Ineffizientes E-Tankstellen-Netz hemmt E-Mobilität
Im jüngsten Rechnungshof-Bericht werden die gesetzlichen Bestimmung und die Modalitäten der E-Tankstellen-Betreiber für die Nutzer zerpflückt und die Klimaziele für den Verkehr mit den bisherigen Maßnahmen als nicht erreichbar eingestuft. Die Kritikpunkte und die Empfehlungen der Prüfer.
E-Tankstellen-Nutzer müssen sich derzeit noch bei den meisten Betreibern extra anmelden und brauchen auch noch jeweils eigene Kundenkarten.
Der Rechnungshof holt in seinem jüngsten Bericht über die Förderung der E-Mobilität und der Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu einem Rundumschlag aus. Die Klima– und Energiestrategie „#mission 2030“ sieht vor, dass die Treibhausgase bis zum Jahr 2030 sinken. Doch sie sind im Vorjahr vielmehr gestiegen und das Ziel für heuer von 21,7 Millionen Tonnen C02 werde mit den bestehenden Maßnahmen nicht erreicht, so die obersten Prüfer in ihrem Bericht.
Geringe Verbreitung von E-Fahrzeugen
Zudem hinken der E-Anteils bei Pkws den Zielen aus dem Jahr 2010 weit hinterher. Ende 2019 waren in Österreich 5,6 Millionen zweispurige Fahrzeuge, also Pkws und Nutzfahrzeuge, zugelassen. Davon waren etwa 40.200 Fahrzeuge rein batteriebetrieben oder Plug–In–Hybride. Ziel war es, dass bis zum Jahr 2020 in Österreich 250.000 zweispurige E–Fahrzeuge zugelassen sein sollten. Doch der E–PKW-Anteil betrug Ende 2019 lediglich 0,74 Prozent aller zugelassenen Neufahrzeuge. Demgegenüber stand das Ziel der damaligen Regierung, bis heuer fünf Prozent des PKW–Bestands mit einem elektrischen Antrieb zu versehen. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 3,4 Prozent. E-Mobilität wird zwar gefördert, doch der Rechnungshof kritisiert fehlende Ziele, was durch die Förderung von strombetriebenen Fahrzeugen bewirkt werden soll.
Stromtankstellen nicht nutzerfreundlich
Die geringe Akzeptanz von E-Autos führt der Rechnungshof neben dem hohen Preis und der geringen Reichweite der Modelle auch auf die infrastrukturellen Schwächen bei den Ladestellen zurück. Die Prüfer kritisieren mangelnde Effizienz, um Stromladestellen einfacher nutzen zu können. Ende 2019 waren es aber erst rund 40.200 Stück. Das entspricht einem Anteil von 0,18 Prozent aller zweispurigen KFZ–Zulassungen.
Bei der aktuellen Klima- und Energiestrategie fehlen gleich „in sämtlichen Programmen, Plänen und Strategien konkrete Angaben, welchen Beitrag die Förderung der E–Mobilität leisten soll, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ebenso fehlen Indikatoren und Kennzahlen, in welchem Umfang die E–Mobilität zu fördern wäre“, bemängelt der Rechnungshof in seinem Prüfbericht.
Eine Plattform für E-Tankstellen soll Nutzern Zugang für alle Betreiber erleichtern
Bei der Nutzung von E-Tankstellen gibt es laut RH erhebliches Verbesserungspotential, um die Nutzung zu vereinfachen. im Prüfzeitraum Februar 2018 gab es österreichweit 1.826 öffentlich zugängliche Ladestellen mit rund 3.800 Anschlüssen. Der überwiegende Teil davon waren Langsamladestellen. Es gab über 400 verschiedene Betreiber von Ladestellen. In vielen Fällen müssen sich die Nutzer bei jedem Betreiber registrieren und jeweils eigene Tankkarten verwenden, um Strom tanken zu können. Der Rechnungshof setzt sich daher für Roaming–Plattform ein, mittels der sie ihren Kunden gegenseitig das Stromtanken erlauben.
Es würde die Attraktivität der E–Mobilität und die Servicequalität beim Stromtanken erhöhen, wenn Nutzer nur noch eine einzige Kundenkarte benötigten oder die direkte bargeldlose Bezahlung – etwa mittels Bankomatfunktion - möglich, so der RH.
