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Privatstiftungen: Lichtblick in Liechtenstein

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Die steuerlichen Vorteile einer Privatstiftung in Österreich sind Geschichte. Viele heimische Stifter prüfen daher nun eine Übertragung ihres Vermögens nach Liechtenstein.

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Wer in der Vergangenheit in Österreich eine Privatstiftung gegründet hat, tat das - Hand aufs Herz -aus zwei Gründen. Erstens, um sein Vermögen oder seine Firma über den Tod hinaus entsprechend seinen Vorstellungen weiterleben zu lassen. Zweitens, um Steuer zu sparen. Beides war nach dem, pikanterweise von zwei Sozialdemokraten, dem damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina und Bundeskanzler Franz Vranitzky, 1993 ins Leben gerufenen Privatstiftungsgesetz formidabel möglich. Heimische und auch ausländische Reiche brachten ihr Vermögen in österreichische Privatstiftungen ein.

Doch nach 14 Änderungen des Privatstiftungsgesetztes bereuen es die meisten Stifter, diesen Schritt je getan zu haben. Zwar war ihnen bewusst, dass sie mit der Errichtung einer Privatstiftung das von ihnen gewidmete Vermögen auf dem Papier verlieren würden. Dennoch erwarteten sie, weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Verwaltung ihres Vermögens ausüben zu können. Vor allem dann, wenn sie sich Einfluss-und Kontrollrechte gegenüber ihrem Stiftungsvorstand in der Stiftungsurkunde vorbehalten hatten, was nach der ursprünglichen Gesetzeslage zulässig schien. Doch diese Hoffnung wurde enttäuscht.

In vielen Stiftungen hat die nachfolgende Generation keine Akzeptanz für diese Konstruktion.

Katharina Müller, Müller Rechtsanwälte

In der späteren Rechtsprechung wurden die Rechte der Stifter und der Begünstigten weitgehend eingeschränkt. Mit einem Wort: Die Stifter wurden beinahe enteignet. Rechtsanwältin und Stiftungsrechtexpertin Katharina Müller: "In vielen Stiftungen steht noch dazu ein Generationenwechsel vor der Tür. Und oft gibt es in der nachfolgenden Generation -unabhängig von der Verteilung der Zuwendungen -keine Akzeptanz für eine Stiftungskonstruktion mehr."

Der erste Grund für die Gründung einer Privatstiftung ist somit auf eine konfliktreiche Probe gestellt. Beim zweiten Motiv, dem Wunsch, Steuern zu sparen, erging es den Stiftern noch schlimmer. Mittlerweile sind sämtliche Abgabenvorteile für Stiftungen gefallen. Ausschüttungen an Begünstigte werden genauso mit 27,5 Prozent besteuert wie alle Wertpapiererträge.

Drei Auswege für Stifter

Stifter stehen nun vor drei Möglichkeiten: Sie können ihre Privatstiftung auflösen. Das macht sie zwar wieder zum Herren über ihr Vermögen, aber zu einem hohen Preis. Denn nicht nur die Ausschüttungen, auch der Vermögenszuwachs seit der Gründung wird ja nun mit 27,5 Prozent besteuert. Da das Vermögen der Stiftung zumeist mit einem niedrigen Buchwert zugewendet wurde, können die im Laufe der Jahre entstandenen -nun zu versteuernden - stillen Reserven beträchtlich sein.

Name

Unternehmen, Aktivitäten

Vermögen in €

Art des Vermögens

Familien Porsche & Piech

Porsche, VW, Finanzanlagen, Immobilien

35.400.000.000

Stiftungen

Familie Flick

Finanzvermögen (Erbe nach F. K. Flick)

7.350.000.000

Stiftungen, Erbe

Johann Graf

Novomatic AG

5.400.000.000

Stiftungen

Familie Wlaschek

Erbe nach Karl Wlaschek, Immobilien

4.900.000.000

Stiftungen

Familie Swarovski

Glas-, Kristall-, Optik-, Schleifmittelkonzern

4.200.000.000

Stiftungen, Beteiligungen

Heidi Horten

Vermögen aus Erbe nach H. Horten

3.550.000.000

Stiftungen, Erbe

Familie Kaufmann

Erbe nach H. Kaufmann, Billerud, Leica

2.540.000.000

Stiftungen, Beteiligungen

Martin Schlaff

Finanzinvestor (z.B. RHI AG)

2.470.000.000

Stiftungen, Beteiligungen

Familie Lehner

Alpla-Gruppe (Kunststoffe, Flaschen)

2.300.000.000

Stiftungen, Beteiligungen

René Benko

Immobilien-Development (Signa-Gruppe)

2.300.000.000

Stiftungen, Beteiligungen

Die reichsten Österreicher mit Stiftungen

Eine weitere Variante ist die Gründung von Substiftungen. Sie hilft zwar nicht gegen die gestiegene Besteuerung der Ausschüttungen, ermöglicht aber, den Einfluss auf das eingebrachte Vermögen in die Familie zurückzuführen.

Durch das Abkommen von 2014 mit Österreich werden liechtensteinische Stiftungen anerkannt.

Michael Petritz, KPMG

Der dritte Weg führt nach Liechtenstein. Michael Petritz, Stiftungsrechtexperte bei der KPMG: "Mit dem Anfang 2014 abgeschlossenen Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wurde auch die Basis für die Anerkennung der liechtensteinischen Stiftung gelegt." Und eine Übertragung dorthin kann für heimische Stifter höchst lohnend sein. Robert Löw, Vorstandsvorsitzender der Liechtensteinischen Landesbank in Österreich, über die wichtigsten Vorteile: "Der Eingangssteuersatz beträgt fünf Prozent. Laufende Erträge werden nach einem Eigenkapitalzinsabzug von vier Prozent mit 12,5 Prozent besteuert". (Lesen Sie dazu das Interview mit LLB Österreich Chef Robert Löw "Wir sind Vorreiter")

Durch das Abkommen zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bedeutet diese Stiftungslösung jedenfalls nicht, dass Geld versteckt wird: Liechtenstein bietet Diskretion und günstige Konditionen.

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