletablette einen Apotheker kontaktieren und vor jedem Online-Versand würde ein Beratungsgespräch geführt, sei absolut nicht nachvollziehbar: „Die Formulierungen in den Stellungnahmen der Ministerien sind praktisch wortident mit jenen, die von den Apothekervertretern verbreitet werden.“ Letztendlich sei der Gerichtshof dieser Darstellung gefolgt, zeigt sich Harald Bauer enttäuscht.
Die Drogeriemarktkette kündigte an, den VfGH-Entscheid im Detail zu analysieren, Kooperationen mit Versandapotheken zu prüfen und den Entscheid nach europäischem Recht prüfen zu lassen. "Wir werden uns weiterhin für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen und die der Mündigkeit der Bürger gerecht werden", so dm-Chef Bauer. "Aufgrund der im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien ist zu erwarten, dass die Regierung eine Liberalisierung weiter verzögern wird", sagte der dm-Geschäftsführer. Eine Liberalisierung würde laut dm unter anderem bessere Preise für Endverbraucher bringen.
VfGH: "Im öffentlichen Interesse"
Der VfGH hat entschieden, dass der Apothekenvorbehalt mehreren im öffentlichen Interesse liegenden Zielen dient. Dazu zählt etwa die Sicherstellung einer funktionierenden Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln. Dazu kommt, dass Apotheken zahlreichen öffentlich-rechtlichen, standes- und disziplinarrechtlichen Verpflichtungen unterliegen, die sicherstellen sollen, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Der Apothekenvorbehalt stelle daher demnach keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit und keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.
Der VfGH hat aus den gleichen Gründen auch keine Bedenken gegen die Beschränkung des Fernabsatzes von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf Apotheken sowie gegen das Verbot der Abgabe solcher Arzneimittel in Selbstbedienung.
dm kontert hingegen damit, dass die Entscheidung realitätsfern und zum Nachteil der Konsumenten sei. „Wir haben errechnet, dass ein durchschnittlicher Haushalt rund 100 Euro pro Jahr einsparen könnte, wenn er Bepanthen, Aspirin und Co in der Drogerie kaufen dürfte", erklärt Bauer. Zudem zeige die Lebensrealität, dass ein großer Teil der Verwendung rezeptfreier Arzneimittel fernab von pharmazeutischer Beratung stattfinde. Bauer: "Bei typischen Alltags-Beschwerden bedienen sich die Menschen an den Vorräten des häuslichen Arzneimittelschrankes, ohne extra einen Apotheker zu befragen." Genau aus diesem Grund spreche man bei OTC von „Selbstmedikation".
Apothekerkammer: "Richtungweisende Entscheidung"
Die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, sieht hingegen eine "richtungweisende Entscheidung im Sinne der Sicherheit für Patientinnen und Patienten". "Arzneimittel sind keine Konsumgüter. Gerade bei Medikamenten, die der Konsument ohne Diagnose und Verschreibung durch einen Arzt einnimmt, spielt die fundierte und vertrauensvolle Beratung über die richtige Auswahl und Anwendung eine große Rolle", so Mursch-Edlmayr.
Eine solche Beratung könnten ihrer Einschätzung nach nur Apothekerinnen und Apotheker erbringen: "Mit der Bestätigung des Apothekenvorbehalts anerkennt der Verfassungsgerichtshof die tragende Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung."