Clubhouse: "Datenschutzverstöße und DSGVO-Verletzungen"
Thomas Schwab, Rechtsanwaltsanwärter bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte, nimmt die Trend-App Clubhouse unter die Lupe. Er mahnt, wie auch die Datenschutzwächter der EU, zur Vorsicht.
Clubhouse App: Datenschützer warnen vor den Nutzungsbestimmungen.
Das Unternehmen Alpha Exploration Co erobert mit seiner App Clubhouse von Salt Lake City aus die Apple App-Charts im Sturm.
Die App startete ihren Erfolgslauf im März 2020 in den USA und ist mittlerweile auch auf den europäischen Märkten ein Hit. Es handelt sich bei Clubhouse um eine reine Audioanwendung, die eine Mischung aus digitaler Diskussionsplattform und Podcast für vielfältige Interessensgebiete bietet. Mittlerweile tummeln sich auf der Plattform bekannte Gesichter aus verschiedensten Bereichen wie Politik, Sport, Wirtschaft und Medien. Clubhouse scheint perfekt, um die Zeit im Lockdown zu verkürzen.
Die App setzt stark auf die Angst der Nutzer, etwas zu verpassen. Denn Clubhouse ist bis dato nur für Geräte mit dem Apple-Betriebssystem IOS verfügbar und neue Mitglieder können nur durch die Einladung bereits bestehender Mitglieder in die begehrte Gemeinschaft aufgenommen werden. Ob und wann Mitglieder die sich ohne Einladung anmelden angenommen werden, ist ungewiss. Der Haken bei den Einladungen ist, dass jedes Mitglied maximal zwei neue Mitglieder einladen kann. Das führte bereits zu dem Phänomen, dass Einladungen auf eBay und anderen Plattformen zu beträchtlichen Preisen gehandelt werden.
Amerikanische App und europäischer Datenschutz
Dass amerikanische Apps zuweilen Probleme mit den europäischen Datenschutzstandards haben, ist bereits weitläufig bekannt. Dasselbe gilt für Clubhouse, denn mit dem Datenschutz nehmen es die Entwickler nicht so genau. Die nur in englischer Sprache gehaltene Privacy Policy von Clubhouse ist ähnlich karg wie der restliche Onlineauftritt des Unternehmens und erfüllt die Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht. Auch Kontaktdaten des Verantwortlichen für Datenschutzauskünfte in der EU, wie es die DSGVO fordert, finden sich darin nicht.
An Datenschutzmaßstäben gemessen noch bedenklicher ist, dass Clubhouse Zugriff auf alle gespeicherten Kontakte im Telefonbuch des App-Nutzers verlangt, um die begehrten Einladungen verschicken zu können. Die Kontaktdaten werden nach erteilen der Einwilligung an Server in den USA gesendet. Das wäre nur erlaubt, wenn jede betroffene Person, deren Kontakt weitergeleitet wird, der Übermittlung ausdrücklich zustimmen würden.
Auch, dass die Audiodateien der Podcasts, Gespräche etc. aufgezeichnet und an die Server in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden, ist unter den vorliegenden Umständen ein datenschutzrechtliches No-Go. Die Begründung von Alpha Exploration Co, dass durch die Aufzeichnung ungewolltem Verhalten und Rechtsverletzungen entgegengewirkt werden soll, reicht als Rechtfertigung nicht aus. Diese Datenschutzverstöße stellen dabei nur eine exemplarische Aufzählung von DSGVO-Verletzungen der App dar.
Kritik von Datenschutzwächtern und erste Abmahnung

Thomas Schwab, Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte
Der laxe Umgang von Clubhouse mit dem Datenschutz ruft mittlerweile vermehrt die Datenschutzwächter in der EU auf den Plan. So äußerte sich bereits Christof Stein, Pressesprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland, kritisch gegenüber der deutschen Tagesschau und mahnt die Nutzer der App zur Vorsicht. Auch ein Sprecher der saarländischen Datenschutzbehörde teilte der Tagesschau mit, dass Clubhouse sehr skeptisch beobachtet wird. Laut der saarländischen Datenschutzbehörde gebe es bei der App mehrere Punkte kritisch zu betrachten.
Mittlerweile wurde Clubhouse auch von der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem wegen gravierender Datenschutzmängel abgemahnt und zur Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ aufgefordert. Sollte die Betreiber der App nicht reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung abzugeben, könnte der deutsche Verband klagen und ein Bußgeld verhängen lassen.
Wie die österreichische Datenschutzbehörde die Rechtslage einschätzt, wird sich erst nach den ersten Beschwerden an die Datenschutzbehörde zeigen. Vermutlich wird aber auch sie zu ähnlichen Ergebnissen gelangen, wie ihre deutschen Kollegen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verantwortlichen der App Clubhouse, bei der es sich laut den Entwicklern noch um eine Betaversion handelt, ihrer Verpflichtungen bewusst werden und die Datenschutzstandards noch nachschärfen.
Thomas Schwab ist Rechtsanwaltsanwärter bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte und Experte sowie Vortragender im Bereich Datenschutz.