Ab Juli: Neue E-Mobility-Förderung mit bis zu 5.000 Euro

Mit 1. Juli läuft die neue E-Mobilitätsförderung an. Neben Pkw sollen auch Zweiräder und der Ladestationen-Ausbau stärker gefördert werden.

Ab Juli: Neue E-Mobility-Förderung mit bis zu 5.000 Euro

Durch die neue Förderung wird der Umstieg auf Elektromobilität noch erschwinglicher.

Die Regierung will die Elektromobilität im Land weiter forcieren und erhöht die Förderung für den Kauf eines neuen Elektroautos von bisher 3.000 Euro auf 5.000 Euro. Den Zuschuss teilt sich der Bund mit den Vertretern der Autoimporteure. 3.000 Euro des Kaufanreizes kommen aus dem Klimaschutzfonds des Bundes, 2.000 Euro schießen die Autoimporteure zu.

Auch an weiteren Schaltstellen zur E-Mobility wird der Hebel angesetzt. So wird etwa die Förderung für die Ladeinfrastruktur verdreifacht. 600 Euro statt bisher 200 gibt es für die Errichtung von Heimladestationen (Wallboxen), Für Ladestationen in Mehrparteienhäusern schießt das Umweltministerium das bisher 600 Euro nun 1.800 Euro zu.

Für die derzeit besonders beliebten Plug-In-Hybride wird die Förderung von 1.500 Euro auf 2.500 Euro aufgestockt, Fahrzeuge mit Range Extener (REX und REEV) ebenso. Hybridmodelle ohne Steckdosenanschluss gehen bei der Förderung wie schon bisher leer aus. Gefördert werden auch Kleinbusse mit reinem Elektroantrieb.

Zweirad-Förderung

Der Kauf von E-Motorrädern wird ebenfalls von staatlicher Seite forciert. Die Kaufförderung wird von 1.000 Euro auf von 1.200 Euro pro Zweirad erhöht. Davon schießen die 2Radhändler 500 Euro zu, die verbleibenden 700 kommen aus dem Klima- und Energiefonds. E-Mopeds der Klasse L1e werden mit 800 Euro subventioniert.

Firmen erhalten beim Kauf von Elektro-Fahrrädern 350 Euro pro Stück, sofern mindestens fünf Fahrräder mit Elektoantrieb angeschafft werden. Für Transportfahrräder mit Stromantrieb gibt es 850 Euro, aus den Mitteln des Staates und des Sportfachhandels.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist der Kauf eines E-Fahrzeugs mit 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.. Bisherige steuerliche Begünstigungen für E-Fahrzeuge wie der Entfall der NoVA (Normverbrauchsabgabe) oder der Versicherungssteuer bleiben aufrecht.

Kriterien der Förderung

Um als förderwürdig eingestuft zu werden, müssen Hybridmodelle und auch Elektroautos zwei Kriterien erfüllen. Das jeweilige Basismodell darf laut Bruttolistenpreis nicht mehr als 50.000 Euro kosten. Plug-In-Hybride müssen laut Herstellerangaben im vollelektrischen Betrieb eine Reichweite von mindestens 50 Kilometer haben.

Weitere Informationen sowie die Formulare zur Einreichung finden sich auf der Homepage der Umweltförderung. Anträge können bis zu sechs Monate oder 24 Wochen nach Kauf/Registrierung gestellt werden. Geschieht das nicht, verfällt der Anspruch auf Förderung.

CO2-Belastung steigt weiter

Die neue Förderoffensive begründet Umweltministerin Leonore Gewessler mit den weiter steigenden CO2-Emissionen aus dem Verkehr. "Wir setzen alle Hebel in Bewegung um die CO2-Emissionen durch den Straßenverkehr zu reduzieren", so die Ministerin, betont aber auch, dass das "Auto auch weiterhin eine wichtige Komponente im Mobilitätsverhalten der Österreich ist, gerade am Land."

Gewessler will die Aufstockung der Förderung auch als Konjunkturimpuls verstanden wissen. Würden doch auch Ladestationen, Elektroautos und einzelne Komponenten für die E-Mobilität in Österreich erzeugt werden.

Reaktion der Autoimporteure

Die Autoimporteure halten die Förderaktion zwar für gelungen, sparen aber auch nicht mit Kritik an der Förderung für die Mobilität nach Corona. „Die Erhöhung des E-Mobilitätsbonus ist keine Unterstützung und Konjunkturmaßnahme, wie wir sie uns in Zeiten der Covid-19-Krise wünschen und auch dringend benötigen würden“, meint ihr Sprecher Günther Kerle. Die Automobilindustrie wurde von der Corona-Krise schwer getroffen und wünscht sich weitere spezielle Konjunkturmaßnahmen.

Den Importeuren fehlt im Entwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes etwa die degressive Abschreibung für Pkw oder E-Fahrzeuge. "Das grenzt an Diskriminierung und ist für uns nicht vertretbar", sagt Kerle. Die österreichische Automobilwirtschaft stehe immerhin für 315.000 Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von 26 Milliarden Euro. Eine Vielzahl an innovativen Unternehmen – unter anderem aus der starken österreichischen Zulieferindustrie – erwirtschaften jährlich einen Bruttoproduktionswert von 67 Milliarden Euro“, so Kerle.

Mit einer degressiven Abschreibung könnten in den ersten Jahren der Nutzungsdauer höhere Beträge steuerlich geltend gemacht werden würden, etwa könnte beispielsweise ein Auto das sieben Jahre genutzt wird bereits in den ersten Jahren bis zu 40 Prozent abgeschrieben werden. Diese Möglichkeit fehlt den Importeuren.

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