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Handy im Auto, am Rad oder Bike: Diese Gesetze gelten

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Handy im Auto, am Rad oder Bike: Diese strengen Gesetze gelten
Nicht nur telefonieren am Steuer wird künftig strafbar, auch smsn oder das Handy nur in der Hand zu halten - vorausgesetzt das Auto wird dabei gefahren.©iStock
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Telefonieren am Steuer ist strafbar, auch whatsAppen, smsn oder das Handy nur in der Hand zu halten. Die Vorschriften für Autofahrer, Radfahrer und Motorradfahrer.

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Wer das Handy beim Autofahren in der Hand hält, macht sich strafbar

Am stärksten betrifft Autofahrer die Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes wohl die verschärften Vorschriften zur Verwendung des Handys im Auto. Durch die Novelle ist es nun bereits untersagt, das Handy während der Autofahrt auch nur in der Hand zu halten. Egal, ob man einen Anruf tätigt, eine SMS liest, man kurz seinen Facebook-Status aktualisiert oder man auf die Uhr schaut - das Mobiltelefon darf während des Autofahrens dafür nicht mehr verwenden werden. Bereits bisher verboten ist, während der Fahrt, ohne Freisprecheinrichtung, zu telefonieren.

Ausnahme: Das Handy darf jedoch als Navigationssystem verwendet werden, vorausgesetzt, es ist im Auto befestigt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Wird man durch das Hantieren am Handy-Navi abgelenkt und in einen Unfall verwickelt, riskiert man eine Teilschuld, selbst wenn man objektiv betrachtet keine Schuld hat.

Streitfrage: Telefonieren bei roter Ampel

Zweck der Gesetzesnovelle ist es, zu verhindern, dass Autofahrer durch das Handy vom Verkehr abgelenkt werden. Doch es gibt Grenzfälle. Etwa wenn man an einer roten Ampel steht und telefoniert. Wenn man durch das Telefonieren beispielsweise die nächste Ampelphase verpasst und es zu einem Unfall kommt, muss man damit rechnen, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch die Tatsache, dass in Deutschland seit kurzem das Telefonieren erlaubt ist, wenn die Ampel auf Rot steht, lässt nicht darauf schließen, dass das in Österreich genauso gehandhabt wird.

Telefonieren beim Radfahren ohne Freisprecheinrichtung verboten

Telefonieren beim Rad- und E-Bike-Fahren ohne Freisprecheinrichtung ist nicht erlaubt. Zwar fallen Fahrräder und E-Bikes nicht unter das Kraftfahrgesetz. In der Straßenverkehrsordnung findet sich aber ein entsprechendes Verbot, das hinsichtlich des Begriffs „Freisprecheinrichtung“ auf das KFG verweist.

Bereits die Tacho-Manipulation ist strafbar

Auch die Manipulation des Kilometerstandes ist eine Verwaltungsübertretung. Bisher wurde eine derartige Manipulation nur im Sinne des Strafgesetzbuches geahndet. Man machte sich damit bislang nur strafbar, wenn ein Autokäufer durch einen niedrigeren Kilometerstand über den Wert des Wagens getäuscht werden sollte. Dieses Gesetz bleibt zwar weiterhin aufrecht, nun kann die Behörde aber auch eine Verwaltungsstrafe verhängen, wenn der Tacho manipuliert wird, selbst wenn das Fahrzeug nicht verkauft werden soll.

Clearingstelle regelt

Es gibt eine Clearingstelle. Diese regelt die Handhabung der Haftungs- und Nichthaftungserklärungen von Versicherungen und so die entsprechenden Meldungen der Versicherungen an die Behörden vereinfachen. Durch die neue Clearingstelle soll rasch erfasst werden, welche Versicherung zuständig ist und ob die Versicherung haftet oder nicht (z.B. weil die Prämie nicht bezahlt wurde). Damit werden die Abläufe bei der Beendigung und beim Wechsel der Haftung des Versicherers für in Österreich zugelassene Fahrzeuge neu strukturiert. Diese Stelle soll damit zu einer deutlichen Verringerung der sogenannten Nichthaftungsanzeigen (die bei Vertragsende an die Zulassungsbehörde zu richten sind) führen. Ziel ist unter anderem die Zahl der Anzeigen zur Aufhebung der KFZ-Zulassung zu minimieren und so auch die dafür nötigen Gebühren zu senken.

Tagfahrlicht für Motorradfahrer

Neu für Motorradlenker: Einspurige Kraftfahrzeuge dürfen künftig auch Tagfahrlicht verwenden. Hintergrund: Die Pflicht auch tagsüber eine Beleuchtung einzuschalten, selbst wenn keine Sichtbehinderung vorliegt, wurde zwar 2008 aufgehoben, jedoch nicht für einspurige Kraftfahrzeuge. Diese müssen bisher auch ohne Sichtbehinderung das Abblendlicht einschalten. Durch die geplante KFG-Novelle dürfen Motorräder künftig auch das Tagfahrlicht anstatt des Abblendlichtes verwenden.

Nun ist die erste Etappen der Novelle in Kraft

Die 32. KFG-Novelle wurde mittlerweile kundgemacht. Neben weiteren Änderungen sind die hier erwähnten Neuerungen bereits seit 9. Juni 2016 wirksam.

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