Stromladestellenverzeichnis ohne Echtzeitdaten
Mängel ortet der Rechnungshof auch bei der Auffindbarkeit von Stromtankstellen. Die E–Control hat laut EU-Richtlinie den Auftrag ein Stromladestellenverzeichnis aller öffentlich zugänglichen Ladestationen zu erstellen, Informationen zu den Steckertypen und der maximal möglichen Ladeleistung zu bieten. Nicht vorgesehen sind bisher jedoch aktuelle Echtzeit–Informationen zur Verfügbarkeit einzelner Ladepunkte, Preis und Ladegeschwindigkeit. Was der RH jedoch kritisiert. Das Erstaunliche: Die E–Control bereitete zwar die Echtzeit–Informationen über die Verfügbarkeit der Ladepunkte vor, schaltete diese jedoch auf Wunsch des Ministeriums nicht frei, bemerken die Prüfer. Diese empfehlen daher einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, mit dem die Betreiber zu solchen Echtzeit–Informationen verpflichtet werden.
Hybrid- und Plug-In-Hybride: Nur minimaler Beitrag die Klimaziele von Kyoto zu erreichen
Weiterer Kritikpunkt der Prüfer: Die Klima– und Energiestrategie „#mission 2030“ vom Mai 2018 beinhaltete keine konkrete Zahl, wie viele E–Fahrzeuge bis 2030 neu zugelassen werden sollen. Doch welche Maßnahmen reduzieren den C02-Ausstoß nennenswert? Fahrzeuge mit Hybrid- und Plug-In-Hybride verringern die Treibhausgasemissionen nur minimal, so der RH und beruft sich neben zahlreichen Studien, im Speziellen auf die Ökobilanz des Umweltbundesamtes. Deutlich weniger Emissionen würden demnach nur rein batteriebetriebene Fahrzeuge ausstoßen, sofern diese mit Grünem Strom fahren oder mit dem durchschnittlichen österreichischen Strommix. Bei Letzteren sind die Treibhausemissionen dreimal so hoch.
Hybrid-Nutzer fahren 20 Prozent elektrisch, Plug-In-Nutzer über 40 Prozent
Eine Studie des Umweltbundesamt über das Verhalten der Nutzer von Hybridfahrzeugen ergab, dass bei Hybridfahrzeugen rund 20 Prozent der Fahrtleistung elektrisch zurückgelegt werden, bei Plug–In–Hybriden sind es rund 44 Prozent. Bereits in einem älteren RH-Berichts wurde angesichts der schlechteren Umweltbilanz von Fahrzeugen mit Hybridantrieb bzw. Plug–In–Hybriden im Vergleich zu rein batteriebetriebenen Fahrzeugen empfohlen, die Förderung dieser Modelle zu evaluiert werden. Aktuell sind deshalb im Rahmen der „E–Mobilitätsoffensive 2019+2020“ lediglich Plug–In–Hybride (PHEV) und Range Extender (REX) förderfähig, sofern strenge Voraussetzungen erfüllt werden.
Fast alle geförderten Neuzulassungen nur für reine Elektroautos
Die strengen Auflagen für die Förderung von Hybrid-Antrieben zeigt Wirkung: Die Auswertung der eingebrachten Förderanträge im Rahmen der E–Mobilitäts-Offensive der Regierung zeigt, das im Jänner 2020 von den rund 5.600 Anträgen ohnehin 94 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb betrieben wurden und ohnehin nur sechs Prozent Plug–In–Hybride und Range Extender betreffen.
Klimaziele im Sektor Verkehr voraussichtlich nicht erreichbar
Insgesamt ist die Zahl der mit Elektroantrieb ausgestatteten Modelle aber trotz Förderungen verschwindend gering. Neuzulassungen im größeren Stiel nicht erkennbar. Das Urteil der Prüfer: Die Anzahl der bisher neu zugelassener Elektroautos lässt darauf schließen, dass die Klimaschutzziele im Sektor Verkehr mit den bisher ergriffenen Mitteln voraussichtlich nicht erreicht werden können.